Umzug KWS Adress Änderungspflicht?

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 2.050 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. November 2012 um 15:23) ist von Lucky.

  • Bei mir steht auch nur die ausstellende Behörde drin, keine Adresse von mir.
    Somit gibts bei mir nichts zu ändern, zumal der PA immer mitgeführt und auf dem neuesten Stand
    gehalten werden muss.
    Wann kommt endlich der elektronische KWS mit gespeicherten Waffen die geführt werden und online
    Bezahlfunktion auf egun?
    :D

  • Hallo,
    da mich der Fall auch betrifft, habe ich gerade mit meiner zuständigen Polizeibehörde telefoniert.
    Bei Umzug aus einer anderen Stadt muss die Anschrift nicht geändert werden. Da ich jedoch auch meinen Familiennamen nach Heirat geändert habe, empfiehlt die Sachbearbeiterin mir, den KWS zur Änderung vorzulegen. Es könne sonst bei Kontrollen zu Missverständnissen kommen.
    Die Änderung erfolgt kostenlos.

    Grüße

    Lars


    P.S. Mein KWS ist 2003 ausgestellt und hat noch die Adressangabe. Interessanterweise habe ich aber keine Beschränkungen auf nur eine Waffe o. Ä.

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Also mir hat der Sachbearbeiter nun gesagt das er geändert werden muss.. da es ein Amtliches Dokument ist.
    Diesen sollte ich dann bei der neuen Stadt einreichen oder bei der jetzigen Dienststelle damit diese denn an die Staft weiterreichen..

    Das scheint wohl wirklich überall anders gehandhabt zuwerden.

  • Die Adressangabe ist eigentlich Quatsch, weil der KWS keine Ausweiseigenschaften wie Perso, Reisepass oder Führerschein besitzt.
    Deshalb wird die Adresse auch meistens weggelassen.
    Ich bin seit 2003 viermal umgezogen. Wenn jedesmal dieses Brimborium veranstaltet werden soll, dann gute Nacht...
    Gut, dass meine Sachbearbeiterin das genau so sieht wie ich.

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)