...die Uniformiertheit der Bürger zum Waffengesetz. Da frage ich mich: Wer informiert denn den Bürger eigentlich so falsch... irgendwie ist das wohl als Eigentor zu werten, oder?
Dieser Artikel ist bezeichnend:
http://www.ksta.de/servlet/Conten…d=1057760580288
Das Textzitat aus dem "Kölner Stadtanzeiger":
Düsseldorf - Viele Bürger sind nach Angaben der Polizei unsicher, was das neue Waffenrecht für sie bedeutet. So seien in Düsseldorf bis zum Ende der Frist am Sonntag zu 80 Prozent Gas- und Schreckschusspistolen abgegeben worden. «Solche Waffen müssen gar nicht abgegeben werden, wenn man einen kleinen Waffenschein hat. Trotzdem bekommen wir sie waschkörbeweise», sagte Polizeisprecher André Hartwich am Montag. So genannte Butterfly-und Springmesser dagegen müssten zwingend bei der Polizei abgeliefert werden. (dpa/lnw)
Und mein Leserbrief dazu:
Sehr geehrtes KSTA-Redaktionsteam,
bezugnehmend auf auf Ihren Artikel vom 2. September 2003, mit dem Titel "Bürger unsicher über Regeln für Waffenschein" möchte ich Ihnen zu diesem Thema meine Einschätzung nicht vorenthalten.
Der Grund für diese Unsicherheit ist schnell ausgemacht. Es sind die in
großer Zahl zu diesem Themenkomplex auftretenden Falschmeldungen, und vielfach von grober Unkenntnis gekennzeichneten sowie teilweise geradezu miserabel recherchierten Beiträge, die dem nicht mit der Materie vertrauten Bürger eben diese Unsicherheit im Umgang mit den neuen Regelungen des deutschen Waffengesetzes vermitteln.
So werden vielfach die Begriffe "Waffenbesitzkarte" und "Waffenschein",
sowie deren Bedeutung munter durcheinander gewirbelt. Viele Artikel spiegeln geradezu eine unangemessene Hysterie und Panikmache wieder, wenn es um das Thema Waffenbesitz geht.
Selbst in Ihrem o.g. Artikel, der ja just über die Unsicherheit und
Fehlinformiertheit in der Bevölkerung berichtet, findet sich eine
Formulierung, die ebenfalls wieder falsch, oder zumindest Missverständlich ist. Dass hier ein Polizeisprecher angeblich zitiert wird, macht diese Aussage auch nicht richtiger:
(Zitat): ... «Solche Waffen müssen gar nicht abgegeben werden, wenn man einen kleinen Waffenschein hat. Trotzdem bekommen wir sie waschkörbeweise»
(Zitatende)
Genau solche Fehler/Ungenauigkeiten sind es nämlich, die dem Bürger einen falschen Eindruck zur Neuregelung vermittelt, denn:
An den Regelungen zum reinen Besitz von Gas-/Schreckschusswaffen hat sich garnichts geändert! Diese können immernoch frei ab 18 Jahren erworben und besessen werden. Lediglich ist es neu, dass für das FÜHREN (also das zugriffbereite Tragen der geladenen Gaswaffe in der Öffentlichkeit) der sogenannte "Kleine Waffenschein" erforderlich ist. Dieser muss in NRW bei der Polizeibehörde beantragt werden (Gebühr 50 €). Erteilt wird er nur dann, wenn die beantragende Person ihre Zuverlässigkeit aufgrund eines einwandfreien Führungszeugnisses unter Beweis gestellt hat.
Der Altbesitz muss also auch dann nicht abgegeben oder gar registriert
werden, wenn der Eigentümer KEINEN Waffenschein besitzt. Eine
Waffenbesitzkarte für Schreckschusswaffen ist im übrigen gar kein Thema. Der oben von mir zitierte Satz in ihrer Zeitung ist somit ein erneuter Baustein, dem unbedarften Leser falsche Informationen zuzuführen, die dann zur völlig überflüssigen Abgabe seines Besitzes führt und dann ggf. leider weitere Waschkörbe füllt!
Wüsste ich es nicht besser, so würde ich aus dieser unrichtigen Behauptung ableiten, dass ich zwingend einen "Kleinen Waffenschein" für die besessene Gaswaffe benötige, oder anderen Falls diese abgeben müsste, um mich nicht strafbar zu machen. Würde man den besagten Satz um die folgende Textpassage erweitern, würde er die vollständig richtige Aussage enthalten:
«Solche Waffen müssen gar nicht abgegeben werden, wenn man einen kleinen Waffenschein hat, oder seine Waffe ausserhalb seines privaten Besitztums nicht führen möchte.
Ich würde mir wirklich wünschen, dass es mehr Beiträge zu diesem Thema in der Tagespresse gäbe, die erstens gut recherchiert sind und sich zweitens OBJEKTIV und ohne fehlplatzierte Panikmache mit dem Thema "Privater Waffenbesitz" auseinandersetzen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen gutes Gelingen.
Mit freundlichen Grüßen
...
Ich bin mal gespannt, ob ich darauf eine Reaktion von der Redaktion bekomme...
gunimo