Technik/ Hintergrundwissen zu CO2-Waffen

Es gibt 1 Antwort in diesem Thema, welches 679 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Januar 2020 um 18:15) ist von BeanzonToast.

  • Ich habe mich entschieden eine gebrauchte CO2-Pistole zu kaufen. Ich bräuchte bitte ein paar Infos zu den Kartuschen bzw Aufbau. Ich habe schon das Forum nach möglichen Antworten durchforstet aber nix passendes gefunden.
    Hier meine konkreten Fragen:
    1. Wie erkenne ich das Ablaufdatum der original Kartuschen?
    2. Kann ich, bei abgelaufenen TÜV-Datum, beim TÜV eine neue Plakette bekommen oder brauche ich eine neue Kartusche?
    3. Gibt es Möglichkeiten oder Umrüstkits auf Pressluft?
    4. Ist es schwierig die Dichtungen zu erneuern wenn mal eine defekt sein sollte?

    Ich weiß das es Umrüstsätze auf 12g-Kartuschen gibt. Ich möchte mir keine gebrauchte Pressluftpistole kaufen da zu teuer.
    Ich bedanke mich schon mal im voraus für Eure Mühe.
    Gruß Micha

  • Es waren eine Menge Beobachter hier aber leider hat keiner einen Kommentar hinterlassen. Ich habe mich zwischenzeitlich beim Kundenservice von Feinwerkbau schlau gemacht und möchte das Ergebnis hier bekannt geben auf das noch mehr Leser davon profitieren.
    Die gute Dame von Feinwerkbau hinterließ diese Mitteilung:


    ""Bei CO² Druckgasbehältern aus Stahl kann eine Überprüfung und Verlängerung der Nutzungsdauer nach Ablauf der regulären Nutzung von 10 Jahren durchgeführt werden und um weitere 10 Jahre verlängert werden.
    Hat der Behälter ein Lebensalter von 20 Jahren erreicht, kann er nicht weiter verlängert werden. Eine Nutzung über die jeweilig zugelassene Lebensdauer hinaus erfolgt auf eigene Gefahr.
    Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite (PDF-Download) unter: https://www.feinwerkbau.de/ceasy/modules/…02-0&download=1
    Alle CO2-Druckgasbehälter sind entweder mit einer Chargennummer und/oder einem Herstellungsdatum ausgeliefert worden. ""

    Einmal editiert, zuletzt von BeanzonToast (18. Januar 2020 um 22:27) aus folgendem Grund: Nachtrag