WaffG und Mittelaltermärkte

Es gibt 143 Antworten in diesem Thema, welches 18.450 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Juni 2023 um 15:18) ist von Magnum Opus.

  • Die Waffen der Personen, die aus der Bahn herausgeworfen wurden, wurden am Gürtel in Schwert- und Dolchscheiden getragen. Die hatten kein Behältnis dabei, in dem die Waffen hätten verpackt werden können. Doch während der Diskussion um das Thema stellten die beiden Polizisten klar, daß es keinen Unterschied macht, ob die Waffen unverschlossen oder verschlossen transportiert worden wären. Den Rausschmiß aus der Bahn hätte es so oder so gegeben. Die Zugbegleiter fühlten sich "bedroht". Wobei die Personen, wie oben beschrieben, ganz friedlich auf ihren Sitzen saßen, und objektiv betrachtet, keine Bedrohung von ihnen ausging. Das Ordnungsgeld wurde nach Androhung von Bußgeld, mit den oben genannten Konsequenzen bei Nichtbezahlung, bezahlt. Aber wenn es um Waffen geht, sind ja viele Mitbürger gleich auf Abwehr und fühlen sich bedroht. Ein unverkrampfter Umgang mit diesem Thema ist ja in der Öffentlichkeit leider schwierig. Selbst innerhalb der Familie ist das Thema ja häufig umstritten.

  • Soweit mir bekannt ist das Tragen/Führen von Messern, auch über 12cm Länge, zur Brauchtumspflege, wozu auch ein Mittelaltermarkt zählen sollte,

    Siehe § 42

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html

    Allerdings kann der Veranstalter Ausnahmen bekommen. Diese beziehen sich aber i.d.R. auf namentlich genannte Personen bzw. Mitglieder des Vereins. Eine generelle Ausnahme für die Allgemeinheit ist wohl nicht zu bekommen.

    Nebenbei ist erwähnt, dass es sogar ein eigenes Bedürfnis zum Erwerb, Führen und Schießen von Schusswaffen für die Brauchtumspflege gibt. Dort ist auch die mögliche Ausnahme für Veranstaltungen vom Verbot genannt. -> https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__16.html

    Man muss auch bedenken, dass das nur für öffentliche Veranstaltungen gibt, den auf einem umfriedetem Gelände gibt es kein Führen von... Somit dürfte beispielsweise ein Mitglied eines Schützenvereins mit seinen Waffen auf dem Gelände offen herumlaufen, wie es will*. Wird aber ein Schützenfest veranstaltet, fällt das wieder unter dem Verbot von §42.

    * Allerdings gibt es Regeln der Verbände und Sportordnungen, die das außerhalb von Disziplinen untersagen. Aber das ist Hausrecht und nicht Waffenrecht.

    Ich selber hab einen Kollegen, der eine OWI kassiert hat weil er als Angler sein >12cm Messer nicht verschlossen zur Angelstelle transportiert hat.

    Was ja nach geltendem Recht auch richtig ist und nicht weiter verwundern muss.

    Und das Schlimmste, der §42a hat keinerlei Einfluss auf irgendwas.

    Auch wenn ich den 42a für unsinnig halte, stimmt das so nicht.

    Der 42a ist geschaffen worden, damit die Polizei einer Person ohne weiteren Anlass das Messer konfiszieren kann. Sie hätte ansonsten keine Handhabe rivalisierenden Gruppen präventiv die Messer abzunehmen. Damit will man auch Gangs zügeln können, die provozierend die Messer in der U-Bahn spielen und ähnliches.

    Doch das Waffengesetz besagt halt, daß Du im ÖPNV, auch im verschlossenen Zustand

    ...

    Wo steht das? Das WaffG benennt und unterscheidet nur den Transport und das Führen von... und regelt beides. Mit welchem Verkehrsmittel transportiert wird, ist dem WaffG egal. Es regelt nur wie das zu geschehen, damit man nicht (erlaubnispflichtig) führt.

    Nein, am Beispiel der Bahn kann man sagen, dass die Mitnahme von Schusswaffen und "gefährlichen Gegenständen" verboten ist.

    Egal ob zugriffsbereit oder verschlossen.

    Hmmm, ich habe die Beförderungsbedingungen aller Verkehrsbetriebe nicht im Kopf, aber da "gefährliche Gegenstände" ein weiter Bereich ist, kann ich mir das so gefasst nicht vorstellen. Vielmehr kenne ich den Passus, dass das Führen von Waffen dort untersagt ist. Eine Ausnahme gibt für Personen, denen das Führen .... explizit erlaubt ist.

    Ausnahmen für dienstliche Waffenträger oder Inhaber eines (großen) Waffenscheins

    Das ist auch logisch, denn "offizielle" Waffenträger müssten im Zug ja seine Sicherheit aufgeben, die ihnen der Gesetzgeber aufgrund ihrer belegten Gefährdungsstufe einräumt und das Führen von Schusswaffen zugebilligt hat.

    Ansonsten muss man die Beförderungsbedingungen, die ja ein Hausrecht des Betreibers sind, vom Waffenrecht trennen. Letzteres gilt für Behörden nicht und damit führt ein Angehöriger von Polizei, Zoll, Bundeswehr, ect. im Sinne des WaffG auch nicht.

  • Ja, das mit dem Waffengesetz ist mir bekannt, aber der Transport im ÖPNV wird, egal ob verschlossen oder nicht, von den Ordnungskräften sehr kritisch bewertet, da kannst Du argumentieren bis der Arzt kommt, es hilft nichts, Du mußt zahlen und aussteigen, wie im obigen Beispiel beschrieben. Sonst drohen Dir noch härtere Konsequenzen, wie ebenfalls oben beschrieben. Du hast nur eine Chance, das zu umgehen, indem Du ein möglichst großes Behältnis nimmst, welches beispielsweise für Musikinstrumente in Frage kommt, und auch so geformt ist, Dann sorgst Du für eine Verschlußvorrichtung und schließt das Teil ab. Da fragt wohl kein Bahnbediensteter danach, ob da wirklich ein Musikinstrument drin ist. Mir allerdings wäre das dennoch zu heiß.

  • Nein, am Beispiel der Bahn kann man sagen, dass die Mitnahme von Schusswaffen und "gefährlichen Gegenständen" verboten ist.

    Egal ob zugriffsbereit oder verschlossen.

    Hmmm, ich habe die Beförderungsbedingungen aller Verkehrsbetriebe nicht im Kopf, aber da "gefährliche Gegenstände" ein weiter Bereich ist, kann ich mir das so gefasst nicht vorstellen. Vielmehr kenne ich den Passus, dass das Führen von Waffen dort untersagt ist. Eine Ausnahme gibt für Personen, denen das Führen .... explizit erlaubt ist.

    Ich kenne die Beförderungsbedingungen auch nicht auswendig, habe allerdings zuvor die der Bahn gelesen. Und so wie ich das schrieb, steht es auch drin.

    Wahrscheinlich um nicht detailiert auf alle Eventualitäten eingehen zu müssen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Update aus aktuellem Anlaß:

    Ein Nachbar von mir hat sich im Baumarkt eine Kettensäge gekauft, die er originalverpackt in der Bahn zu seinem Schrebergarten transportieren wollte. Er mußte am nächsten Bahnhof aussteigen. Hätte er das nicht gemacht, hätte der Zugbegleiter die Polizei hinzugezogen, wie er ihm androhte.

    Auf ein Ordnungsgeld wollte er es natürlich nicht ankommen lassen. Also ist er die restlichen 30 Kilometer mit dem Taxi gefahren.

  • LOL, ich glaube, daß gibt dann mal mächtig Ärger. :D

    Ernsthaft: Eine Stunde auf den nächsten Zug zu warten, ist da sicher keine Alternative. Da bleibt nur die Taxifahrt. Wenn der gleiche Kontrolleur ihn im nächsten Zug erwischt hätte, wäre es sicher teurer geworden, denn dann käme zu den Taxikosten das Ordnungsgeld noch dazu. Die Diskussion wäre sicher nur für die anderen Fahrgäste spaßig gewesen. Mein Nachbar meinte dazu lakonisch: "Den Transport der Astschere mit der Bahn lasse ich dann mal aus:" :D

  • Vielleicht hätte der Nachbar dabei keine Eishockeymaske tragen sollen... ;)

    Sowas ist schon deutlich übertrieben.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Tja, die Bahnbediensteten sind halt sehr konsequent und wollen kein Risiko eingehen.

  • Woher wissen die Bahn Mitarbeiter denn überhaupt, dass sich wirklich eine Kettensäge im Karton befindet?

    Der Karton war doch sicher zugeklebt :/

    Hätte auch genau so gut alter, harmloser Krempel drin sein können.

    Kommen die echt an und fragen jeden was in Kartons und Taschen ist?

  • Die Frage ist: Dürfte Chuck Norris noch unbewaffnet mit der deutschen Bahn fahren??? :D

    Na ja, der Bahnbedienstete hat den neuen Karton gesehen und nach dem Inhalt gefragt. Da nahm das Unheil seinen Lauf.

  • Wilkommen in Absurdistan, das wird ja immer schräger...

    Wenn man in China mit der Bahn fährt passiert man am Bahnhof erstmal Sicherheitskontrollen fast wie hier am Flughafen,

    inkl Gepäckdurchleuchtung und Sprengstoffabstrich,

    glaube aber nicht das die es auf originalverpackte Kettensägen abgesehen habe...

    Also beim nächsten Baumarkteinkauf in DE immer an eine große, neutrale Plastiktüte oder Jutesack denken *lol*

    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.

  • Ja, demnächst werden vor dem Bahnhof Damen - Handtaschen nach Nagelfeilen durchsucht. :D:D:D

  • Wobei man auf dem Weg zum Mittelaltermarkt ein Schwert ja auch in ein einfaches Futteral mit Vorhängeschlößchen oder auch in eine Tüte die mit einem Kabelbinder verschlossen ist, stecken könnte.

    Es kommt der Tag an dem du nicht mehr ohne Schloss

    an der Hose in die Öffentlichkeit darfst ...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • LOL, mit Kette um den ..., damit Du ja nicht auf der Fahrt im Zug nach Osnabrück das ganz große Glück findest, :D:D:D .

  • LOL, mit Kette um den ..., damit Du ja nicht auf der Fahrt im Zug nach Osnabrück das ganz große Glück findest, :D:D:D .

    Ich denke das Thema ist mittlerweile durch!?

    Wie von mir gepostet hat der Veranstalter ja selbst vorgeschlagen die Schwerter mit Lederriemen und Schloß zu sichern....

    Das Thema war ja " Waffengesetz und Mittelaltermarkt" und nicht " Transportbedingungen des öffentlichen Personen Nahverkehr" ??????