Schusswaffenverwendung bei Delikten rückläufig

  • Hier noch ein wenig "Futter" für die Diskussion GEGEN Waffengesetzverschärfungen.

    Habe mir mal die neueste PKS (Polizeiliche Kriminalitätsstatistik) 2007 angeschaut:
    http://www.bka.de/pks/pks2007/download/pks-jb_2007_bka.pdf

    und konnte daraus entnehmen, dass die Verwendung von Schusswaffen - sei es Bedrohung, Raub oder Mord - in den letzten Jahren rückläufig ist.


    Zitat

    Legende (Darstellung/ Erfassung):

    Schusswaffe2

    • Als Schusswaffe im Sinne von "geschossen" und "mitgeführt" gelten nur Schusswaffen gemäß
      § 1 Waffengesetz. Nicht zu erfassen ist das "Mitführen" von Schusswaffen bei solchen
      Personen, die dazu bei rechtmäßiger Dienstausübung ermächtigt sind und gegen die Anzeige als Folge der Dienstausübung erstattet wurde.

    • Mit einer Schusswaffe „gedroht“ ist dann zu erfassen, wenn wenigstens ein Opfer sich subjektiv bedroht fühlt (hier z. B. auch durch Spielzeugpistole).

    • Ein Mitführen von Schusswaffen ist dann zu registrieren, wenn der Tatverdächtige die Schusswaffe bei der Tatausführung bei sich hatte. Der Vorsatz, die Schusswaffe zu verwenden, ist nicht erforderlich.

    Man kann also nicht sagen, dass das Vorhandensein von Schusswaffen - selbst nach dem 'Revival'/ Aufkommen der Anscheinswaffen 2003 - zu einer verstärkten Verwendung geführt hat.

    Im Gegenteil. Denn so wie ich die Zahlen interpretiere, dürfte gerade der KWS ab 2003/04 dafür gesorgt haben, dass weniger mit dem 'Ballermann' unterwegs sind und ihn auch einsetzen.

    Fördermitglied des VDB.