SSW An Silvester benutzen?!

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 10.718 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Dezember 2005 um 14:51) ist von patx.

  • Ich hätte da noch eine schnelle frage die ich gerne beantwortet haben würde:


    Ich habe einen Partyraum gemietet für Silvester mit Billiard und Tischkicker und allem drum und dran, jetzt wollte ich an Silvester vor diesem Raum (Der liegt im Keller) auf die Straße und Silvsterartikel mit meiner ssw verschiessen, jetzt bin ich mir jedoch nicht sicher da viele leute sagen es sei jetzt doch verboten, andere sagen garnichts, es würde mich freuen wenn mich da jemand etwas aufklären könnte :)

  • Zitat

    Original von WhiteFalcon
    Deutschland , ich denke das sagt dann wohl alles? Kann es nicht sein dass an Silvester diverse Gesetze auser Kraft treten?! Wegen dem schiessen mit der SSW


    da tritt garnichts außer kraft. Evtl wird "geduldet".

  • Auch Silvester gelten so ziemlich alle Gesetze weiter.

    Ob es zu einer Strafverfolgung kommt, sei mal dahingestellt, aber verboten ist verboten und im Falle des Falles sehr teuer!


    Natürlich kann es aufgrund Duldung des Brauchtums oder Überlastung der Polizei dazu kommen, dass nicht verfolgt wird, wer das aber als Freibrief versteht, dem ist nicht mehr zu helfen!


    Stefan

  • Naja ich weiss schon wie ich das machen werde, ich werde warscheinlich im vor dem Partyroom sozusagen da ist ein Abgezäunter bereich schießen, und da es ja gemietet ist sozusagen Grundstück der Vermieter weiss ja dass es extra für Silvester ist.


    Es ist so eine Art Garten daher denk ich nicht dass ich arg große Probleme bekommen würde, weil anderswo Leute mit ihren ssws auf der Straße sind.

  • Wenn du in NRW wohnst bekommst du Ärger. Heute kein Fernsehen geguckt? Da kam es nochmal durch: Polizei warnt davor SSW an Silvester zu schießen. Dies ist verboten da nicht sichergestellt werden kann, dass die abgefeuerten Pyrogeschoße auch auf dem eigenen Grundstück herunterkommen.

    Was eine Hetze. Extra schon Fernsehnachrichten dafür.....

  • Zitat

    Original von azzy
    Wenn du in NRW wohnst bekommst du Ärger. Heute kein Fernsehen geguckt? Da kam es nochmal durch: Polizei warnt davor SSW an Silvester zu schießen. Dies ist verboten da nicht sichergestellt werden kann, dass die abgefeuerten Pyrogeschoße auch auf dem eigenen Grundstück herunterkommen.

    Was eine Hetze. Extra schon Fernsehnachrichten dafür.....


    und die Raketenstäbe. Da ist doch wohl auch nicht sichergestellt, daß sie auf dem eigenen Grundstück herunterkommen. Oder?

  • Ich sehe schon die Schlagzeilen:

    NRWler zieht es an Silvester in ein anderes Bundesland um dort unbehelligt mit ihrer Schreckschuss zu feiern!

    Naja, wer sich das wieder ausgedacht hat. Jetzt darf man noch nicht mal mehr das auf seinem eigenen Gelände! Das war bestimmt wieder irgendein Verwaltungsfutzi der eigentlich gar keine Ahnung hat. Ich könnte auch an Vollmond im Aufzug die Treppe hochfallen! :crazy2:

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Genau. Aber laut deren Argumentation bleibt Waffe einfach Waffe und Feuerwerk einfach Feuerwerk. Deswegen fällt auch Pyromunition unter das Waffengesetz.
    Alles streng rechtlich gesehen natürlich, den menschlichen Verstand also außen vor gelassen....

  • Zitat

    Original von azzyWas eine Hetze. Extra schon Fernsehnachrichten dafür.....

    12:45 WDR aktuell
    Moderation Andreas Ernst
    Stereo

    \f1 Vorgesehene Themen:

    - Kein Feuerwerk aus Schreckschuss-pistolen

    WDR aktuell 16.00 UhrFreitag, 30. Dezember 2005Kein Feuerwerk aus SchreckschusspistolenSilvesterfeuerwerk darf nicht aus Schreckschusspistolen abgefeuert werden. Darauf weisen Polizei und Feuerwehr kurz vor dem Jahreswechsel hin. Wer das Verbot missachte, verstoße gegen das Waffengesetz. Auch so genannte Leuchtsignalpistolen dürften zu Silvester nicht benutzt werden.

    Das ist nur die Redaktionsmeldung, ich hak mal nach woher das kommen könnte...

    Also Gesetz lautet ja wie folgt:

    WaffG §11 Abs. 5:(5) Die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe wird durch einen Erlaubnisschein erteilt.

    Die Ausnahmen von dieser Regel sind in WaffG §12, Abschnitt 4 festgelegt.* mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen* mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann* durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,* zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichjen Betrieben* im befriedeten Besitztum , wenn der Inhabers des Hausrechtes dem zustimmt, die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können und mit Waffen geschossen wird, deren Geschoßenergie nicht über 7,5 Joule ("F im Fünfeck") beträgt.* mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.... und natürlich im Falle der Notwehr / Nothilfe.

    und dagegen ->

    * im befriedeten Besitztum , wenn der Inhabers des Hausrechtes dem zustimmt, die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können und mit Waffen geschossen wird, deren Geschoßenergie nicht über 7,5 Joule ("F im Fünfeck") beträgt.

    Der Verband der Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) hat mit dem Bundesinnenministerium eine Sonderregelung beschließen können.Feuerwerk

    VDB-Geschäftsführer Wolfgang Fuchs: "Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. Weiterhin ist der Transport der Gas-Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne den Kleinen Waffenschein zulässig, wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird. Diese erfreuliche Regelung haben wir nach regem Schriftwechsel und Gesprächen vom Bundesministerium des Innern erhalten." Genau so werde das, so meldet zumindest der VDB weiter, auch in die künftige Waffenverwaltungsvorschrift aufgenommen. 

    ???


    Muss ich jetzt im Falle des Falles beweisen, dass die Reste auf mein Grundstück wirklich runterfallen ???

    FWR-Mitglied Nr.: 30917

    6 Mal editiert, zuletzt von PainKNero (30. Dezember 2005 um 19:58)

  • ... wieder mal typisch deutsch - alles bis aufs I-Tüpfelchen (und darüber hinaus) geregelt.

    Ob im gesetzlichen Raum oder in der Industrie mit Zertifizierungen und Audits. Immer das gleiche.

    ...irgendwann gehen wir daran nochmal zugrunde - zertifiziert nach DIN/ISO 9000 natürlich...

    Einmal editiert, zuletzt von Stratus Nimbus (30. Dezember 2005 um 19:45)

  • Zitat

    Original von azzy
    Wenn du in NRW wohnst bekommst du Ärger. Heute kein Fernsehen geguckt? Da kam es nochmal durch: Polizei warnt davor SSW an Silvester zu schießen. Dies ist verboten da nicht sichergestellt werden kann, dass die abgefeuerten Pyrogeschoße auch auf dem eigenen Grundstück herunterkommen.

    :)) Bei mir schon.

  • Eben habe ich das im Netz gefunden:

    "Sie dürfen an Silvester wieder schießen

    das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht.
    Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne Kleine Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird."

    Als NRWler würde ich doch einfach mal behaupten, dass ich gemäß den "Vorgaben der Verwendungssicherheit" gehandelt habe. Habe ich tatsächlich ausschließlich senkrecht nach oben geschoßen, sollte es für Dritte schwerlich möglich sein, mich zu beklagen.

    Ebenfalls finde ich es eigenartig, dass bundesweit geltendes Recht in NRW zum Straftatbestand umgebogen wird. DAS ist in meinen Augen nicht rechtens!!!

    Wie seht ihr das???

  • Und irgendwie ist man machtlos gegen diesen riesigen Schwachsinn. Vorsicht ist ja schön und gut aber Deutschland übertreibt es wirklich. Das sehe ich jetzt nicht als freies Land oder so an.....und bisher dachte ich immer ich würde in einem liberalen und offenen Staat leben.Fuck.

  • ich check das nicht...was ist mit den Raketenstäben ? Das ist noch gefährlicher, was da wie Wurfspiesse von oben kommt...ohmann.

    Panikmache ???

    Vorsätzlich eingefälschte Meldung ?

    FWR-Mitglied Nr.: 30917

  • Panikmache ???


    Nach meiner Meinung alles nur Gedöhns von völlig überflüssigen Beamten, welche auf diese Art und Weise ihre eigene Existenzberechtigung unter Beweis stellen wollen, und dabei aber(versehentlich *lol*) ihre eigen Nutzlosigkeit präsentieren.

    Guten Rutsch - Henry

  • Zitat

    Kurz gesagt: Das Schießen mit Schreckschusswaffen zu Silvester ist verboten und verstößt gegen das Waffengesetz.

    :laugh:

    Die kennen sich wirklich gut aus. :new16:

    :direx: Promillo, fass!

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

    Einmal editiert, zuletzt von ViperM (30. Dezember 2005 um 21:00)

  • tja das wars dann wohl mit ssw schießen an silvester es sei denn jemand will eine anzeige riskieren. :(