Posts from Esti in thread "Stahlverschluss für Schreckschusswaffen"

    Die PTB-Zulassung und Beschuss haben schon etwas miteinander zu tun, weil die PTB SSW auf Basis von §8 Beschussgesetz zulässt.

    Allerdings habe ich mich wohl in der Annahme geirrt, dass SSW auch individuell beschossen werden. Sie werden wohl wie F-Waffen bauartzugelassen.

    Allerdings ist für die Zulassung ein CIP konformes Kartuschenlager notwendig, was auch die Haltbarkeit bei 30% Überdruck voraussetzt.

    Dass die Waffe nach Austausch des Verschlusses nicht beschossen werden muss, geht aus dem §3 Beschussgesetz hervor.

    Wenn beschusspflichtige Teile ohne Nacharbeit ausgetauscht werden, muss kein Neubeschuss der Waffe erfolgen, sofern das neue Teil selbst mit zur Waffe passendem Gasdruck beschossen wurde. Eine Übereinstimmung der PTB Nummern ist demnach nicht erforderlich, solange beide PTB-Nummern nach den gleichen Vorgaben beschossen wurden.

    Selbst wenn die Zulassungshürde nich vorhanden wäre, dürfte der finanzielle Aspekt der Sache schnell ein Ende setzen.

    Da ja ein Büchsenmacher die Arbeit durchführen müsste (Personen mit nichtgewerblicher Herstellungslizenz sind nicht so leicht zu finden und meines Wissens sind die Lizenzen in der Regel eingeschränkt), werden die Baukosten schon nicht gering sein, denn er müsste ja einen kompletten Verschluss neu herstellen. Dann müsste aufgrund des wahrscheinlich höheren Verschlussgewichtes die Verschlussfeder angepasst werden und abschließend wäre noch eine amtliche Prüfung fällig, falls Einzelabnahme möglich wäre.

    Ich schätze, du würdest bei hohen dreistelligen oder auch vierstelligen Kosten landen.

    Und in dem Preisbereich dürfte es kein Problem sein, eine anderweitige haltbare SSW mit serienmäßigem Stahlverschluss oder aus Ganzstahl zu kaufen.