Ich hätte mal eine (total dämliche, ich weiß) aber mir tatsächlich wichtige Frage. Darf man mit seiner SSW (die man mit KWS führt) nothilfe leisten ?
§32StGB Absatz 2:
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Wobei Tierangriffe in der Regel nicht unter Notwehr fallen da Tiere nicht rechtswidrig Angreifen können. Selbst wenn der Hund auf jemanden gehetzt wird ist rechtlich derjenige der Angreifer der den Hund hetzt, nicht der Hund selber.
Da greift dann aber §34StGB Rechtfertigender Notstand. Und auch dort findet sich: "um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden"
Und noch so eine "Das weiß man doch" Frage: Ist ein ALDI (oder LIDL bzw. Penny.. um andere Marken zu nennen) eine "Ansammlung" ? oder ein Kaufhaus ? Anders gesagt: Darf ich da mit SSW rein ?
Jein. Es ist keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes. Somit ist es Waffenrechtlich O.K. die Waffe auch dort zu führen. Es gilt dort aber das Hausrecht, und der Hausrechtsinhaber kann Waffen (z.B. in den AGBs) verbieten.
Und wenn Du schon fragst, fast alle öffentlichen Verkehrsmittel haben in ihren Bevörderungsbedingungen ein Waffenverbot das auch für KWS-Inhaber gilt.
Edit: Sorry, hatte wohl statt auf ersten Neuen Beitrag auf ersten Beitrag geklickt und nicht aufs Datum geachtet.