Hallo zusammen!
Ich habe mich hier im Forum mal angemeldet, da ich ein Problem haben, dessen ich wohl alleine nicht Herr werden kann und von euch hier vielleicht den richtigen Tip bekommen könnte.
Zum Problem:
Mein Vater hat sich vor ca. 25 Jahren eine 4mm Langwaffe, genauer gesagt eine ERMA EG76 Kaliber 4mm lang R zugelegt und mit mir zusammen im Keller auf Zielscheiben geschossen.
1995 hat er sie an einen seiner Mitarbeiter verschenkt (der heute für mich arbeitet). Dieser hat sie damals in seine WBK eintragen lassen. Da mein Vater leider 1999 an Krebs verstorben ist, würde mir der Mitarbeiter aus nostalgischen Gründen die Waffe überlassen, spricht, ich müßte sie in meine vorhandene WBK eintragen lassen.
Soweit so gut, aber die Behörde hier in Karlsruhe verweigert mir diese Umtragung mit dem stereotypischen Kommentar, daß 4mm-Waffen grundsätzlich nicht bedürfnisfrei sind und ich dieses Bedürfnis (Erbe geht ja leider nicht mehr, da die Waffe ja zwischenzeitlich außerhalb der Familie war) nachweisen müßte (z.B. Mitglied im Schützenverein).
Ich habe mir natürlich hier erstmal die nötigen Infos angelesen und bin sicher, eine bedürfnisfreie Waffe zu besitzen.
Meine Argumente:
- Die Waffe hat auf dem Gehäuse das berühmte eingeprägt
- Die ERMA EG76 4mm lang R hat eine Ausgleichsbohrung und unter 7.5 J Geschossenergie
- Die ERMA ist auf der PTB-Liste (Nr. 89) geführt
- Auf dem Gehäuse ist zusätzlich das PTB-Prüfzeichen mit der Nr.89 eingepägt, umrandet von einem Quadrat
Die Argumente der Gegenseite:
- Eine 4mm Waffe ist grundsätzlich NICHT bedürfnisfrei
- Bedürfnis kann nur durch eine Mitgliedschaft im Schützenvereine erwirkt werden
- Dieser Verein MUSS aber auch 4mm schiesen (was wohl die wenigsten tun, laut Aussage der Behörde)
- Das auf der Waffe kann nicht korrekt sein, da dies nur für Luftdruckwaffen oder Schreckschußwaffen usw. gilt
- Das PTB-Zeichen MUSS in einem Kreis sein, nicht in einem Rechteck
Der Streit dauert jetzt schon Wochen.
Kann mir vielleicht hier jemand einen Tip geben oder obige Behauptungen auf Wahrheitsgehalt prüfen.
Für jeden Tip wäre ich wirklich dankbar.....
Viele Grüße,
Markus Weissenberger
Karlsruhe