Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 1.684 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. August 2011 um 00:29) ist von Hillbilly45.

  • Warum ist es für Minderjährige erlaubt mit LP / LG zu schießen ( Volksfest, eigener Garten / Keller, im beisein eines Erziehungsberechtigten )


    Da irrst Du.

    Es ist minderjährigen nicht gestattet mit LG/LP zu schießen, auch nicht im Beisein eines Erwachsenen (Schützenverein natürlich ausgenommen).

  • Es wundert mich jetzt schon ein wenig, dass es auf Volksfesten ( Rummel, Kirmis etc. ) anscheinend niemanden stört, wenn dort 10 oder 12 Jährige zum LG greifen 8| ( wenn angeblich verboten ) :huh:
    Demnach würde so ein Schießbudenbesitzer ja jedesmal seine Zulassung riskieren, wenn dem so wäre :whistling:
    Na ja, hab halt meine eigene Meinung zu diesem typisch deutschen Schwachsinn :thumbdown: