Bei all diesen Überlegungen gilt natürlich auch immer: Wo kein Kläger, da kein Richter. Nehmen wir an, eine solche "Frankenstein" SRS-Waffe wird sichergestellt, warum auch immer. Wenn sie nicht "aufgebohrt" wurde und damit lediglich die legale Munition verschossen werden kann, dann wird wohl kaum ein Staatsanwalt Anklage erheben. Allenfalls kann es sein, dass die Waffe eingezogen wird, aber wenn keine Straftat damit verübt wurde - wahrscheinlich nicht einmal das.
Posts from JMBFan in thread "Stahlverschluss für Schreckschusswaffen"
-
-
Also, wenn man eine hochwertige, aus Stahl hergestellte und nicht "zugebaute" freie Waffe möchte, dann ist es viel einfacher, sich eine "geborene" LEP-Waffe machen zu lassen.
Hmm ja, das wär' intressant...
Wär's da nich an der Zeit --für einen gewissen Jemand (Stichwort '9mm GoGun-Patrone')-- endlich mal ein neues LEP-Kaliber zu entwickel/entwickeln zu lassen?
Denn im Gegensatz zur erwähnten GoGun-Patrone (die, in ihrer Theorie, heiße Gase <7,5J nutzen wollte (nur-Zündhütchen)), hätte ein neues, GROßES LEP-Kaliber (bzw. die dafür hergestellten, 'geborenen' Waffen) echte Chancen für den deutschen Markt frei ab 18 zugelassen zu werden.
Also, hopp, Herr S. -- wir alle warten auf eine neue <7,5J cal. 50 Luftenergiepatrone, bzw. auf die dafür gedachten Waffen (natürlich schön in Ganzstahl, DA wär' ich dabei ;)...
Gibt's doch schon - die Kartuschen, die in den Waffen "AEA Defender" und "Scuba Ringer" verwendet werden. Man müsste nur die Kammer stark verkleinern, bis die Menge an Druckluft nur noch für 7,5 Joule reichen würde. Dann nimmt man .43er Gummikugeln oder 9mm Diabolos und fertig. Der Besitz der "großen" Kartuschen (ca. 50 Joule) wäre legal, nur das Einsetzen in die Waffe selbst nicht. Das geht natürlich auch mit den wirklich viel größeren Kartuschen zum geplanten "Scuba Ashinger" (180 Joule).
Aber wenn man so eine Waffe zur PTB schickt, dann würden die wahrscheinlich sofort eine Krisensitzung mit BMI und BKA einberufen. Ich persönlich rechne deshalb nicht mit dem Erscheinen einer solchen "F" Waffe. -
Also, wenn man eine hochwertige, aus Stahl hergestellte und nicht "zugebaute" freie Waffe möchte, dann ist es viel einfacher, sich eine "geborene" LEP-Waffe machen zu lassen. Das kann jeder Büchsenmacher, der auch "Custom" Waffen anbietet. Früher hätte sich da Peters Stahl angeboten, aber leider gibt es das Unternehmen nicht mehr. Wer da heute in Frage kommen würde, keine Ahnung.
Bei den geborenen LEPs gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen "Hürden". Sie dürfen aus Stahl sein, Laufsperren gibt es nicht (logischerweise) und auch kein Kaliberlimit (selbst 9mm ist denkbar, ja sogar .50"). Solange die Energie 7,5 Joule nicht übersteigt und die wesentlichen Teile nicht mit denen der "großen" Versionen austauschbar sind ist alles erlaubt. Die Waffen können "scharfen" Versionen im Grunde entsprechen. Sicherungen gegen "Umbauten" - egal in welche Richtung - finden sich nicht im Waffengesetz und den Nebengesetzen.
Bei den SRS-Waffen werden die Auflagen dagegen ständig erhöht. Eingegossene gehärtete Stahlstücke, gewaltige Laufsperren, versetzte Trommelbohrungen, Schwächungen am Rahmen und und und.
