ZitatOriginal von 5-atü
Und auch das Thema "getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition" betrifft - zumindest per Gesetz - die Freien Waffen ebenfalls nicht.
Wie kommst Du darauf???
WaffG §36 Absatz1:
[..]
Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.
Freie Waffen sind da durch nichts ausgenommen, nur bei Luft/CO2/Softair ist noch nicht absolut entgültig geklärt ob geschosse der Munition gelichzustellen sind, schließlich definiert das Waffengesetz Munition so, das Diabolos und Plastikkugeln da eigentlich nicht drunterfallen. Bei Schreckschuß fällt die Munition aber absolut eindeutig unter das Waffgesetz, und muß somit zwigend getrennt gelagert werden wenn die Waffe eben nicht im Tresor Wiederstandgrad 0 liegt.