Sicherheitsbestimmungen für den Umgang mit Pressluft

  • Sicherheitsbestimmungen für den Umgang mit Pressluft

    1. Sicherheitsbestimmungen für den Umgang mit Pressluftkartuschen

    Der Schütze ist für die Einhaltung der Regeln und Bestimmungen für den Umgang (Transport, Lagerung, Entleeren und Befüllen) mit Pressluftkartuschen verantwortlich.

    Bedienungsanleitung des Herstellers beachten
    maximale Nutzungsdauer der Pressluftkartusche von 10 Jahren beachten (eine wiederkehrende Prüfung ist bei Pressluftkartuschen nicht vorgesehen)
    Pressluftkartusche nach Ablauf der maximalen Nutzungsdauer (10 Jahre ab Herstelldatum) gem. Bedienungsanleitung restlos entleeren und entsorgen
    maximalen Fülldruck niemals überschreiten. Der Fülldruck des Vorratsdruckluftbehälters darf niemals höher sein als der maximale Fülldruck der Pressluftkartusche!
    nur geeignete Fülladapter möglichst mit Druckentlastung verwenden, der ein Trennen der Pressluftkartusche vom Vorratsdruckluftbehälter am drucklosen System ermöglicht
    möglichst eine Überfüllbrücke mit eigenem Manometer (zur Kontrolle des Kartuschenmanometers) verwenden
    Pressluftkartuschen nur im Temperaturbereich gem. Bedienungsanleitung verwenden (nicht bei zu niedrigen oder zu hohen Temperaturen => Berstgefahr!)
    beim Anbringen und Lösen der Pressluftkartusche keine Gewalt anwenden und kein Werkzeug benutzen
    Hülle der Pressluftkartusche nicht beschriften oder bekleben
    Anschlussgewinde nicht ölen oder fetten
    undichte oder beschädigte Pressluftkartuschen gem. Bedienungsanleitung restlos entleeren und entsorgen
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    Flyer der im Herstellerverband JSM organisierten Firmen

    2. Sicherheitsbestimmungen für den Umgang mit Pressluftflaschen zum Befüllen von Pressluftkartuschen

    Unter Umgang mit Druckgasbehältern versteht man unter anderem das Befördern (auf öffentlichen Straßen und innerbetrieblich), das Lagern, das Bereitstellen, das Entleeren der Druckgasbehälter und die Verwendung der Gase.

    Prüffristen (10 Jahre) für Druckgasbehälter beachten und ggf. rechtzeitig zur wiederkehrenden Prüfung vorstellen
    bei der Lagerung von Druckgasbehältern immer eine ausreichende Be- und Entlüftung sicherstellen;
    Druckgasbehälter nicht in Verkehrswegen, Garagen, Durchfahrten, Durchgängen, Fluren, Treppenhäusern und insbesondere nicht in Fluchtwegen lagern;
    Druckgasbehälter möglichst stehend und gegen Umstürzen gesichert lagern;
    Druckgasbehälter bei liegender Lagerung ausreichend gegen Wegrollen sichern
    Druckgasbehälter nicht zusammen mit brennbaren Stoffen (Papier, Holz, brennbare Flüssigkeiten) lagern
    Druckgasbehälter vor Witterungseinflüssen (Regen, Schnee) schützen
    Oberfläche der Druckgasbehälter nicht über 50 °C erwärmen; ggf. gegen Sonneneinstrahlung schützen
    bei Arbeiten mit Druckgasbehältern geeignete persönliche Schutzmittel wie Sicherheitsschuhe (Fußschutz bei Umfallen), Handschuhe (Kälteschutz bei Vereisung) usw. benutzen
    Transport von Druckgasbehältern nur mit geschlossenem Ventil und aufgeschraubter Schutzkappe oder anderen Ventilschutzvorrichtungen wie Schutzkragen (ohne angeschlossene Armaturen!)
    zum Transport nur geeignete Vorrichtungen (z.B. Flaschentransportwagen) verwenden
    beim Transport mit privaten Fahrzeugen Druckgasflaschen so sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können (siehe StVO, § 22 (1))
    beim Transport mit gewerblichen Fahrzeugen zusätzlich die Gefahrgutvorschriften Straße beachten
    vor Inbetriebnahme von Druckgasbehältern (d.h. vor dem Anschluss) Gefahrgut-/Gefahrstoffaufkleber prüfen, um Verwechslungen der Gasart oder Gemischkonzentrationen auszuschließen
    vorhandenen Kennzeichnungen der Durckgasbehälter nicht entfernen oder beschädigen
    volle und leere Druckgasbehälter so kennzeichnen, dass keine Verwechslungsmöglichkeit besteht
    Druckbehälter nie bis zum völligen Druckausgleich entleeren, damit beim Rücktransport keine Atmosphärenluft eindringen kann (Korrosionsgefahr für die Innenwände)
    Druckgasbehälter mit offensichtlichen oder bekannten versteckten Mängeln deutlich kennzeichnen und an den Befüller zurückgeben
    Druckgasflaschen zum Entleeren und zur Entnahme an geeignete Flaschendruckregler anschließen
    Druckgasbehälterventile nicht schlagartig, sondern langsam öffnen und schließen
    Ventile der Druckgasbehälter nach dem Öffnen eine halbe Umdrehung zurückdrehen
    Ventile der Druckgasbehälter keinesfalls mit Gewalt betätigen (keine Werkzeuge verwenden)
    Anschlussgewinde nicht ölen oder fetten
    Druckgasbehälter nur von autorisierten Befüllern befüllen lassen
    im Brandfall sofort die Feuerwehr benachrichtigen. Druckgasbehälter nach Möglichkeit aus dem Gefahrenbereich entfernen. Wenn das
    nicht gefahrlos möglich ist, Druckgasbehälter aus sicherer Deckung heraus durch Bespritzen mit Wasser kühlen. Feuerwehr über das Vorhandensein von Druckgasflaschen im Brandbereich sofort informieren.
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    Wichtige Hinweise zur Nutzungsdauer von Druckluft- und CO2-Behältern von Walther sind hier und hier zu finden.