Heisst, als WBK Inhaber:
Bevor ich irgendwann irgendwem die Türe öffne muss ich "alles" wegräumen?
Dann habe ich beide Waffen also da offen liegen, schraube, stelle ein.. und es klingelt...Keller abschließen.
Ich gehe also mit ohne Waffe hoch zur Tür,
die 2 Waffen liegen abgeschlossen save..Die Herrn Behörde wollen sofort eine unangekündigte Kontrolle machen oder?
Ich bekomme nicht noch Zeit "alles" wegräumen, oder?
Dir wird bei der Kontrolle niemand sagen "Sie haben jetzt 5 Minuten Zeit, aufzuräumen, dann starten wir die Kontrolle". Es geht ja bei der unangekündigten Aufbewahrungskontrolle genau darum.
Und wenn du nur den Keller abschließt, sind die Waffen nicht gesetzeskonform aufbewahrt. Bekommt die Behörde das mit, bist du deine Zuverlässigkeit wahrscheinlich los.
Das wären dann "unbewohnte Räume". Das geht schon, aber man darf (so wie ich es grad im Kopf habe) nur Langwaffen in begrenzter Anzahl darin lagern.
Es geht im Gesetz (bzw. der AWaffV) um "nicht dauerhaft bewohnte Gebäude", nicht um einzelne Räume. Ein Ferienhaus oder eine Schrebergartenhütte wäre so ein Fall.
Dort ist ein Klasse 1 Schrankt Pflicht und es dürfen nur 3 Langwaffen gelagert werden. Der Keller ist Teil des Wohnhauses und zählt zum dauerhaft bewohnten Gebäude.
Wenn du an deinen Waffen bastelst, zwingt dich ja niemand, die Tür zu öffnen. Das Problem kommt ja erst auf, wenn du zur Tür gehst und die Waffenkontrolleure ohne stichhaltige Begründung abweist.
