Waffenschein für selbständige?

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 3.981 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Juli 2007 um 23:15) ist von thomas magnum.

  • Zitat

    denn die Angestellten werden i.d.R. als weitere Berechtigte auf die Erlaubnis des Firmeninhabers eingetragen.


    So ist es...und das mit erheblichen Auflagen, wo, wann, und zu welchem Zweck die Waffe geführt werden darf, eigentlich nur dann wenn man für die Firma unterwegs ist, und eine Schußwaffe auch wirklich benötigt wird.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG