Wie Vorderlader, richtig rechtlich lagern???

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 1.333 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. August 2008 um 22:41) ist von ZEBO.

  • Moin, moin!

    ein Arbeitskollege hat mir gesagt das ich meine beiden Vorderlader auch im "B" Schrank lagern müsste, stimmt das?

    Jetzt bin ich wirklich verwirrt, ich dachte die Darf ich in meiner abschließbaren Vitrine Lagern, das Problem währe nicht der "B" Schrank (hab ich einen) nur was soll ich dann in die Vitrine stellen?

    Hab meine Vorderlader allerdings zur Zeit im Wohnzimmer in der Vitrine stehen und wollte sie dort eigentlich lassen.

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Einschüssige Vorderlader mit einem Vorbild von vor 1871 sind freie Waffen ab 18 Jahre und daher genauso zu lagern wie alle anderen freien Waffen ab 18 Jahre auch - ohne Minderjährige in der Wohnung schön dekorativ an den Wänden verteilt zum Staub fangen und mit Minderjährigen in der Wohnung in einem abgeschlossenen Behältnis ohne festgelegte Anforderungen wie eine abschliessbareVitrine.

    Alle anderen Vorderlader ( WBK-pflichtig ) sind wie alle anderen WBK-pflichtigen Waffen zu behandeln und zu lagern.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (30. August 2008 um 14:41)

  • Bierbauch_Baer, Vogelspinne hat alles zum Thema wichtige gesagt. So sehe ich das auch.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper