Kleiner Waffenschein für CO2?

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 19.488 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Mai 2003 um 17:47) ist von kjartan.

  • morgen,
    he sagt mal wie isn das jetzt in deutschland muss man wenn man da ne CO2 Pistole haben will nicht so einen "kleinen Waffenschein" machen?

  • @dago III

    Nein den Mußt DU nicht machen. Den macht die Druckerei. ;)
    Aber mal im Ernst, der wird nur zum Führen von Schreckschußwaffen benötigt.

    [GLOW=crimson]Gruß, Kjartan[/GLOW]
    :F:WR-Mitglied 027711:deal:

  • hi DagoII

    Ich weis zwar nicht wie es in entenhausen aussieht aber wenn du mal im Schreckschussforum schaust oder nach dem Kleinen Waffenschein dann wüsstest du daß der KWS nur zum Führen von Gas/Schreckschusswaffen ist. Das Führen einer Co2-Waffe außerhalb des Befriedeten Besitztumes ist weiterhin verboten. Erweb von Co2-Waffen und Schreckschuss ist weiterhin frei ab 18.

    Gruß
    Para

  • Wenn ich klugsch... präzisieren darf:
    Das Führen von CO2- und Luftdruckwaffen ist nicht verboten. Man benötigt lediglich den "grossen" Waffenschein.
    Es gibt aber wohl keinen Fall, wo er dafür ausgegeben wurde.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von hubert
    ...oder einen Jagdschein + WBK .

    Abgesehen davon, dass kein Jaeger eine CO2 als Jagdwaffe benutzen wuerde...
    Seit 1.4. duerfen Jaeger ihre Waffen auch nur noch IM REVIER geladen fuehren. Ansonsten nur "nicht schussbereit" im Zusammenhang mit der Jagdausuebung. Ansonsten auch nur Transport.
    Naeheres findet sich in §13 WaffG
    http://www.europaeische-legalwaffen-foederation.de/waffgneu.htm#P13


    Gruss, Frank

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Hi (mein erster Beitrag) :)

    Ist das neue Waffengesetz nun genauso verwirrend wie das Alte oder gar verwirrender. Ihr schreibt hier der kleine Waffenschein hat nur Gültigkeit für Schreckschuss- und Gaswaffen. Wieso liest man dann immer wieder in Auktionen den Zusatz "Die Pistole ist in Deutschland ab dem vollendeten 18. Lebenjahr (Altersnachweis erforderlich) frei erwerblich. Zum Führen dieser Waffe in der Öffentlichkeit ist der Waffenschein erforderlich ." ?


    Gruss Dieter

  • Zitat

    Original von illuminatus!
    damit ist der normale Waffenschein gemeint, nicht der kleine. Und den normalen wird man als normal sterblicher kaum bekommen...


    Gruss

    ausser man ist sportschütze :nuts: ich hab ein jahr lang drauf gewartet :huldige: seit januar hab ich diesen wisch :n1:

  • Zitat

    Original von illuminatus!
    Das berechtigt dich nicht, eine CO2-Pistole in der Öffentlichkeit zu führen...

    Gruss

    will ich auch nicht, aber es berechtigt mich scharfe waffen zu kaufen und mit aufn schießstand zu nehmen :)

  • WarLord:

    Omannomann, als Sportschütze solltest Du den Unterschied zwischen WBK und Waffenschein aber kennen! Was Du da hast, ist kein Waffenschein, sondern eine Waffenbesitzkarte (WBK).

    Marcus

  • Hallo.

    Laut Gesetz darf man "Luft Waffen" (ich weiß ist kein sachlicher Ausdruck) mit einem Waffenschein führen.
    Über Sinn oder Unsinn möchte ich hier nicht diskutieren.
    Das hatten wir hier alles scho ma.
    Immer das verda.... ja man darf-nein man darf net.
    Schaut im WaffG nach--->>> man darf sie führen unter bestimmten Voraussetzungen.
    Wenns einige dann immer noch net kappiert haben, sollten die zu nem Anwalt Gebiet waffenrecht gehen.

    Gruss
    Michael

  • hm, besser man weist die Leute nochmal drauf hin, als dass sie damit spazieren gehen... oder?
    Dass wir das schon hatten ist wahr, aber wie man sehen kann, ist WarLord noch nicht so lange hier.

    Gruss

  • Hi Illus.

    Klar, ist richtig die Leute die Fragen darauf hinzuweisen.
    Aber manche die hier scho lange angemeldet sind und/oder einen auf Oberschlau machen und alles zu wissen glauben, erzählen den größten Mist.
    Trifft nicht auf diesen Thread zu.
    Und ich möchte hier auch keinen diskriminieren.

    freundliche Grüße
    Michael

  • Hi !

    Schon spassig wie hier immer wieder die Beiträge ausufern und immer wieder noch jemand was dazu zu sagen hat :D

    Ein "Nein" hätte doch gereicht :))

    Gruss, Jörg

  • Da muß ich Lobo mal Recht geben.
    Die Frage war doch sehr einfach und wurde doch auch sehr einfach beantwortet. Wieso kommt, imho, dann in einer Diskussion der Unmut der User über diesen "Schein" heraus? Das wurde doch nun wirklich schon sehr ausgiebig diskutiert.

    [GLOW=crimson]Gruß, Kjartan[/GLOW]
    :F:WR-Mitglied 027711:deal:

    Einmal editiert, zuletzt von kjartan (18. Mai 2003 um 17:48)