Beiträge von JMBFan

    Mich hat es jedenfalls verwirrt - in der Tat wäre das ansonsten aus meiner Sicht ein Riesendurchbruch gewesen. So ist es wohl nur eine weitere Billig-AB... seufz.

    Spannschüre finde ich furchtbar, aus drei Gründen:

    1. Sie sind fummelig

    2. Wenn man sie verliert, dann ist die AB nutzlos

    3. Ich hasse diesen Moment, wenn man die Haken bzw. den Schlitten abfummeln muss, bei gespannter Sehne

    Da ist eine Kurbel schon deutlich besser, vor allem wenn sie fest integriert ist. Aber für mich wäre ein fest integriertes elektrisches Spannsystem mit der Geschwindigkeit des Steambow-Druckluftspanners am besten - lautlos und schnell.

    Zum Thema "AB statt Gewehr": Ich möchte auf meinem Grundstück nichts Lautstarkes zum Schießen verwenden, das gäbe nur Ärger. Die Leistung müsste recht schwach sein, ich will niemanden gefährden. Wenn es also keine entsprechenden Verbote gäbe, dann würde ich höchstens ein kleines 6mm Flobert Gewehrchen mit Schalldämpfer in Erwägung ziehen. Ansonsten ist die AB für mich perfekt, aber eben NICHT die 500 fps Monster, die man im Moment so sieht. Die interessieren mich trotzdem, aber eher als Kuriosum.

    Also, für mich ist die Mag Air eine wirklich tolle Option und eine Weiterentwicklung, die mich anspricht.

    134 Pfund Auszugskraft, für mich auch ohne Auszugshilfe leicht zu machen, und trotzdem 305 fps - das ist GENAU die richtige Richtung, meiner Meinung nach. Meine Micro 355 ist schneller, wenn auch nicht so sehr viel, aber ohne Rope Aid bzw. Steambow keine Chance. Noch vor ein paar Jahren hatten wir die Jaguar, mit 150 Pfund Auszug gerade mal 200 fps... aber ganz ehrlich: Die Jaguar macht mir mehr Spaß als die Micro, weil sie so einfach zu schießen ist.

    Bisher jagten die Hersteller nach immer mehr Speed und Durchschlagskraft. Macht ja für die USA Sinn, bei den Bogenjägern. Aber was soll ICH mit immer mehr Power, die ich hier in D ohnehin nirgendwo loslassen kann? 305 fps erlaubt wirklich sehenswerte Distanzen und der leichte Auszug verspricht jede Menge Fun. Noch dazu ist das Ding erschwinglich.

    Eine Jaguar mit mehr Speed, besserer Verarbeitung und besserem Abzug (sieht mir schwer nach Triggertech aus, wäre der Hammer bei dem Preis) - das ist GENAU das, worauf ich gewartet habe.

    https://excaliburcrossbow.com/bows/mag-air/

    pdp-MagAir-ProfileRight-1800x1800-1-1800x1800.jpg

    Ich denke, eine Erlaubnispflicht wird kommen. Armbrüste sind in den letzten 30 Jahren einfach so viel besser geworden. Leistung, Reichweite, Kompaktheit, Schussfrequenz, Spanntechnik... als der Gesetzgeber die Armbrust von allen Erlaubnissen freigestellt hat, da dachte man noch an eine "Wilhelm Tell" Armbrust, Modell spätes Mittelalter.

    Der Gesetzgeber will nicht, dass potentiell gefährliche Waffen in der Bevölkerung frei kursieren. Man wird einen Riegel davor schieben. Aber den Altbesitz komplett einziehen, damit rechne ich eher nicht. Es sind zu viele Exemplare im Umlauf. Es wird dann wohl eher so kommen wie jetzt mit den Ex-Full-Auto-Dekowaffen - Altbesitz OK, aber keine Abgabe ohne Registrierung. Reine Spekulation natürlich, es kann auch anders kommen.

    Also Lukasz Janikowski meint dazu:

    Zitat

    Slingshot arms are designed for 20 mm wide TheraBand gold bands. You can use 20 mm, 40 mm or 60 mm strips on each side. I recommend 40 mm per side because it allows you to get around 6-7 Joules of arrow energy (about 35-40 lbs of draw weight) and it's very easy to fire and cock the pistol. The 60 mm bands per side are already 10-11 Joules of arrow energy (about 55-60 lbs of draw weight) and probably close to the total strength of this 3D printed pistol design. However, I did not notice any major problems, although cocking_lever bends quite significantly in this configuration. I guess that's absolutely maximum for that 3D printed pistol.

    Wie man sieht: Die 3D-Pistole schafft maximal 60 Pfund und erreicht maximal 11 Joule. Nicht übel, finde ich.

    Welche freie Waffe von vor 1871 würdet Ihr gern als Replika sehen?

    Ich mache den Anfang mit vier Waffen. OK, eines gehört nicht hierher in die Vorderlader-Abteilung, aber sei's drum.

    1. Collier Steinschloss-Revolver, 5 Schuss, Zündpulver-Magazin, automatisch drehende Trommerl

    67669989_2842402352468846_8359089475753607168_n.jpg?_nc_cat=103&ccb=1-5&_nc_sid=0debeb&_nc_ohc=IjfcO66vDJIAX9k60nT&_nc_ht=scontent-mxp1-1.xx&oh=00_AT8zxOXbryfqa5eUYnhAo2RMLxjUj2bqRq5aaGGHvuXv1A&oe=61EEE5DE

    2. Sharps-Pistole (Hinterlader mit Perkussionszündung)

    deliveryService?id=NMAH-ET2010-31913-000003&max=1000

    3. Zündnadel-Revolver System Dreyse

    010536.jpg

    4. Girardoni Luftgewehr

    3293.jpg

    Das mit den Putzlappen hält leider auch nicht besonders lange, schießt sich schnell aus.

    Ich nehme zum Training abgeflexte Field-Tips, komplett stumpf. Die dringen NIRGENDWO tief ein und die Vanes bleiben heil. Egal ob Stronghold oder Putzlappen.

    Übrigens: Bei egon ist derzeit ein schöner und originaler Chassepot-Karabiner (Zündnadel) zu haben, frei ab 18 Jahren. Modell 1866, Baujahr 1870.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Chassepotgewehr

    Die gasdichte Waffe kommt auf über 2100 Joule Geschossenergie... 420 m/s V0 reichten aus, um Distanzen von 600 bis sogar 1200 Metern zu erlauben.

    Sofortkaufpreis 1560 Euronen. Der Lauf ist angeblich spiegelblank, der Schaft wurde schon mal "abgezogen".

    Bevor ich über 1000 € für eine Sharps-Replika ausgebe, lege ich lieber nochmal 500 Mücken drauf und habe dann ein Original. Ich bin definitiv am überlegen zuzuschlagen, aber mein Budget ist für dieses Jahr eindeutig erschöpft.

    Auktionsnummer poste ich nicht, wegen der Regeln. Aber wer Interesse hat kann sicher schnell fündig werden.

    14638222.1453220911.jpg

    Wer eine Armbrust nicht mindestens in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt, der begeht eine Ordungswidrigkeit nach §34 Nr. 12 AwaffV in Verbindung mit §13 Abs. 2 WaffG.

    Aber selbst so eine „Kleinigkeit“, wie eine Ordnungswidrigkeit kann einen dann (leider) die WBK „kosten“ …

    Das stimmt - man muss aber bedenken: Eine solche Ordnungswidrigkeit wird meist nur auffallen, wenn es eine Hausdurchsuchung gibt. Bei einer Routinekontrolle bzgl. der Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen dürfen die Kontrolleure nämlich eigentlich nur die Räume betreten, in denen sich die registrierten Waffen befinden (also in denen die Waffentresore stehen). In andere Räume dürfen sie ohne Durchsuchungsbeschluss nicht schauen.

    Eine Hausdurchsuchung gibt es (eigentlich) nicht ohne substantiellen Anfangsverdacht, oft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens. Wer bereits so deutlich im Fadenkreuz der Behörden ist, der wird so oder so Probleme mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bekommen. Nur wenn sich seine völlige Unschuld herausstellt wird der Betroffene seine WBK behalten dürfen.

    Da WBK-Besitzer sachkundig sein müssen werden solche Bürger in aller Regel auch ihre freien Waffen ordnungsgemäß aufbewahren. Es sind eher die "Normalos", die oft gar nicht wissen, dass man eine Armbrust oder eine Gaspistole nicht einfach so herumliegen lassen darf, auch dann nicht, wenn man ganz allein wohnt und es keine Kinder im Haushalt gibt. Von der entsprechenden Gesetzesverschärfung haben viele nichts mitbekommen. Deshalb sind Zufallsfunde von nicht sachgerecht gelagerten freien Waffen nicht selten. Das verkaufen die Behörden dann gern als "spektakuläre Waffenfunde" und "umfangreiche Waffensicherstellungen", übrigens auch dann, wenn freie Waffen verschlossen und ungeladen aufgefunden werden.

    Überhaupt - es gibt keine freien mehrschüssigen Feuerwaffen. Auch Vorderlader als Revolver oder (doppelläufige) Flinte wären erlaubnispflichtig.

    Das stimmt nicht. Die "Einschüssigkeit" wird nur bei Perkussionszündung verlangt. Waffen mit Steinschloss-Zündung dürfen auch mehrschüssig sein. Eine doppelläufige Steinschloss-Flinte wie die Pedersoli "Howdah" ist frei ab 18 Jahren. Auch die Steinschloss-Revolver, die es momentan aber nicht als Replika zu kaufen gibt, sind frei.

    Meiner Meinung nach ist der Besitz eines verbotenen Gegenstands - zum Beispiel eines Ziellasers, montiert an einer Armbrust - sehr wohl eine Straftat und keine Ordungswidrigkeit. Das Strafmaß lautet gemäß §52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

    Wer eine Armbrust nicht mindestens in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt, der begeht eine Ordungswidrigkeit nach §34 Nr. 12 AwaffV in Verbindung mit §13 Abs. 2 WaffG.

    entscheiden ob das legal ist muss jeder für sich selbst. Ich fände es schön wenn wir damit die rechtlichen Aspekte langsam beiseite lassen könnten.

    Ich hab mir primär zum fachlichen Austausch hier angemeldet und weniger zum Austausch rechtlicher Details. ;)

    Das haben wir wohl alle - aber da wäre noch DIESE Regel:

    c) Darüber hinaus sind auch Fragen zu Gegenständen oder Handlungen, die in Deutschland nicht erlaubt sind, nicht erwünscht (auch nicht von Usern, die außerhalb von Deutschland leben). Dazu gehören z.B.:
    - Laser und für die Waffenmontage gedachte Leuchten einschließlich Montageteile und -hinweise

    Mann muss also zunächst klar machen: Hier handelt es sich NICHT um in D verbotene Laser. Sonst ist der Thread ruck-zuck zu.

    Also, ein Bogen ist keine Schusswaffe und auch kein vergleichbarer Gegenstand. Ein Bogen fällt überhaupt nicht unter das Waffengesetz und somit gilt auch das Laser/Lampenverbot nicht für Bögen. Aber wie sieht es mit der "Adderini" aus?

    Eine Armbrust unterscheidet sich von einem Bogen durch die Speicherung der beim Spannen eingebrachten Energie. Man kann eine gespannte Armbrust ablegen, einen Bogen nicht. Der Bogen muss mit Muskelkraft die ganze Zeit bis zum Schuss gespannt gehalten werden.

    Ein Fenris oder auch die "Germany" Variante der Adderini bzw. Miniadder haben auch keine solche Verriegelung. Man muss die Spannung mittels Muskelkraft dauerhaft halten. Somit sind es KEINE Armbrüste und auch keine Pfeilabschussgeräte - bei letzteren hat das BKA klar entschieden, dass es Pfeilabschussgeräte den Pfeil per Druckluft und nicht per Wurfarm beschleunigen. Rechtlich gesehen befinden sich Fenris und Adderini in der "Bogen"-Schublade, nicht in der "Armbrust" Kategorie.

    Früher war das BKA der Ansicht, dass Laser bzw. Lampen, die eben NICHT für die Montage an Schusswaffen bestimmt sind, an Armbrüsten montiert werden dürfen. Das hat sich Mitte 2020 geändert, das BKA vertritt seither die Meinung, dass Laser und Lampen auch an Armbrüsten illegal sind, weil es sich um den Schusswaffen gleichgestellte Geräte handelt. Ensprechend sind solche Produkte nicht mehr am Markt erhältlich.

    Mein Fazit: Ein Laser, der NICHT für Schusswaffen bestimmt ist, darf an einer NICHT verriegelnden Pfeilwaffe angebracht werden.

    Aber natürlich könnte ein Richter das auch anders sehen. Ein einschlägiger BKA-Feststellungsbescheid existiert nicht und ein Richter wäre überdies nicht daran gebunden.