CIP - Übereinkommensmitglieder

  • Eine Liste der Mitgliedsstaaten der CIP

    Homepage: https://www.cip-bobp.org/de


    Folgende Staaten sind von der CIP erfasst, dh. die Beschüsse, der Schusswaffen und deren Munitionen sind dort jeweils untereinander anerkannt:

    • Belgien
    • Chile
    • Deutschland (BRD, DDR*, Deutsches Reich*)
    • Finnland
    • Frankreich
    • Italien
    • Jugoslawien (per 30. September 1992 exmatrikuliert)
    • Österreich
    • Russland
    • Spanien
    • Slowakei (CSSR*)
    • Tschechien (CSSR*)
    • Ungarn
    • Vereinigte Arabische Emirate (seit 9. April 2009 )
    • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

    *Beschüsse dieser ehemaligen Staaten sind zumindest in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin anerkannt.

    Beispiele:
    1. Munition aus Frankreich muss bei der Einfuhr nach Deutschland nicht neu amtl. beschossen werden (Beschuss aus Frankreich ist annerkannt).
    2. Munition aus der Schweiz nach Österreich muss bei der Einfuhr neu amtl. beschossen werden (Beschuss aus Schweiz wird innerhalb der CIP nicht anerkannt).
    3. Eine Schusswaffe aus den USA, welche in Finnland amtl. beschossen wurde muss bei der Einfuhr nach Russland nicht neu amtl. beschossen werden (Beschuss aus Finnland hat innerhalb der CIP Gültigkeit).

    Quellen:
    1. http://de.wikipedia.org/wiki/Commissio…_Feu_Portatives
    2. Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß §7 WaffG