Hallo,
ich habe nun gelesen, daß mit dem neuen WaffenG auch neue Regeln für die Aufbewahrung von Waffen gelten. Bis jetzt habe ich nur gelesen, daß Gas- und Luftpistolen und Munition "gegen Zugriff geschützt" aufbewahrt werden müssen. Nun habe ich aber auch gelesen, daß Waffen in Waffenschränken nach gewissen anforderungen Aufbewahrt werden müssen. Die entsprechenden Schränke kosten halt einiges nur weil sie irgendwelche Zertifizierungen haben. Gilt die Regel von Schränken nach bstimmten Schutzklassen auch für Gas- und Luftpistolen oder sind hier nur scharfe Waffen bzw. Waffen die nicht Erlaubnispflichig frei sind betroffen?
Gruß
Simon