Zitatdenn die Angestellten werden i.d.R. als weitere Berechtigte auf die Erlaubnis des Firmeninhabers eingetragen.
So ist es...und das mit erheblichen Auflagen, wo, wann, und zu welchem Zweck die Waffe geführt werden darf, eigentlich nur dann wenn man für die Firma unterwegs ist, und eine Schußwaffe auch wirklich benötigt wird.