Hallo zusammen,
meine Frage zielt auf die rechtliche Lage in Deutschland und das, was die LG-Besitzer und die Vereine im Schießsport daraus machen (können).
Wie ich es verstehe, macht ein LG nur für drei Zielgruppen Sinn. Die erste Gruppe ist die, die auf ihrem Grundstück eine gesetzes-konforme shooting range aufbauen können und nach Herzenslust dort plinken könen (ohne dass Geschosse den Garten verlassen). Die zweite Gruppe schießt im Keller oder in der Wohnung (abgeschlossener Raum). Die dritte Gruppe geht in einen Verein, der Schießsport anbietet und schießt dort. Soweit ich verstanden habe, gibt es keine weiteren Möglichkeiten, LG zu schießen, da das Führen von schussbereiten freien Waffen außerhalb dieser Reservate nicht erlaubt ist.
Habe ich da was vergessen oder nicht korrekt wiedergegeben?
Wenn nein, würde mich mal folgendes interessieren:
Was fängt man eigentlich mit einem LG an, das keine sogenannte "Racegun" ist, wenn man keine shooting range zu Hause oder im Garten hat? Oder anders gefragt: Wo kann man seine Begeisterung für das LG-Schießen mal ohne schlechtes Gewissen just for fun austoben, ohne gleich im Verein quasi-olympisch zu trainieren oder das Auto verkaufen zu müssen, um ein gescheites FT-Gewehr zu erstehen?
Ich habe begonnen, mich im Raum München umzuschauen, aber bislang hat mich noch kein Verein wirklich angesprochen. Am liebsten würde ich ja in Starnberg mit FT beginnen aber ich brauche mein Auto noch und an den Wochenenden, an denen Training ist, habe ich meistens keine Zeit. Und andere Möglichkeiten, mal irgendwo legal zu schießen habe ich noch nicht gefunden.
Was tun? Vielleicht besser doch nicht LG schießen?
Grüsse,
mongoose