Führen in der Öffentlichkeit?

Es gibt 136 Antworten in diesem Thema, welches 26.703 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juli 2004 um 13:07) ist von SchakalX.

  • Moin,

    ich bin mir fast sicher, dass ich das Thema schon mal irgendwo gelesen habe. Konnte es jedoch nicht finden....

    Deshalb:
    Darf(!) ich mit einem kleinen Waffenschein eine Schreckschusswaffe deutlich sichtbar in der Öffentlichkeit führen???
    Ich frage nicht, ob es Sinn macht oder vielleicht dazu führt, dass beim Betreten einer Fußgängerzone ein Großalarm mit anschließendem Polizeieinsatz und weinenden Müttern ausgelöst wird, sondern ob ich es darf!

    Gruß
    a

    ... der das Zielfernroh verkehrt herum montiert ;)

  • moin!
    ich glaube das sichtbare tragen fällt unter "Erregung öffentlichen Ärgernis" das is soweit ich weiss nur den Werdertaxifahrern erlaubt.

    gruss aus Bremen (:)

    ME8 Detective II, RG-3, RG-600, RG-89 Nickel, Walther P99 Nickel, Colt 1911 Nickel, Diana 35 + 3-9x40, Diana 75 <<< :huldige:

  • Moin,

    ist mir als Antwort etwas zu vage.
    Dann würde ich alle Bayernfans und 120-Kilo-Bauchfrei-Girls verklagen...
    Ach ja: Wir (Thomas Schaaf, Ailton und ich) sind "Deutscher Meister 2004" !!!

    ... der das Zielfernroh verkehrt herum montiert ;)

  • Das Führen ist ja als zugriffsbereit usw. definiert. Nicht aber als verdeckt oder offen oder sonstwas. Also ich denke du darfst auf jeden fall, wenn du den KWS und somit dieErlaubnis zum Führen hast. und über den Sinn brauchen wir echt ned zu diskutieren *lol*

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • selbst wenn ich so nen wisch hätte - machen würde ichs nicht. würde nur unannehmlichkeiten geben - und hinterher steht sowas in irgendeiner zeitung. gibt ein gutes bild ab.

  • Ohje, ohje ohje....
    Also wenn das Thema nicht schon zur genüge durchgekaut wurde...

    Mit einem KWS darfst du deine Schreckschusswaffe NICHT offen mit dir führen, sie muss verdeckt geführt werden.
    Ohne KWS darfst du sie überhaupt nicht führen, nur transportieren (abgeschlossenes Behältnis, getrennt von Munition / nicht geladen).

    Auch vor der Zeit des KWS war das unverdeckte führen verboten.
    Du darfst deine (Schreckschuss-) Waffe nur "offen" führen wenn du das Recht dazu hast. D.h. entweder zu Hause bzw. in deinem befriedetem Besitztum, wo du das Hausrecht ausübst. Oder du bist Polizei (etc.) Beamter im Dienst. (Die haben das Hoheitsrecht).

    Also eine Suche mit den Stichworten "KWS" und/oder "Waffengesetz" , "Schreckschuss" hätte dir das auch beantworten können, nur bevor du jetzt mit der Schreckschuss Waffe im Schulterholster durch die Gasse rennst, eine Oma nen Herzinfarkt bekommt und die Presse sich wieder die Finger leckt (Amokläufer, Erfurt etc.) , schreibe ich mir hier lieber die Finger wund.

    Hoffe geholfen zu haben,

    Mortis

  • Mortis

    Zitat

    Mit einem KWS darfst du deine Schreckschusswaffe NICHT offen mit dir führen, sie muss verdeckt geführt werden.

    Hast du mal grad den § wo das drinnsteht? :confused2:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Hallo,

    genau so ist es man darf die Waffe trotz Waffenschein nur
    verdeckt führen, egal ob es eine Schreckschußwaffe oder
    eine "scharfe Waffe" ist.

    Gruß Fred

    Fred

  • Wie soll man den das Erma EGG1 verdeckt führen ???:crazy2:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von Back Jack
    Hallo,

    genau so ist es man darf die Waffe trotz Waffenschein nur
    verdeckt führen, egal ob es eine Schreckschußwaffe oder
    eine "scharfe Waffe" ist.

    Gruß Fred

    WO steht das bitteschön geschrieben ???
    Nach meinem Wissensstand gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage.
    Wie will man eine Westernwaffe verdeckt führen, wenn es nicht gerade ein Derringer ist ?

    Schöne Grüße

    Lucky

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

    Einmal editiert, zuletzt von Lucky (11. Mai 2004 um 17:45)

  • wenn man schon eine Gaswaffe führt, dann sollte die wenigstens unauffällig und eher klein sein. So ein Riesenteil bringt doch nur Nachteile mit sich; seien es Diskussionen oder wunde Stellen vom Scheuern :nuts:

  • Sicher, natürlich macht es keinen großen Sinn eine Gaswaffe offen herumzuschleppen, weil es nur für Unruhe und Probleme sorgen wird. Aber rein rechtlich ist es wohl erlaubt. Darum geht's hier nur.

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Unter "Führen ind der Öffentlichkeit" ist generell das "verdeckte tragen am Körper mit schnellem Zugiff" zu verstehen.
    Aber wer den KWS besitzt und sich nicht sicher ist kann es ja mal ausprobieren ;) *lol*
    Bitte dann die Erfahrungen hier posten :crazy2:
    Gruß
    Ralph

    Einmal editiert, zuletzt von ivtu (11. Mai 2004 um 19:03)

  • Anscheinend ein Fehler vom Gesetzgeber, bei den meisten Waffenbesitzern und Inhabern eines KWS gesunden Menschenverstand vorauszusetzen.

    Getreu dem Motto "Was nicht ausdrücklich verboten ist, muß wohl erlaubt sein" werden hier die absurdesten Ideen als gesetzeskonform hingestellt, von Leuten, die keine Ahnung haben und sich irgendwas zusammenreimen. Fakt ist: Das offene Tragen einer SSW stellt eine Erregung öffentlichen Ärgernisses dar und wird auch entsprechend geahndet werden. Daß darauf jeder selbst kommt kann man wohl nicht voraussetzen.

    Es gibt außer Gesetzen auch noch andere Voraussetzungen für geregeltes Verhalten in einer Gesellschaft. Für bestimmte Leute muß man eben alles gesetzlich regeln, traurig, aber wahr. Und dieselben beschweren sich dann wahrscheinlich über das Übermaß an Gesetzen und die Bürokratie hierzulande...


    Gruß,
    harhuettne

    P.S.: Wie ist das eigentlich? Im Grunde kann ich doch vier dieser riesigen China-Böller nehmen, sie zusammenbinden und nen Wecker dranpappen. Das Ganze stell ich dann im Flughafen auf irgendeine Bank und verzieh mich dann. Gibt ja schließlich kein Gesetz, daß sowas verbietet. ODER? :confused2:

    It's the same old tune, fiddle and guitar
    Where do we take it from here?
    Rhinestone suits and new shiny guns
    We've been that same way for years

  • Nicht falsch, der Denkansatz, harhuettne!

    Ich hätte es zwar etwas anders ausgedrückt, aber genauso sieht es aus.

    Denn gehen wir mal gedanklich etwas weiter:
    Ein Passant und auch ein Polizist kann nun mal nicht direkt erkennen, ob das Ding an deiner Hüfte, das aussieht wie eine Waffe, nun tatsächlich eine scharfe Waffe, eine PAK, ein Dekomodell oder ein Stück Bitterschokolade ist.


    Um es auf den Punkt zu bringen:

    Waffenrechtlich im Prinzip erlaubt, aber im Rahmen der öffentlichen Ordnung nicht.

    ALSO: LASST ES BESSER!

    Stefan

  • In diesem Fall muß ich Harhuette recht geben...Die Frage klärt sich eigentlich durch kurzes Nachdenken von selber...
    Allein der Gedanke mit einer SSW im Hüftholster in der Bank mal eben etwas Geld abzuheben sollte einen auf den richtigen Weg bringen ;)
    Außerdem würde das ständige offen tragen die durchschnittliche Lebenserwartung des KWS-Besitzers statistisch deutlich unter den Durchschnitt sinken lassen....
    Merke: Nicht alles was ausdrücklich verboten ist, ist auch erlaubt :ngrins:
    Mein Vorschlag es auszuprobieren war auch durchaus ironisch gemeint...ich denke jeder der einigermaßen klaren Verstandes ist wird sowas nicht ausprobieren...
    Gruß
    Ralph

  • Die Regel mit dem verdeckten Tragen gilt nicht nur für SSW, ebenso auch für Teleskopschlagstöcke, Tonfas, Armbrüste, Schwert etc.

    Ich finde es nur erschreckend, so wie ich die Antworten in diesem Topic mitkriege, dass doch ein beträchtlicher Teil das mit dem führen einer SSW im Bezug auf das WaffG immernoch nicht verstanden haben. Denn meckern, das können wir alle...

    Einmal editiert, zuletzt von Mortis (11. Mai 2004 um 20:38)

  • Zitat

    Original von ViperM
    Wie soll man den das Erma EGG1 verdeckt führen ???:crazy2:

    Schreckschuß-Langwaffen oder auf Salut umgebaute Gewehre dürfen nicht geführt werden, der KWS ist dafür nicht zuständig weil er nur für Gas oder Signalwaffen gilt.