Aufbewahrung der Bedürfnisfreien

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 5.216 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Mai 2009 um 22:04) ist von thomas magnum.

  • Mal eine Frage am Rande an die Belesenen unter Euch bezüglich der Aufbewahrung: gelten bei den :F:-Kleinstkaliberkurzwaffen auch die Limits wie bei scharfen Waffen oder kann ich die einfach in einen A-Schrank sperren?

    Wird nämlich ziemlich schnell eng mit den 5 Kurzwaffen im B-Fach......

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
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    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • B-Schrank vorgeschrieben!
    War die Tage noch aufm Amt und habe mich nochmal erkundigt! Und Munition auch weggeschlossen getrennt aufbewahren. Wie bei jeder Pistole ohne F.

    Lg ralf

    FWB 150, Diana 6/35/60, Weihrauch HW 40 alle :F: und HW 37

    "Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Colonel John "Hannibal" Smith

  • Eine ähnliche Frage plagt mich auch, nämlich ob ich mein Gewehrchen in 5,5mm LEP im A-Schrank lassen muss oder ob es auch eine andere Unterbringung tut.

    Laut Gesetz ist das Teil zwar den scharfen Waffen gleichgestellt (Bedürfnis, etc.) aber wie muss das Ding untergebracht werden?
    Es isr ja eigentlich immer noch NUR ein Luftgewehr.

    Ok, ich hatte schon vor der Hetze auf LEPs einen A-Schrank. Aber wie schon so treffend formuliert, da wirds langsam eng. ;)

    Bin sch am überlegen das Gewehr zu verkaufen.
    Der Käuferkreis ist halt ziemlich eingeschränkt und dementsprechend sind auch die Preise im Keller.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Ralle008
    B-Schrank vorgeschrieben!
    War die Tage noch aufm Amt und habe mich nochmal erkundigt! Und Munition auch weggeschlossen getrennt aufbewahren. Wie bei jeder Pistole ohne F.

    Lg ralf

    Wir reden doch hier von :F:Waffen, welche ich also erlaubnisfrei erwerben kann.
    Oder hab ich da was falsch verstanden. Mal eben im Waffengesetz nachgeschaut.


    § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.
    (2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.

    Was versteht Ihr unter einem B-Schrank? Wenn ich das Waffengesetz richtig , interpretiere, muss ich doch nur sicherstellen, dass :F:Waffen nicht abhanden kommen oder unbefugte sie an sich nehmen. Auf welche Art dies geschieht überlässt der Gesetzgeber nach meiner Meinung mir. Solltet Ihr andere Infos haben, wäre ich Euch über eine entsprechende Belehrung dankbar.

    PS: ich sehe an der 2ten Antwort, dass Ihr vermutiich von LEPs redet. Dann hätte sich meine Frage erledigt.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

    Einmal editiert, zuletzt von barret (24. Mai 2009 um 17:21)

  • Bei dem LEP-Gewehr bin ich mir nicht sicher, aber Zimmerstutzen werden ja auch im A-Schrank aufbewahrt .... Ich denke mal das passt aber ruf lieber mal auf dem Amt an.

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  • Zitat

    Original von barret

    Wir reden doch hier von :F:Waffen, welche ich also erlaubnisfrei erwerben kann.
    Oder hab ich da was falsch verstanden. Mal eben im Waffengesetz nachgeschaut.


    § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.
    (2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.

    Was versteht Ihr unter einem B-Schrank? Wenn ich das Waffengesetz richtig , interpretiere, muss ich doch nur sicherstellen, dass :F:Waffen nicht abhanden kommen oder unbefugte sie an sich nehmen. Auf welche Art dies geschieht überlässt der Gesetzgeber nach meiner Meinung mir. Solltet Ihr andere Infos haben, wäre ich Euch über eine entsprechende Belehrung dankbar.


    Uch ich hab mich verlesen dachte 4mm M20 usw.
    DLP müssen in garkeinen Tresor.

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  • Deutlicher wird das hier:

    WaffG § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
    ...
    (2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm

    Da ja nun auch die bedürfnisfreien 4 mm Waffen wie auch inzwischen die meisten LEP-Waffen WBK-pflichtig geworden sind und das WaffG nur zwischen erlaubnispflichtigen Lang- und Kurzwaffen unterscheidet, sind die angesprochenen Waffentypen genauso betroffen.

  • hyperterminal:

    Soweit hast Du Recht, wie du oben zitierst, aber bei den "Bedürfnisfreien" geht da erstmal nix - ohne B-Schrank für Kurze (bis zu 5, je nach Verankerung) und A-Schrank für Lange (bis zu 10), bei den umgebauten LEP-Waffen wird es etwas komplexer (besonders seit Winnenden :confused2:), die zuständige Behörde wird hier wahrscheinlich keine niedrigeren Anforderungen zulassen, wie Floppyk richtig anmerkt - da spricht nämlich auch das zuständige LKA mit.

    Jaja, man hat es nicht so leicht im Leben - besonders wenn man bedenkt, dass die ursprünglich in LEP gebauten Waffen nur so aufzubewahren sind, dass kein Unbefugter rankommt usw.

    Ach so, die Mun. der "Bedürfnisfreien" muss auch extra - getrennt von den Waffen - in einen zugelassenen "Blechschrank" mit Minimum einem Schwenkriegelschloss, .. is leider so - zumindest mir sind bei den Bedürfnisfreien keine Ausnahmen bekannt.

  • Wie ich schon mal geschrieben hab, hätte der Boss von meinem Sachbearbeiter keine Probleme damit, wenn ich bis 10 Kurzwaffen in einem A-Schrank mit B- Innenfach hätte. (Angedübelt)
    Hab es aber leider noch nicht schriftlich. :(
    Sofern es sich explizit nur um 4mm Waffen mit :F: handeln würde.
    Das liegt aber alles an dem Sachbearbeiter.
    Wird wohl überall unterschiedlich sein.

    Gruss Rudi

    Gruß Rudi

    Den Charakter eines Menschen erkennst Du daran, was dieser bereit ist für Dich zu tun, obwohl Du gerade nichts für ihn tun kannst
    4mm/6mm Waffen mit 'F' :nuts:

  • OK und danke für die Antworten. Weiß jemand zufällig, ob es irgendwo kleine, billige B-Würfel im Angebot gibt? :new16:

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  • Bei mir, bei einem örtlichem Baumarkt namens Bauh... gibts momentan Ausstellungs B-Würfer für 50€!

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    "Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Colonel John "Hannibal" Smith

  • Beim Bauhaus in Porz Eil, gabs einen für 50€ hab ich am Dienstag noch gesehen.

    Lg ralf

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  • Zitat

    Original von flens69
    OK und danke für die Antworten. Weiß jemand zufällig, ob es irgendwo kleine, billige B-Würfel im Angebot gibt? :new16:

    Beim Prakti(ker)schen Baumarkt bekommst Du auch grade B-Würfel für unter 100,-- Euro, die haben im Moment (noch???) 25% auf alles, was KEINEN Stecker hat. Da habe ich z.B,. B-Würfel von Burgwächter gesehen - wenn ich mich nicht irre, waren die sogar "Euro 1" mit zertifiziert - naja, jedenfalls "B" nach VDMA. Außerdem hatten die eine "Vorbereitung" für dass Verdübeln - bei entsprechender Verankerung kann man dann also 10 Kleinteilchen reintun (:)

    Diese 25%-Aktionen haben die aber öfter - der Schrank kostet regulär knappe 130,-- Euro in der OVP - also, ... KAUFEN :n1:

  • Zitat

    Original von flens69
    Mal eine Frage am Rande an die Belesenen unter Euch bezüglich der Aufbewahrung: gelten bei den :F:-Kleinstkaliberkurzwaffen auch die Limits wie bei scharfen Waffen oder kann ich die einfach in einen A-Schrank sperren?

    Wird nämlich ziemlich schnell eng mit den 5 Kurzwaffen im B-Fach......


    Zusammengefasst :
    Es gelten die selben "Vorschriften" wie für GK- Kurzwaffen, mindestens ein B-Schrank muss es sein.

    In den dürfen bis zu 10 Kurze, aber nur wenn er min. 200kg wiegt, oder an die Wand gedübelt ist so das wieder 200kg Zugkraft nötig sind um ihn zu entwenden.

    Ist er leichter als 200kg und nicht angedübelt, dürfen nur 5 Kurze rein.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (24. Mai 2009 um 22:06)