Bei Langwaffen geht das, weil nur Lauf und Verschluss waffenwesentliche Teile sind. Entfernt man diese, verbleibt (wertloses) Metall.
Bei Kurzwaffen ist zusätzlich noch das Griffstück, welches ohne Deaktivierung nicht frei wäre.
Jedoch könnte zusätzlich das Magazin zum Problem werden, welches - je nach Ausführung - zum verbotenen Gegenstand geworden ist.
Das war mal so. Mittlerweile hat sich viel geändert.
Das geht nicht mehr...die Hülse ist bei Langwaffen jetzt ein relevantes Waffenteil. Außerdem muss jetzt der Abzug auch deaktiviert sein. Weiterhin müssen alle abgeänderten relevanten Waffenteile diesen EU Stempel haben und eine Bescheinigung vom Beschußamt. Hatt das die Deko nicht gilt die als Altdeko und ist nicht mehr ohne WBK zu kaufen oder zu verkaufen! Besitzt ist allerdings noch erlaubt. Hier gilt Bestandsschutz.