Führen einer (WBK-) Waffe, weitab (z.B >20km) der Strecke Wohnort<>Schießstand: 50 EUR
Das würde den Waffenschein obsolet machen.
Führen einer (WBK-) Waffe, weitab (z.B >20km) der Strecke Wohnort<>Schießstand: 50 EUR
Das würde den Waffenschein obsolet machen.
Was steht denn da?
Stellt Euch nur mal vor, was los wäre, wenn man man auch für die Freien Waffen ein Bedürfnis und eine WBK bräuchte und auf einen Maximalbestand beschränkt wäre!
Kann alles noch kommen. Faesers Pläne vom letzten Jahr beinhalteten ja eine Meldung des Bestands sowie KWS für den Kauf von SSW und AB.
Was soll man dazu sagen? Der 42a lässt sich ohnehin nicht flächendeckend kontrollieren und außerdem würde es sich nur um eine Owi handeln.
Was mir vorschweben würde, wäre zum Beispiel die Forderung nach Freigabe mehrschüssiger Perkussionswaffen. Dass man eine Sharps besitzen darf, aber keinen Revolver, macht nicht wirklich Sinn.
Wer ein Auto kaufen will, muss dazu aber nicht zwangsläufig einen FS besitzen.
Weshalb sollte jemand 1 Jahr auf die WBK warten müssen, nur um sich eine Kat. C Waffe zuzulegen und in den Schrank zu stellen? Vielleicht will derjenige ja gar kein Schütze werden.
Wer Interesse am Schießen hat, wird mit Sicherheit die ersten zwei Dosen auch daran Spaß haben.
Es ist aber einfacher, über das Interesse an Waffen das Interesse am Schießen zu wecken und dafür braucht es einen niedrigschwelligen Zugang. LG kann man auch zuhause schießen.
In der öffentlichen Wahrnehmung kann es ihm sehr sehr schnell passieren, dass ihm die gegnerische Seite vorwirft, ohne Skrupel und aus reiner Profitgier auf eine Lockerung des Waffengesetzes zu drängen.
Die Verbände können zu ihrer Verteidigung noch Gemeinnützigkeit anführen, der VDB dürfte da leichte Schwierigkeiten mit haben.
Um die Unsinnigkeit des Arguments deutlich zu machen, muss man nur das Subjekt wechseln und sich vorstellen, Autofahren wäre in naher Zukunft an Bedürfnis und ADAC-Migliedschaft geknüpft. Autos erwerben dürfte nur noch, wer außerhalb von Großstädten wohnt. Im ländlichen Raum und auf Dörfern, wo es keine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gibt. Begründet wird das damit, dass sich die Zahl der Verkehrstoten von ehemals 3000 (Stand heute) hat massiv reduzieren lassen.
Wer für eine Liberalisierung und das Recht auf Autobesitz eintritt, muss sich vorwerfen lassen, aus reiner Profitgier und Egoismus tausende von Toten in Kauf zu nehmen.
Im Video des VDB ist es für die Kategorie C (Repetierer, einläufige Schrotflinten, usw.) ganz gut beschrieben:
Doppelflinten fallen ebenso unter Kat. C.
Wobei noch die Frage ist, ob Repetierflinten nicht Repetierbüchsen gleichgestellt werden sollten, während SL Flinten WBK-pflichtig bleiben. Während als Pumpguns dann nur solche mit Pistolengriff statt Kolben und verkürztem Lauf klassifiziert werden. Also was zumindest bisher bei uns ohnehin verboten ist.
Für die Industrie würde es aber auch um Geld gehen, wenn sich in D ein größerer Privatmarkt erschließt.
Zumindest einer hat es verstanden. ![]()
(bezieht sich auf 5-Atü.)
Oder wie machen es wie in Georgia und führen eine Waffenpflicht ein. Dann müssen sich diejenigen rechtfertigen, die keine besitzen.
Quote
Wer wirklich partout keine Waffe im Haus haben will, kann sich auf religiöse Gründe berufen, eine Geisteskrankheit geltend machen oder sich ein eindrucksvolles Vorstrafenregister zulegen. Dann wird er von der Pflicht befreit.
https://sz-magazin.sueddeutsche.de/wild-wild-west…en-schuss-82292
Brauchst du zum Selbstschutz eine Scharfe Waffe?
Nichts verstanden, es geht nicht ums Brauchen.
In Ö ist Selbstschutz eine valide Begründung für einen WBK-Antrag, warum nicht auch bei uns?
Um zu verhindern, dass jemand seine Waffen abgeben muss, wenn er nicht (mehr) aktiv am Schießsport teilnimmt.
Mit führen wie in den USA hat das nichts zu tun.
Waffenbesitz muss ein einklagbares Grundrecht sein, das nur bei schwer wiegenden Gründen (Straffälligkeit, psychische Erkrankung) versagt werden darf und kein jederzeit entziehbares Privileg, bei dem man unter Rechtfertigungszwang steht und wie ein Täter auf Bewährung behandelt wird.
Zumindest die Forderung aufzustellen und an die Öffentlichkeit zu bringen ist schon mehr, als die offiziellen Vertreter des Schießsports in den letzten 50 Jahren getan haben.
Das Video klingt vernünftig. Er fordert das, was ich bereits in der Vergangenheit gesagt habe. Freigabe von Waffen der Kat. C und Harmonisierung unseres Waffenrechts im Rahmen der europäischen Feuerwaffenrichtlinie.
Der nächste Schritt wäre die Anerkennung von Selbstschutz als Bedürfnis bei Kurzwaffen, was einen Wegfall der Vereinspflicht, bzw. Teilnahme am Schießtraining bedeuten würde. Ebenso wie die Überprüfung eines Bedürfnisses nach 5 bzw. 10 Jahren. Außerdem die Wiederherstellung des Erbenprivilegs für ererbte Schuusswaffen, bei denen auch ohne Bedürfnis eine WBK ausgestellt werden sollte.
Auch das sichere Treffen mit Wurfsternen war gar nicht so einfach.
Vor allem, wenn sie abprallten und zurückkamen.
Ich hatte mir Wurfsterne mit 12 Jahren im Versandhandel bestellt. Die Dinger galten als Sportgerät und es gab keine Alterskontrolle. Meine Eltern waren allerdings nicht begeistert, als ich die Wände meines Kinderzimmers damit perforierte.
Heheh, das war mir klar, dass der Jörg... -- pardon, JMBFan (herrjeh, wieso verwechsel ich die beiden nur immer?) jetzt naddürlich die ZEUS ins Spiel bringen musste (die Zeus -- DER Verkaufsschlager ;)...
Wobei die eigentlich recht cool ist. Zumindest die richtige, die cal .72 Hohlspitz Slugs mit 440 gr. verschießt. Nicht was gogun in 7.5 J mit Rubber Balls anbietet.
Laser wurden meiner Meinung nach möglicherweise nur deshalb verboten, weil man in Hollywood-Filmen diese Attentate mittels Laser zu sehen bekommt. Aber in Deutschland sind Attentate mit Scharfschützengewehren extrem selten
Laser sind für Entfernungen gedacht, auf denen man sonst Reflexvisiere einsetzt. Dass Scharfschützen die verwenden, wäre mir neu.
Das Leitmotiv des Waffengesetzes ist eben anders als das der StVO. „So wenig Waffen wie möglich im Volk“ gilt seit 1972 - und ist gescheitert. Wir haben heute viel mehr Waffen „im Volk“, nur sind die meisten illegal.
Das Leitmotiv sollte deshalb eher „So wenig wie möglich UNREGISTRIERTE Waffen im Volk“ lauten. Ein kleiner Unterschied mit großer Wirkung.
Eben dieses Leitmotiv ist doch seit jeher das Problem. Weil mit möglichst wenig Waffen im Volk auch nur wenige Menschen von Verschärfungen betroffen sind und es somit nur wenig Widerstand dagegen gibt. Erst wurden Langwaffen-Repetierer und Kleinkaliberwaffen aus dem Verkehr gezogen, mit dem Hinweis auf Terrorismusbekämpfung, obwohl Terroristen so etwas nie benutzt hatten und anschließend das Gesetz sukzessive verschärft - ein halbes Jahrhundert lang.
Die USA zeigen, wie es anders geht, wenn eine Waffenkultur im Volk verankert ist, die von Lobbygruppen verbreitet und gestützt wird. Dort werden von der Regierung gewünschte Verschärfungen als Einschränkung bürgerlicher Freiheit erlebt.
