Aufbewahrung von Waffe&Munition

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 8.408 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. April 2003 um 15:31) ist von swift.

  • Hallo,

    ich habe nun gelesen, daß mit dem neuen WaffenG auch neue Regeln für die Aufbewahrung von Waffen gelten. Bis jetzt habe ich nur gelesen, daß Gas- und Luftpistolen und Munition "gegen Zugriff geschützt" aufbewahrt werden müssen. Nun habe ich aber auch gelesen, daß Waffen in Waffenschränken nach gewissen anforderungen Aufbewahrt werden müssen. Die entsprechenden Schränke kosten halt einiges nur weil sie irgendwelche Zertifizierungen haben. Gilt die Regel von Schränken nach bstimmten Schutzklassen auch für Gas- und Luftpistolen oder sind hier nur scharfe Waffen bzw. Waffen die nicht Erlaubnispflichig frei sind betroffen?

    Gruß
    Simon

  • Hi Simon,
    nein, das gilt für freie Waffen nicht.

    Allerdings gilt auch für freie Waffen ab jetzt, daß Waffen und Munition getrennt aufbewahrt werden müssen, und das so, daß sie nicht in die Hände Unberechtigter kommen können. Das gilt nicht nur für Schußwaffen, sondern auch für Bögen, Armbrüste, Messer, die als Waffen anzusehen sind, etc.

    Marcus

  • Hi,

    danke für deine schnelle Antwort.

    D.h. wenn ich mir bei ebay nen mini-billig-safe ersteigere, da die Waffen drin deponiere, die Munition in ner abschließbaren Schreibtischschublade lagere, dann ist dem WaffenG voll uns ganz genüge getan?

    Bye
    Simon

  • Zitat

    Original von nomis
    Hi,

    danke für deine schnelle Antwort.

    D.h. wenn ich mir bei ebay nen mini-billig-safe ersteigere, da die Waffen drin deponiere, die Munition in ner abschließbaren Schreibtischschublade lagere, dann ist dem WaffenG voll uns ganz genüge getan?

    Bye
    Simon

    Hallo Simon,


    kleiner Scherzkeks, wie......... :))

    Wie bringt man denn 50 Stück in einem Wandsave unter?

    Nein, die Lösung war alle Wertsachen und die Muni in
    den Safe und die Waffen an die Wand :nuts:

    Gruss

    Baikal

  • An die Wand? Naja... ich bin kein Sammler (mir fehlt das Geld...). Allerdings ist auch die Frage ob das legal ist. Weil du mußt die Waffen vor fremden Zugriff (vor allem durch Kiddies) schützen. Reicht hier wirklich schon das wegschließen von Munni? naja... da meine Sammlung sowieso lediglich 2 Waffen (RG88 und RWS CP225) umfasst (und auch nicht mehr so viel größer werden wird) werde ich mir wohl mal nen kleinen Safe zulegen (ist dann auch noch für andere Sachen wegzuschließen ganz praktisch und kostet nicht so wahnsinnig viel) und mir kann keiner an den Karren fahren (und ich hab auch keine Lust zu testen, ob sich meine kleinen Geschwister an das "Finger weg" auf Dauer halten).

    Bye
    Simon

  • Hi Simon,

    schon mal versucht die Tür abzusperren?
    Ansonsten gibt´s noch dieMöglichkeit einer absperrbaten Vitrine.

    CP 99, A 3000, Gamo G1200, Crosman 1077, HW 45, Haenel 310, FWB 300, ME 38 Magnum, RG 96, HW 94,

  • Meine Pistolen stehen im Regal und die Munition in bescheidener Menge in ner Schublade, nix abgeschlossen. Ob ich da nen billiges abschließbares Kästchen hinstelle oder nicht. Da hier keine Kinder etc, sprich Unbefugte im Haus sind, muss schon wer einbrechen um da ran zu kommen ;)

    Eine Haustür betrachte ich als ausreichenden Schutz für Schreckschusswaffen...

    SSW : Walther P99, Reck Miami 92F bicolor, Röhm RG 96, Colt Government 1911 A1 Nickel, Colt Detective Special, Walther P22 Carbon
    Co2: Walther CP88 Nickel, Walther NightHawk Export-Vollausstattung :)
    Softair: ICS MP5A5

  • Zitat

    Original von nomis
    An die Wand? Naja... ich bin kein Sammler (mir fehlt das Geld...). Allerdings ist auch die Frage ob das legal ist. Weil du mußt die Waffen vor fremden Zugriff (vor allem durch Kiddies) schützen. Reicht hier wirklich schon das wegschließen von Munni? naja... da meine Sammlung sowieso lediglich 2 Waffen (RG88 und RWS CP225) umfasst (und auch nicht mehr so viel größer werden wird) werde ich mir wohl mal nen kleinen Safe zulegen (ist dann auch noch für andere Sachen wegzuschließen ganz praktisch und kostet nicht so wahnsinnig viel) und mir kann keiner an den Karren fahren (und ich hab auch keine Lust zu testen, ob sich meine kleinen Geschwister an das "Finger weg" auf Dauer halten).

    Bye
    Simon

    Erstens habe ich keine "Kidies" und zweitens habe ich
    "Säcke" vor den Türen und sogar mit Sicherheitsschloss in diesem Zimmer und der Haustür. :))

    Baikal

  • Da kommt auf mich ein echtes Problem zu.
    Enkelchen wird jetzt drei Jahre und ist neugieriger und so quirlig, wie ein Frettchen.
    Und im Wohnzimmer steht die Vitrine mit Glasschwenktüren - natürlich nicht verschliessbar.
    Wie kann man Glastüren im Nachhinein abschliessbar gestalten?
    Das Einzige, was mir einfällt, ist eine kleine Kette mit Vorhängeschloß um die beiden Knaufe der Tür.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von edbru
    Da kommt auf mich ein echtes Problem zu.
    Enkelchen wird jetzt drei Jahre und ist neugieriger und so quirlig, wie ein Frettchen.
    Und im Wohnzimmer steht die Vitrine mit Glasschwenktüren - natürlich nicht verschliessbar.
    Wie kann man Glastüren im Nachhinein abschliessbar gestalten?
    Das Einzige, was mir einfällt, ist eine kleine Kette mit Vorhängeschloß um die beiden Knaufe der Tür.

    Eddi

    Moin Eddi

    Es gibt für Glastüren einfache schlösser die man auch noch nachträglich einbauen kann da diese nur auf die Scheibe gesteckt werden. Am besten frägst du mal im Fachhandel nach oder in einer Glaserei was es so gibt.

    Gruß
    Para

  • Unser Ordnungsamt hat mir auf meine Frage hin, wie man Gaswaffen ordnungsgemäß aufbewahrt, mehr oder weniger direkt zu verstehen gegeben, daß das im Ermessen der Behörde liegt, da es für diesen speziellen Fall (noch) keine offizielle Regelung gibt.
    Im Antrag auf den kleinen Waffenschein mußte ich jedenfalls beschreiben, wo und wie ich die Waffen aufbewahre.
    Ein Stahlschrank Klasse B, wie ich ihn habe, entspricht zumindest den Anforderungen unseres Ordnungsamtes. In ca. 2 Wochen werde ich (hoffentlich) meinen kleinen Waffenschein bekommen.

    Gruß

    Bernd

  • Ein Stahlschrank ist meiner Meinung nach etwas übertriebene Vorsicht, aber wer auch nur ein Quentchen Verantwortungsbewusstsein hat, der lässt seine Kleinen eh nicht einfach offen rumliegen. Ich habe meine Waffen in einer abschließbaren Schublade, da sind sie sicher.

  • ghn5ul

    tja, solange es noch keine Durchführungsbestimmungen gibt, sollte man tunlichst keinen Beamten fragen. :confused2:
    Da denkt sich rasch jeder nach gusto seine eigenen Bestimmungen aus.
    DU mußt sie jetzt im Stahlschrank einschliessen und ich darf sie in der Glasvitrine rumliegen lassen. :lol:

    Paramags
    danke für den Tip.
    Hab aber ne Vitrine mit Schwenktüren, da geht sowas wohl nicht.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • nee, Stacheldraht fällt auch zumindest unter genehmigungspflichtige (wenn nicht sogar verbotene) Gegenstände. :confused2:*lol*

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Hallo,

    bei scharfen Waffen kann Polizei u. Behörde das
    "Schornsteinfegerprinzip" anwenden. Das heißt, daß
    Polizei und Behörde bei einem eventuellen Verdacht
    der nicht vorschriftsmäßigen Lagerung von Waffen u.
    Munition jederzeit das Recht hat dies zu überprüfen.
    Hierzu bedarf es keinen Durchsuchungsbefehl.
    Das Grundgesetz Artikel 13 wird hier außer Kraft
    gesetzt. ( Schornsteinfegerprinzip )

    Meine Frage: Gilt dieses Gesetz auch bei Schreckschusswaffen ???

    Gruß Fred

    Fred

  • Nein, nicht bei freien Waffen.

    Allerdings schliesst das nicht aus, daß trotzdem das SEK bei Dir einrückt, weil ein Nachbar meint, Du schiesst zu Hause mit scharfen Waffen.
    Und wenn er richtig tückisch ist, benachrichtigt er noch Sat1, die dann wieder vom "Ausheben eines Waffenarsenals" berichten können.
    Diese Aktion wird dann aber durch diese "Gefahr im Verzug"-Klausel gedeckt.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von edbru


    Paramags
    danke für den Tip.
    Hab aber ne Vitrine mit Schwenktüren, da geht sowas wohl nicht.

    Eddi

    Doch, selbst da geht es da ein riegel hinter die 2te tür greift und damit ein Aufziehen nur mit Glasbruch ermöglicht. Wie gesagt, geh mal zu einem Glaser oder einem sehr gut sortierten Baumarkt, da müsstest du was passendes bekommen

    Gruß
    Para

  • hmmm
    mal angenommen die bringen das echt... also z.B. ich reinige im Garten (weil so schönes Wetter ist) meine Gas-Pistole.. .Ein Spaziergänger (unser Garten ist von Feldwegen aus einsehbar) sieht des, ruft die Bullen. Die Rücken direkt mit Großbesetzung an (Dorfpolizei hat ja eh nix zu tun)... Wer bezahlt den Einsatz? Ich? Spaziergänger (wohl am wenigsten)? Staatskasse?

    Also ich denke, ich kaufe mir Sicherheitshalber nen kleinen Safe ohne Sicherheitseinstufung bei Ebay. Die kosten weniger als ne normale Muni-Bestellung vor Sylvester *g* und ich bin auf der Seite. Da ich kein Sammler bin interessiert mich das in-Vitrine-Lagern oder gar an-die-Wand-hängen nicht...

    Bye
    Simon

    Einmal editiert, zuletzt von nomis (16. April 2003 um 23:00)