Europäische Spielzeugrichtlinie (0,5J) Laut der europäischen Spielzeugrichtlinie dürfen Projektil-verschießende Spielzeuge eine Geschossenergie bis zu 0,5J aufbringen.Dies deckt sich auch mit dem deutschen WaffG in der aktuellen Fassung (April 2008 ) 0,5 Joule Grenze