Neuer Schalldämpfer-Abschussbecher von Röhm
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90two -
8. Oktober 2008 um 16:59
Es gibt 345 Antworten in diesem Thema, welches 56.365 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Die Sache mit dem Wald war nicht auf dich bezogen und meine Synapsen übertragen immer noch ihre Elektronen, nicht gleich angegriffen fühlen!
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Casully scheint einer der wenigen Neuanmelder mit etwas Grips in der Birne zu sein, immerhin vermag er sich zu artikulieren. Vergrault ihn doch nicht gleich
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klar - mir ham mal ein paar unterstellt mit Leuchtsternen auf irgendwelche Ziele zu schießen...hat mit auch nicht gefallen!
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Zitat
Original von Casully
@ VogelspinneIst dir dein eigenes Gift zu Kopf gestiegen?
Hier so auf den Putz zu hauen...?!?
Ob es nun als Straftat oder als OWI gerichtlich gewertet würde, hängt viel von den Begleitumständen ab. Ein Verstoß gegen geltenes Recht bleibt das Böllern im Wald aus Experimentierfreude trotzdem.
Und wenn auf einem zugelassenen Schießstand geschossen werden soll, dann sollte man das auch so schreiben und nicht die im Forum angemeldeten und stetig mitlesenden Polizei- und Justizbeamten sowie Juristen in Staatsdiensten raschelig machen!Dieses Forum hat deswegen einen so guten Ruf und funktioniert weitestgehend ungestört vom Staat, weil hier neben dem geballten Fachwissen auch streng auf Legalität geachtet wird. Das machen nicht nur unsere Mods und Admins, sondern auch sehr viele User, denen der Erhalt dieses Forums am Herzen liegt.
"Auf den Putz hauen", wie du es nennst, ist eher deine Auslassungen zu deiner Experimentierfreude als mein Hinweis auf mögliche strafrechtliche Folgen deines angekündigten Handelns.
Und dein KWS nützt dir weder im Wald, noch auf dem Schießstand etwas - im ersteren Fall ist das Schiessen verboten und im zweiteren Fall ist das Schiessen erlaubt - aber der KWS ist eine reine Erlaubnis zum Führen und nicht zum Schiessen.Also lieber erst mal sich mit dem rechtlichen Rahmen vertraut machen als mit gekränktem Stolz schwellender Brust andere anpupen.
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