Röhm RG 69 PTB 458

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 6.092 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Mai 2009 um 18:36) ist von Torro.

  • Zitat

    Achso, war gestern in einem Waffenladen und habs von zwei Mitarbeiters angucken lassen.

    Und hast die Waffe in einem verschlossenem Behältnis transportiert !?

    Oder hast du den KWS ?

  • Hatte die SSW ungeladen in einem Holster welches sich in einem mit Reissverschluss verschlossenen Rucksack befand.
    KWS ist übrigens beantragt aber ich habe ich noch nicht.

    Bist du von der Polizei? :lol:

    Grüße

  • floka setzen sechs...
    ABgeschlossenes behältniss, nicht VERschlossenes behältnis, wenn an dem rucksack reissverschluss ein vorhänge schloss war ist es ok.

    Grüßle Torro