Hallo an alle hier
, erst mal vielen Dank für die Begrüßungen..!!
Wenn ich die 12 m Zielentfernung nutzen möchte ,müsste der Stand an der Grundstücksgrenze stehen zum Nachbarn. Mit ihm habe ich gesprochen und alles
erklärt und er hat keinerlei Einwände ,wir kennen uns seit der Kindheit-quasi sind wir zusammen groß ,alt und jeder auf seine eigene Weise etwas positiv
"verrückt" geworden.
Es werden diesbezüglich noch zwei weitere große Sperrholzplatten am Zaun befestigt ,das der gesamte Stand aus der Sicht meines Nachbarn verschwindet..!
Ich stehe in meinem Hof (Eingang -Straßenseitig) ,"getarnt" (das mich keiner sieht mit dem Gewehr)in einem Zelt 1,55mx1,55mx2m ......,vor dem Gewehrlauf
steht noch ein Brett mit Aussparung ,um den Schussbereich nur auf den Stand zu ermöglichen .Wäre das so erst einmal okay....,...wo kein Kläger....,...da kein
Richter...!!!???