Alternative wegen neuem Waffenrecht

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.781 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. April 2008 um 20:36) ist von 5-atü.

  • Ist jetzt nur die Frage, wie man das Führen einer Sichel in einer Stadt begründen will.
    Mir fällt dafür kein vernünftiger Grund ein.
    Dies bringt wahrscheinlich nur eine menge Ärger und sonst gar nichts.

    Also, am besten gleich sein lassen! ;)

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

  • das war ja nur theoretisch angedacht. Aufgrund der neuen Rechtslage kann keiner was wollen, da es sich nicht um ein Messer, sondern um ein Werkzeug handelt.

    Das gleiche Problem gibt es ja mit dem offenen Führen von SSW mit gültigem kleinen Waffenschein. Man sollte es nicht darauf ankommen lassen. Evtl. greifen die Bestimmungen des Erregens eines öffentlichen Ärgernisses.

  • Bevor hier noch weitere Anregungen und Alternativen genannt werden, die zur Folge haben könnten, dass man auch Zahnstocher einen Waffenschein braucht, mache ich mal besser zu.

    Das neue WaffG ist leider in Kraft und ärgern ist in Ordnung, aber solch verrückte Vorschläge helfen nur, dass sich die Schlinge enger zu zieht.

    Gruß,
    Helge/ 5-atü

    Fördermitglied des VDB.