WaffG und Mittelaltermärkte

Es gibt 143 Antworten in diesem Thema, welches 18.424 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Juni 2023 um 15:18) ist von Magnum Opus.

  • Das wäre zwar jetzt wieder eine Grundsatzdiskussion, aber in diesem Zusammenhang ist die Frage durchaus auch angebracht.

    Wozu wurde der §42 überhaupt geschaffen?

    Dafür, daß sich rechtschaffene Bürger jetzt in Internetforen über den Transport und das "sichere" Einpacken von Messern und Schwertern auf dem Weg zum Mittelaltermarkt Gedanken machen müssen?

    Ich dachte dieser Paragraph wird nur gegen Gewalttätige Menschen eingesetzt?
    So zumindest eine öffentliche Aussage des damaligen Mitinitiators Wiefelspütz.

    Bedenken einiger Leute, daß es anders kommt und auch friedliche Bürger bestraft werden, wurde damals belächelt.

    Heute werden Einhandrettungsmesser bei Verkehrskontrollen beschlagnahmt weil das Retten von Menschen laut Gerichtsurteil kein ausreichender Grund für das Mitführen eines Einhandmessers ist.

    Es werden Messer, die eigentlich keine Einhandmesser sind, aber deren Klinge zu leicht aufgeht, auch dem Führverbot unterworfen, obwohl dies nach einer offiziellen Aussage so nie gedacht war.


    Tut mir leid wenn ich das nach wie vor traurig finde.

    Wir hätten den ganzen §42 nicht gebraucht.
    Wozu ist er wirklich gut?
    Messer und jeder andere Gegenstand konnte auch vorher schon von jedem Polizisten zu jeder Zeit zur Gefahrenabwehr einkassiert werden wenn ihm etwas seltsam vorkam.

    Ich bleib dabei, dieser Paragraph ist absoluter Müll und absolut sinnlos.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Es bringt nichts, sich hier über eine mangelhafte gesetzesgebung aufzuregen, auf die Weise können wir es eh' nicht ändern.

    als ich damals mit dem Messersammeln angefangen habe-kurz vor meiner Anmeldung hier-hatte ich keine ahnung, was ich für messer führen darf und welche nicht, und mir war es auch schnurz. ich hab das mirgenommen, was gerade zur kleidung gepasst hat und gut.

    mich hat nie jemand kontrolliert und ich hatte auch nie von einem solchen Vorfall gehört.

    für mich sind Messer Werkzeuge, Einhandmesser also einfach nur leicht verstaubare Werkzeuge. Sei es nun, um mal kurz verpackungen oder bei der Post angeholte Pakete/Päckchen/briefsendungen zu öffnen, oder auch nur um einem kleenen Kind den Schnürsenkel abzuschneiden, der gerade in der Rolltreppe hängen geblieben ist-kein scherz!

    Dann hab ich mich hier eingelesen, und als ich nachgesehen habe, ist mir aufgefallen, dass sich in meiner Sammlung genau ein einziges führungsfreies messer (8cm, einseitig geschliffen) befindet, und das war in einem zufällig zusammengesetzten 6er Wurfmesser-Set und ist echter schrott.

    alles andere ist entweder zu lang, zweiseitig geschliffen oder einhändig zu öffnen..

    aber um nochmal auf das Thema zurückzukommen: ich würde das Führungsverbot auf öffentlichen Veranstaltungen nur auf die Besucher als zutreffend/abzielend ansehen.

    Denn ein Schausteller, der auf seiner eigenen "Bühne " (der abgegrenzte Bereich) Schwertkampfpraktiken vorstellen soll-wie es vom Veranstalter ja größtenteils ausdrücklich gewünscht ist-, sein schwert aber nicht mitbringen darf, führt sowohl die Gesetzesidee als auch den Auftritt und die Gesamte Veranstaltung ad absurdum


    Nachtrag:
    Waffengesetze sind durchaus sinnvoll und auch teilweise wichtig, denn ich kenn da ein paar leute, wenn die sich ohne weiteres eine Schrotflinte oder auch nur eine kleine .22 kaufen dürften, würde ich nicht nur die stadt sondern sicherheitshalber auch gleich den Kontinent verlassen

    aber ein nicht durchgesetztes oder besser nicht durchsetztbares Gesetz ergibt meiner meinung nach keinen Sinn, denn wie gesagt habe ich noch nie von einem Fall gehört, bei dem jemand mitten in der Stadt zufällig kontrolliert wurde, dafür fehlen Zeit und Arbeitskräfte bei den dazu zuständigen Behörden. also kan jeder Vollhorst mit seinem Bowie in der Hose durch die gegend eiern. (kleine Anmerkung meinerseits: das geht wirklich, wenn es auch im winter weniger auffällt)

    das hat meiner ansicht nach keinen präventiven Sinn. entweder erlaubt man, messer zu führen oder man limitiert/überwacht den Verkauf von messern, was auch nicht durchsetzbar ist, da man dann auch küchenmesser, Teppichmesser, Sägen usw. erfassen müsste.

  • Der § 42 hat seine volle Berechtigung. Größere Menschenansammlungen, die noch mit Alkoholkonsum gepaart sind, sind Waffen nunmal schlecht. Das muss jedem einleuchten, auch wenn das Grundproblem eher der Alkohol ist. Aber diesen auch nur zu limitieren klappt erst recht nicht.

  • Es hat also seine Berechtigung, wenn ein Paragraph geschaffen wird, der laut Aussagen von damals "wirklich nur gegen gewalttätige Menschen" angewendet werden soll, es aber mittlerweile soweit gekommen ist, daß sogar der Autofahrer sein Einhandrettungsmesser nicht mehr griffbereit im Auto haben darf?

    Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?


    Sorry, aber für den §42a, also das Messerführverbot sehe ich weder eine Notwendigkeit, noch eine Berechtigung.
    Geschweige denn einen wirklichen Sinn.


    Gruß K.

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  • Das viele Gesetze reiner Unfug sind sollte nun aber wirklich jedem einleuchten. Vor allem da der Kriminelle ja deswegen kriminell ist WEIL er das Gesetz bricht. Ein Widerspruch an sich. Den ein Gesetz zu verschärfen oder ein neues zu machen bringt nichts wenn sich keiner dran hält.

    "Ahhhh die neue Walther, ich hatte Umarex um so eine gebeten"
    :D:D:D

  • ... und es geht wieder los... Diese Diskussion geht früher oder später unter jedem Messerthread los, und es bringt nichts.
    zum einen hat es so gut wie nie etwas mit dem eigentlichen Opening zu tun, zum anderen hat es keinen Sinn außer Spamfluten unter dem Thread

    man muss sich an jemanden wenden, der etwas damit zu tun hat, vielleicht eine Petition aufsetzen, das ganze mal dokumentieren usw.

    aber wenn man hier immer wieder nur Stammtischgespräche in onlineform führt und über das Gesetz schmpft, dann regt man sich nur selbst auf, der Blutdruck steigt und die, denen man es vortragen sollte, kriegt davon nicht das leiseste Windchen mit...

  • Sorry, aber auch im §42 finde ich nicht viel Sinnvolles. ;^)

    Gruß K.

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  • @ Tizzandor

    Wenn es viele Leute überall im öffentlichen Raum möglichst oft wiederholen ist das mindestens so gut wie ein Brief an irgendeinen Politiker.
    Der landet nämlich auch nur in der Rundablage.

    Man kann Sinnloses nicht oft genug anprangern.
    Ich tu das wann und wo immer ich kann.

    Gar nichts sagen bringt halt auch nix und senkt den Blutdruck nicht wirklich, weil man sich trotzdem ärgert ;)

    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Also als jemand der häufiger auf Con´s rum tappelt und auch Mittelalter Märkte besucht, weis ich das das Schlupfloch Film/Foto und Theater Veranstalltung genutzt wird. Außerdem wird das ganze angemeldet nd die Teilnehemr drauf hingewiesen nicht Bewaffnet dann durch die nahe Fußgängerzone zuschlendern.

  • Die in der Obrigkeit haben wohl angst das ein deutscher William Wallace auftaucht =D


    Unwahrscheinlich ;)

    Hauptsächlich waren/sind mit §42 wohl Volksfeste etc. gemeint... und da finde ich die Regelung eigentlich auch absolut vernünftig. Wenn man sieht, wie oft es bei Stadtfesten und sonstigem zu Prügeleien etc. kommt, bin ich doch recht froh das da zumindest keiner legal "bewaffnet" sein darf... auch wenn stühle etc. schnell zu "Waffen" werden können. Ob das was bringt, wenn kaum jemand den Teil des Gesetzes kennt ist ne andere Geschichte, aber prinzipiell jedenfalls weniger dämlich als manch andere Teile des WaffG., von anderen Gesetzen mal garnicht zu reden.
    Das es dabei deutlich weniger mögliche Ausnahmen als von 42a) gibt ist natürlich irgendwie blöde, aber was solls.

    Jedenfalls ist inzwischen eine mail an den Veranstalter, bei dem wir meistens aufbauen raus, einfach mit der Bitte um Bestätigung, das eine solche Genehmigung vorliegt, was genau die umfasst, und ob/das die halt auch für Heerlager gilt und nicht nur für seine Auf-/Abbautechniker und Standbetreiber.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Hallo an alle Kameradinnen und Kameraden hier,

    dieser Thread ist zwar von 2014, aber, wie ich finde, immer noch aktuell. Meine Partnerin und ich, wir besuchen Mittelaltermärkte gern gewandet, als Waldläufer, und reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln an. Wir dürfen also nicht "bewaffnet" teilnehmen, was für "Jäger" aber unsinnig ist. Dieses "Problem" haben wir wie folgt gelöst: Wir haben uns Holzwaffen gekauft, denen man zwar ansieht, daß sie aus Holz sind, die aber sehr gut gemacht sind, und die nicht mit dem Spielzeugkram zu verwechseln sind. Diese Holzwaffen fallen nicht unter das Waffengesetz und damit sind wir aus dem Schneider. die Holzspeere schrauben wir auseinander, aber nur, weil sie sonst im Zug und beim Ein- und Aussteigen unhandlich und hinderlich sind. Die Ordnungshüter freuen sich über unsere Lösung des Problems und wir haben noch nie Schwierigkeiten deswegen gehabt. So kann man das Problem mit dem Waffengesetz auch lösen, das ist mein Vorschlag dazu.

  • Auch wenn viele Jahre vergangen sind, reg ich mich nicht weniger über den 42a Schwachsinn auf.

    Nichts gegen eure Holzschwerter, aber allein daß sich ein friedlicher Mensch, dessen klar erkennbares Interesse es ist, friedlich auf einen Mittelaltermarkt zu gehen, sich Holzschwerter schnitzen muss damit er als "braver Bürger" gilt und die Ordnungshüter zufrieden sind..

    Da läuft gewaltig was falsch.

    Seit damals haben sich die Meisten einfach daran gewöhnt, und in den letzten Jahren hat der Begriff Freiheit sowieso einen negativen Touch bekommen.

    Besser macht das die Sache aber nicht, im Gegenteil.

    Gruß K.

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  • Soweit mir bekannt ist das Tragen/Führen von Messern, auch über 12cm Länge, zur Brauchtumspflege, wozu auch ein Mittelaltermarkt zählen sollte, zumal wenn man noch dementsprechend verkleidet ist, erlaubt, oder hat sich da auch schon wieder was geändert?

  • Richtig. AUF dem Mittelaltermarkt.

    Der Weg dahin ist was Anderes und je nach A*schigkeit des Polizeibeamten ist das nicht ok.

    Ich selber hab einen Kollegen, der eine OWI kassiert hat weil er als Angler sein >12cm Messer nicht verschlossen zur Angelstelle transportiert hat.

    Und im Netz gibt es diverse Erfahrungsberichte, bei denen einem die Haare zu Berge stehen.

    Gruß K.

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  • Wobei Schaukampfwaffen aus Stahl, aber mit stumpfer Klinge, doch auch nicht unter das Waffengesetz fallen sollten.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Ja aber die Ordnungshüter freuen sich doch so wenn die Schwerter als Holz sind...

    Theorie und Praxis sind Dank blödsinnigen Dingen wie 42a nicht immer das Selbe.

    Und irgendwie kommen wir schon wieder in das Fahrwasser "Schau was wir noch alles dürfen..."

    Egal was noch erlaubt ist, sobald ein Verbot keinerlei Sinn macht, gehört es weg.

    Da gibts nichts zu verteidigen, schönzureden oder sich daran zu gewöhnen.

    Das Gesetz wurde mit Hilfe von Lügen geschaffen und die damals gemachten Aussagen, daß es niemals gegen friedliche Bürger eingesetzt wird, wurde nicht eingehalten.

    Und das Schlimmste, der §42a hat keinerlei Einfluss auf irgendwas.

    Sonst müsste seit genau dem Zeitpunkt des Inkrafttretens oder zumindest kurz danach irgendwo ein Knick in der Gewaltstatistik sichtbar sein.

    Aber außer daß friedlichen Menschen ihre Messer abgenommen wurden und nicht mal mehr Unfallhilfe als sozial anerkannter Zweck gilt, hat der Schwachsinn nichts gebracht.


    Gruß K.

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  • Richtig. AUF dem Mittelaltermarkt.

    Der Weg dahin ist was Anderes und je nach A*schigkeit des Polizeibeamten ist das nicht ok.

    Ich selber hab einen Kollegen, der eine OWI kassiert hat weil er als Angler sein >12cm Messer nicht verschlossen zur Angelstelle transportiert hat.

    Und im Netz gibt es diverse Erfahrungsberichte, bei denen einem die Haare zu Berge stehen.

    Gruß K.

    Auch wenn ich diverse Vorschriften\Gesetze auch für ziemlich dämlich und unnütz halte, diese nur die Falschen treffen, sind diese nun Mal leider doch vorhanden.

    Wobei man auf dem Weg zum Mittelaltermarkt ein Schwert ja auch in ein einfaches Futteral mit Vorhängeschlößchen oder auch in eine Tüte die mit einem Kabelbinder verschlossen ist, stecken könnte.

    Aber egal, die Holz-Schwert Lösung ist auf alle Fälle die sicherere.

  • Klar könnte man ein Futteral mitschleppen und muss es wegen dieses dämlichen Paragraphen ja auch.

    Aber wozu soll das gut sein?

    Wie erhöht es die Sicherheit der Gesellschaft?

    Ich bin ebenfalls auf Mittelaltermärkten unterwegs.

    Und wenn ich vom Parkplatz zum Gelände gehe, schlepp ich ganz sicher ein Futteral mit, das ich dann wo genau lasse wenn ich angekommen bin?

    Ich hab umgestellt auf Axt.

    Die ist sogar scharf, aber kein Schwein interessiert sich dafür weil es ja kein böses Einhandmesser oder ein stumpfes Schwert ist, das einfach nur martialisch aussieht.

    Ach, ich könnt schon wieder..

    Zum Glück ist Wochenende.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: