Behörde verweigert Eintrag einer F-Waffe in meine WBK

Es gibt 53 Antworten in diesem Thema, welches 13.245 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. August 2009 um 19:16) ist von ViperM.

  • Hallo zusammen!

    Ich habe mich hier im Forum mal angemeldet, da ich ein Problem haben, dessen ich wohl alleine nicht Herr werden kann und von euch hier vielleicht den richtigen Tip bekommen könnte.

    Zum Problem:

    Mein Vater hat sich vor ca. 25 Jahren eine 4mm Langwaffe, genauer gesagt eine ERMA EG76 Kaliber 4mm lang R zugelegt und mit mir zusammen im Keller auf Zielscheiben geschossen.

    1995 hat er sie an einen seiner Mitarbeiter verschenkt (der heute für mich arbeitet). Dieser hat sie damals in seine WBK eintragen lassen. Da mein Vater leider 1999 an Krebs verstorben ist, würde mir der Mitarbeiter aus nostalgischen Gründen die Waffe überlassen, spricht, ich müßte sie in meine vorhandene WBK eintragen lassen.

    Soweit so gut, aber die Behörde hier in Karlsruhe verweigert mir diese Umtragung mit dem stereotypischen Kommentar, daß 4mm-Waffen grundsätzlich nicht bedürfnisfrei sind und ich dieses Bedürfnis (Erbe geht ja leider nicht mehr, da die Waffe ja zwischenzeitlich außerhalb der Familie war) nachweisen müßte (z.B. Mitglied im Schützenverein).

    Ich habe mir natürlich hier erstmal die nötigen Infos angelesen und bin sicher, eine bedürfnisfreie Waffe zu besitzen.

    Meine Argumente:
    - Die Waffe hat auf dem Gehäuse das berühmte :F: eingeprägt
    - Die ERMA EG76 4mm lang R hat eine Ausgleichsbohrung und unter 7.5 J Geschossenergie
    - Die ERMA ist auf der PTB-Liste (Nr. 89) geführt
    - Auf dem Gehäuse ist zusätzlich das PTB-Prüfzeichen mit der Nr.89 eingepägt, umrandet von einem Quadrat

    Die Argumente der Gegenseite:
    - Eine 4mm Waffe ist grundsätzlich NICHT bedürfnisfrei
    - Bedürfnis kann nur durch eine Mitgliedschaft im Schützenvereine erwirkt werden
    - Dieser Verein MUSS aber auch 4mm schiesen (was wohl die wenigsten tun, laut Aussage der Behörde)
    - Das :F: auf der Waffe kann nicht korrekt sein, da dies nur für Luftdruckwaffen oder Schreckschußwaffen usw. gilt
    - Das PTB-Zeichen MUSS in einem Kreis sein, nicht in einem Rechteck

    Der Streit dauert jetzt schon Wochen.
    Kann mir vielleicht hier jemand einen Tip geben oder obige Behauptungen auf Wahrheitsgehalt prüfen.
    Für jeden Tip wäre ich wirklich dankbar.....

    Viele Grüße,
    Markus Weissenberger
    Karlsruhe

  • Hallo

    ich würde sagen Du hast recht, der Sachbearbeiter weiß es nicht besser.

    :F:und oder PTB im Viereck, die Waffe ist nicht umgebaut sondern original so, dann sollte sie bedürfnisfrei sein.

    Gruß Hubert

  • Die Waffe IST bedürfnisfrei.

    Lass dir die Absage schriftlich geben und leg dann Widerspruch ein,
    DANN MÜSSEN die sich damit beschäftigen.

    Einige hier im Forum haben 4mm mit :F: , ich u.a. auch. ;)

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zeige Deinem SB das WaffG:

    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Waffenliste
    ...
    Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
    1.1
    Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

  • Der Blick in den Geseztestext erleichtert Deinem Sachbearbeiter die Rechtsfindung.

    Das zitierte Kennzeichen ist das :F:. (FloppyK war schneller ;) )

    Hier stehen weitere Details: https://www.co2air.de/wbb2/lexi-1459…eie-Waffen.html

    Zu den PTB-Geschichten, auf welche WBK eingetragen wird und das sie nicht auf eine evtl. beschränktes Kurzwaffenkontingent angerechnet werden findet sich sicher noch ein Kundigerer als ich.

    Andreas

  • Berichte uns dann mal bitte wenn du Beschwerde oä. eingelegt hast wie die Sache ausgeht.

    Schön wenn die Leute die extra dafür eingeteilt sind keine Ahnung von Ihrer Arbeit haben.

    Pro Legal / BDS

  • Zitat

    Original von markuswe
    Die Argumente der Gegenseite:
    - Eine 4mm Waffe ist grundsätzlich NICHT bedürfnisfrei
    - Bedürfnis kann nur durch eine Mitgliedschaft im Schützenvereine erwirkt werden
    - Dieser Verein MUSS aber auch 4mm schiesen (was wohl die wenigsten tun, laut Aussage der Behörde)


    Wie hier von einigen schon geschrieben wurde, sind 4mm und auch 6mm (Flobert) Waffen bedürfnisfrei (wenn sie das :F: Zeichen haben).
    Bis hierhin dachte ich beim lesen noch das dein Sachbearbeiter, sich nicht mit bedürfnisfreien Waffen auskennt,
    das kommt öfters mal vor da sie nicht so oft mit dieser Waffenkategorie zu tun haben.

    Aber das ist schon wirklich "finster"...

    Zitat

    Original von markuswe
    - Das :F: auf der Waffe kann nicht korrekt sein, da dies nur für Luftdruckwaffen oder Schreckschußwaffen usw. gilt


    Wenn dein Sachbearbeiter wenigstens (aus Unwissenheit) gesagt hätte "nur für Luftdruckwaffen", aber für SSW !!!

    Das :F:hat mit SSW nun gar nichts zu tun, SSW für den deutschen Markt haben ein :ptb: Zeichen (im Kreis).

    Zitat

    Original von markuswe
    - Das PTB-Zeichen MUSS in einem Kreis sein, nicht in einem Rechteck.


    Eben nicht das PTB Zeichen im Quadrat (nix Rechteck) wird verwendet für bedürfnisfreie "Feuerwaffen" die ein Geschoss durch einen Lauf treiben, und für Einsteck-Läufe.
    Hat er noch nie einen kleinen Waffenschein ausgestellt ? da kommt auch der passende Text zum Thema PTB im Kreis rein, damit man weiß was man führen darf.

    Mein abschließender Tipp, versuche es in einem vernünftigen Gespräch zu klären, mit dem Wissen was du jetzt hast.
    Evtl. solltest du dir die oben genannten Stellen aus dem Waffg. ausdrucken und mit nehmen.

    Gruß TM

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (25. Juni 2009 um 22:44)

  • Sachlich habe ich den Ausführungen der kompetenten Vorredner nichts mehr hinzuzufügen. Praktisch allerdings habe ich mir alleine in den letzten 8 Monaten zwei grüne WBK's ausschließlich für bedürfnisfreie 4mmR- und 4mmM20-Waffen problemlos ausstellen lassen (jeweils gleich komplett mit 8 Voreinträgen). Das wird weder auf das Kontingent angerechnet, noch gibt es ein Thema mit Zuverlässigkeit und Sachverstand, wenn das über eine andere WBK bereits nachgewiesen ist. Lediglich die gesetzeskonforme Aufbewahrung muss glaubhaft gemacht werden können.

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Auch ich kann meinen Vorrednern nichts mehr hinzufügen, habe aktuell auch wieder eine Grüne-4mm-WBK (auch mit einer ERMA EG76) zum Vollmachen bekommen, "geborene" 4mmRL/4mmM20 sind bedürfnisfrei - bei den ERMAS (ER66, ER77 und bei den H&R - teilweise haben diese Waffen keine PTB-Nummer) - wird laut bayer. LKA auch ohne die PTB-Nummer die Bedürfnisfreiheit anerkannt, da diese auch geborene 4mm-Kaliber sind.

    Eigentlich müsste jeder SB diese reudige 4mm-Geschichte mit der Bedürfnisfreiheit von "geborenen" oder "gekorenen" 4mm-Waffen kennen, da gab es nämlich in allen Bundesländern eigens Schulungen zu diesem Thema - aber, Leute vergesst nicht, JEDES Bundesland (LKA und Innenministerium) kann das Gesetz so auslegen, wie es möchte (zumindest jeder SB, der dieses Gesetz nicht versteht, weil es eigentlich zum Thema 4mm nicht zu verstehen ist).

    Der Vollzug des tollen 2008-er Gesetzes ist nicht durch Verordnungen vereinheitlicht worden, so ist der Vollzug Ländersache, .....

    Im Zweifelsfall kann sich der Kollege auch an sein zuständiges LKA wenden und da Auskunft zu seinem Thema bekommen. In der Regel hilft man da weiter, wenn man nett fragt - mit den Infos des LKA kann man dann dem SB auf die Sprünge helfen.

    Einfach im Net auf die Seite des LKA gehen, da gibt es eine Telefonnummer, hier der Link für BW:

    http://www.lka-bw.de


    Wenns gar nicht geht, an die zuständige Abteilung des Innenministeriums schreiben, die helfen eigentlich (zumindest in BY) immer weiter.

    Habe hier in BY bisher an jeder Stelle immer mit netten, kompetenten Menschen zu tun gehabt.

    Nur meine Meinung.

  • WOW, Wahnsinn!
    So viele Antworten!

    Ich dachte mir schon, daß ich wahrscheinlich eher richtig liege, als der SB.
    Jetzt laufe ich halt nochmal mit euren Infos zu Ihm hin und schau mal (freundlich!), ob er sich erweichen läßt. Leider ist er gerade in den Urlaub gefahren und kommt erst in zwei Wochen wieder - das werden wohl zwei seeeehr lange Wochen der Ungeduld meinerseits ....

    Wenn's halt nicht anders geht, lasse ich mir wie oben empfohlen, die Ausführungen des SB schriftlich geben und lege dann Wiederspruch ein.

    Auf jeden Fall viieeeelen Dank für die Infos!
    Ich halte euch auf dem laufenden!

    Viele Grüße,
    Markus

    @ Thomas Magnum: er hat mir sogar eine SSW mit dem PTB im Kreis gezeigt und gesagt, daß sowas OK wäre. Aber mit dem PTB im Viereck konnte er in Bezug auf bedürfnisfreie Waffen nichts anfangen......

    Einmal editiert, zuletzt von markuswe (25. Juni 2009 um 23:34)

  • Bevor Du Widerspruch einlegst kannst Du Dich ja auch einfach mal selbst per mail z.B. bei Deinem zuständigen LKA anfragen und Ihm dann die Antwort auf den Tisch knallen.
    Das ist meist auch sehr überzeugend und kommt besser als sich gleich beschwehren.

    Noch was Anderes.
    Ich dachte bisher immer das es für ein Bedürfnis reiche in einem Verband zu sein, der eine solche Disziplin anbietet.
    Stattdessen wurde hier vom Sachbearbeiter die Aussage getroffen, das der Verein selbst die Disziplin anbieten müsse.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original von Bad.BoyNoch was Anderes.
    Ich dachte bisher immer das es für ein Bedürfnis reiche in einem Verband zu sein, der eine solche Disziplin anbietet.
    Stattdessen wurde hier vom Sachbearbeiter die Aussage getroffen, das der Verein selbst die Disziplin anbieten müsse.

    Ja, hat er. Sinngemäß meinte er, daß ich in einen Verein eintreten könnte, wo das Kaliber 4mm auch tatsächlich noch wettkampfmäßig geschossen würde.
    Den nur dadurch würde sich ja ein Bedürfnis ergeben (eben am Wettkampf teilzunehmen).
    Hier in KA gibt's tatsächlich so einen Verein und nach Rücksprache mit dem Präsi wäre das tatsächlich möglich. Aber nur Mitglied sein gilt nicht. Mind. 2x montlich Training ist obligatorisch und 1 x im Jahr Wettkampf.

    Viele Grüße,
    Markus

  • Zitat

    Original von markuswe
    @ Thomas Magnum: er hat mir sogar eine SSW mit dem PTB im Kreis gezeigt und gesagt, daß sowas OK wäre. Aber mit dem PTB im Viereck konnte er in Bezug auf bedürfnisfreie Waffen nichts anfangen......


    Tja OK wofür ?, für eine erlaubte SSW die man mit KWS führen darf, mehr nicht oder würde er dir die ohne Probleme in eine WBK eintragen. :wogaga:

    Ich glaube dein SB braucht etwas hilfe vielleicht macht er das ja noch nicht so lange, bei mir hat es auch einen Wechsel gegeben, der "neue" weiß auch noch nicht "so gut" Bescheid, da muß man dann ab und an mal Aufklärungsarbeit leisten.

    Zitat

    Ich dachte bisher immer das es für ein Bedürfnis reiche in einem Verband zu sein, der eine solche Disziplin anbietet.


    So ist es, bzw. man muß nicht mal in dem Verband sein es reicht auch regelmäßig für die Disziplin als "Gastschütze" zu trainieren.
    Das gilt natürlich nur für das aufrecht erhalten eines vorhandenes Bedürfnisses (über das führen des Schiessbuches),
    wenn man nicht im Verband ist bestätigt einen natürlich auch keiner das Bedürfnis.

    Zitat

    Ja, hat er. Sinngemäß meinte er, daß ich in einen Verein eintreten könnte, wo das Kaliber 4mm auch tatsächlich noch wettkampfmäßig geschossen würde.
    Den nur dadurch würde sich ja ein Bedürfnis ergeben (eben am Wettkampf teilzunehmen).


    Das macht aber leider keinen Sinn denn es gibt nur eine Disziplin in 4mm, und das ist "15m Zimmerstutzen 4mmR" damit könnte man das Bedürfnis für ein 4mmR Gewehr erlangen und zwar ganz wichtig ohne :F: .

    Was bedeutet man dürfte sich ein Gewehr kaufen was die vollen ca. 30 Joule der Patrone hat, den nur die sind für die Disziplin zugelassen und sinnvoll, und keine :F: Gewehre (und schon gar keine Kurzwaffen). ;)

    Gruß TM

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (26. Juni 2009 um 01:26)

  • Moment mal: habe ich das jetzt richtig verstanden, daß
    4 mm M20 und 4mm R bedürfnisfrei zu erwerben sind ?

    Muß man da einen Voreintrag machen ?

    Ich meine, mich erinnern zu können, daß da mal etwas geändert worden ist und daß das dann nicht mehr galt ?

  • Zitat

    Original von markuswe
    ...Der Streit dauert jetzt schon Wochen.
    Kann mir vielleicht hier jemand einen Tip geben oder obige Behauptungen auf Wahrheitsgehalt prüfen.
    Für jeden Tip wäre ich wirklich dankbar.....

    Viele Grüße,
    Markus Weissenberger
    Karlsruhe

    Meine Vermutung: hier ist ein Sachbearbeiter am Arbeiten, der sich noch nicht so richtig auskennt.

    Aber kein Problem:
    Mach einen Termin mit seinem Sachgebiets- bzw. Bereichsleiter aus und kläre das (selbstverstädnlich in einem vernüftigen Ton).

    Sollte der dir auch nicht helfen können/wollen gibts noch einen Abteilungsleiter.

    Gruß
    Roland

    Gruß
    Roland

  • moin. ihr redet immer von dem F im Viereck? Ist das was andres als das F im Fünfeck(Pentagon). ich kenn nur das Fünfeck!


    gruß rabe

  • Keine Panik, es ist im Gesetz doch alles geregelt. Solche Waffen sind grundsätzlich erst einmal bedürfinsfrei zu erwerben:

    Anl. 2, Abs. 2, Unterabs. 3, Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen
    1. Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)

    1.1 Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als
    7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1
    der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285)
    in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung
    oder ein durch Rechtsverordnung nach §25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c
    bestimmtes Zeichen tragen;

    1.2 für Waffen nach Nummer 1.1 bestimmte Munition.

    (Anm.:) Das Zeichen nach §25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c ist das 'F'-Zeichen im Fünfeck.

    Es gibt lediglich eine Ausnahme und das betrifft Umbauten von Originalwaffen in ein kleineres Kaliber. Diese Ausnahme wurde am 1. April 2008 definiert:

    §58 (Abs. 10)
    (10) Die Erlaubnispflicht für Schusswaffen im Sinne der Anlage 2 Abschnitt
    2 Unterabschnitt 1, 2. Absatz, gilt für Schusswaffen, die vor dem 1.4.2008 erworben wurden, erst ab dem 1.10.2008.

    Anlage 2, Abschnitt 2 / Unterabschnitt 1, 2. Absatz
    Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden,
    deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden
    Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe.

    So steht es im Gesetz, also hast Du ein Recht darauf, 4mmM20 & Co. zu erwerben.

    Gruß,
    hyperdeath (der sich letztens auch wieder eine WBK für 8x Bedürfnisfreie hat ausstellen lassen.)

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • Zitat

    Original von räbchen
    moin. ihr redet immer von dem F im Viereck? Ist das was andres als das F im Fünfeck(Pentagon). ich kenn nur das Fünfeck!


    gruß rabe

    Nö, Du, wir reden von der "PTB-Nummer im Quadrat" und dem "F" :F: im Fünfeck - da hast Du was falsch verstanden.

  • Zitat

    Original von Helfred
    Moment mal: habe ich das jetzt richtig verstanden, daß
    4 mm M20 und 4mm R bedürfnisfrei zu erwerben sind ?

    Muß man da einen Voreintrag machen ?

    Ich meine, mich erinnern zu können, daß da mal etwas geändert worden ist und daß das dann nicht mehr galt ?


    Jepp, siehe oben - alles was in 4mmRL/4mmM20 geboren wurde und ein F im Fünfeck und ein PTB im Quadrat hat, ist nach wie vor Bedürfnisfrei.

    Du brauchst aber Sachkunde, Zuverlässigkeit und Aufbewahrung - und eine WBK mit einem gültigen Voreintrag (=WBK GRÜN).

    Näheres haben meine Sammlerkollegen und Floppyk bereits genau erörtert.

  • ähm verstehe ich das jetzt richtig?
    ich kann also ohne in einem schützenverein aktiv zu sein eine WBK für 4mm m20 bzw 4mm lang mit F und PTB beantragen und bekomme die dann auch??? so als einfacher kleiner otto normalverbraucher?

    ich gehe also aufs am, lege sachkunde nachweis vor und kann sagen ich will ne 4mm waffe mit F und PTB beantragen?

    oder muss ich dafür auch im verein sein?


    Grüßle Torro

    PS: ich bin zwar in nem schützenverein, aber schon seit ungefähr 5 jahren passiv, weil ich einfach keine zeit mehr habe.