Schalldämper mit F-Zeichen

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 4.701 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Februar 2014 um 19:01) ist von jollyhoker.

  • Guten Tag liebes Forum!

    Ich habe mit einem Kollegen über freie Schalldämpfer diskutiert.
    Ich habe lang gesucht, doch nichts gefunden.
    Er behauptet, dass freie Schalldämpfer sowohl an freien Luftgewehren, als auch an FT passen bzw funktionieren würde.
    Meine Meinung ist, dass diese nicht baugleich seien und sofort bei höherem Druck zerspringen würden.
    Abgesehen davon, dass man das F-Zeichen beim Amt wegmachen lassen müsste und ne Eintragung fällig wäre, wäre es doch totaler Quatsch diesen zu montieren oder?
    Ich finde dazu auch keinerlei Informationen.
    Gibt es dazu irgendwelche Themen oder weiß irgendeiner, wer nun Recht hat?

    Es gehen hier um 20€ Wetteinsatz :D

  • Ein guter Schalli hält auch noch bei 200J stand, das ist technisch kein Problem.
    Allerdings darf man einen Schalli in Deutschland nur an freien Waffen, also bis
    max 7,5J montieren. Das "F" muss nicht mal drauf sein.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Es gibt kein hartes Limit bis wohin ein Schalli hält, die
    Belastung ist aber relativ gering - da gibt es selten ein
    echtes Problem.

    Ob es etwas bringt hängt in erster Linie von der V0 ab,
    solang die unter Schallgeschwindigkeit bleibt bringt es
    ne Menge. Darüber bleibt der Geschoßknall den man
    nicht dämpfen kann. Dieser ist aber - anders als der
    Mündungsknall - nicht zu orten.
    Ob das etwas nutzt hängt dann vom beabsichtigten
    Zweck ab.

    Verboten ist es in Deutschland, in anderen Ländern ist
    das kein Problem. Vereinzelt gibt es in D eine Erlaubnis
    für Jäger. Gerade wenn Gemeinden eine Taubenplage
    und Tourismus haben kommt man da relativ leicht dran :D

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Da viele :F: Schalldämpfer ein Innenleben aus Kunststoff haben, dürfte beim Einsatz auf einer z.B. KK-Waffe meiner Meinung nach eher dieses Innenleben schmelzen, schmoren oder ähnliches.
    Edith: Ach, es ging ja um FT, also ich vermute 16 J Druckluftwaffen. Sorry.


    --- Ballistol ist das neue Chanel ---

  • Zitat

    Das "F" muss nicht mal drauf sein

    Sicher dass das F-Zeichen nicht drauf sein muss?
    Dachte immer das F-Zeichen muss auf jeden Fall drauf sein, da der Dämpfer der zugehörigen Waffe gleichgestellt ist?!
    Ansonsten könnte man sich ja einfach aus einem Stück Rohr mit Gewinde einen Dämpfer selber basteln.

    Gruß

  • Ich habe es letztens selbst im Forum gelesen das kein :F: erforderlich ist. Deshalb verstehe ich auch nicht ganz wieso der Eigenbau nicht erlaubt ist, es gibt auch Hersteller im Ausland die SD in Kleinserie für Luftgewehre fertigen, bisher dachte ich immer na klar die sind nicht erlaubt ist ja kein :F: auf dem SD, aber anscheinend sind diese also doch erlaubt.

    Da frage ich mich doch was gegen den Eigenbau spricht ?

  • Mmhh,
    das glaube ich irgendwie nicht. :huh:
    Warum sind dann die meisten Schalldämpfer die man in Deutschland für Luftgewehre- Pistolen kaufen kann mit dem F-Zeichen bedruckt?!
    Im Ausland ist es eh wieder eine andere Sache, da braucht man ja kein F-Zeichen bzw gibt es dort keine 7,5 Joule Beschränkung.


    Gruß

  • Ein :F: dient als Angabe, das eine Luftdruckwaffe nicht mehr als 7,5J hat, für nichts anderes (ja, gibts auch noch bei <7,5J-Heißgaswaffen, gehört hier aber nicht hin).
    Ein Schalldämpfer ist aber nun keine Luftdruckwaffe, er beschleunigt kein Geschoss und hat daher keine eigene Mündungsenergie, also ist ein mögliches :F: darauf nur ein gerne genutzter Textbaustein um seine Bestimmung zu verdeutlichen.
    Eine Aufschrift "Für frei erwerbbare Luftdruckwaffen" ist exakt genauso bestimmungsanzeigend und rechtlich einwandfrei.

    Warum darf man keinen SD selberbauen?
    Er ist der Waffe gleichgestellt, für die er bestimmt ist, es gelten für ihn also alle Einschränkungen, die auch für die Luftdruckwaffe gelten.
    Eine Luftdruckwaffe darf man nicht bauen, den Schalldämpfer also ebensowenig.

    Warum dürfen ihn die Leute im Ausland bauen?
    Weil bei denen diese deutsche Regelung nicht gilt.
    Anderes Land halt, andere Gesetze.

    Warum darf er hier so einfach eingeführt werden?
    Weil er den hierzulande freien Luftdruckwaffen gleichgestellt ist, diese darf man einführen, den SD also auch.

    Warum darf man ihn verändern?
    Er hat keinerlei wesentliche Teile, damit darf jedes Teil verändert oder ausgetauscht werden.
    Natürlich nur, solange dabei kein komplett neuer SD entsteht, denn das wäre wieder Herstellung eines solchen.


    Ja, ist teilweise etwas merkwürdig, aber diese Merkwürdigkeiten hat beim Verfassen des Gesetztestexts keiner bedacht.


    Stefan

  • Alles klar danke für Auskunft - ich fände es Klasse wenn man das Ganze ins Lexikon aufnehmen könnte. Die Frage tauch immer und immer wieder auf.

    Das heißt also konkret, dass es erlaubt wäre, wenn ich z.B. in Holland einen SD herstelle und diesen dann nach D. einführe, dass das absolut legal ist? Das ist wirklich sehr sehr komisch wie ich finde.

  • Bleibt aber immer noch das Paradoxon zu lösen, wie es mit Schalldämpfern für bedürfnisfreie -Waffen (mit heißen Gasen) aussieht.
    Lassen wir mal außen vor, dass die meisten -Schallis ein Plastikinnenleben haben, dass sich mit heißen Gasen nicht verträgt: nimmt man es genau, müsste dann ein frei erwerbbarer Schalli auf der WBK eingetragen sein... 8|

  • Davon ausgehend das die :F: Kennzeichnung auf einem Schalli keinerlei Bedeutung hat,
    sondern einzig die Aufschrift "Nur für freie Druckluftwaffen" die bestimmungsgemäße Verwendung beschreibt,
    damit wäre doch jeglicher Heißgaser ausgeschlossen ?

  • Zur Eingangsfrage des TS:
    Ja ein "normaler" F Schalli hält auf jeden Fall auch an einem 16J FT Gewehr. Wahrscheinlich sogar noch bei deutlich mehr Energie, wie bereits von einigen Usern hier geschrieben.

    Was mich stört ist die Tatsache das die Benutzung an das F und nicht an die Energie gebunden ist.
    Wie ihr wisst darf man unabhängig vom F, unter den bekannten Auflagen auf dem eigenen Grundstück schiessen, wenn man unter 7,5J bleibt.
    Es wäre ja schön wenn man dann auch einen Schalli benutzen dürfte um die Nachbarn noch weniger zu belästigen. Leider ist das verboten und eine Ausnahmegenehmigung habe ich auch nicht bekommen. ;(;(;(

    Gruß Udo

  • Zitat

    Was mich stört ist die Tatsache das die Benutzung an das F und nicht an die Energie gebunden ist.


    Dem ist nicht so. Der Schalli ist der Waffe gleichgestellt.
    Waffen die vor 1970 in Verkehr gebracht wurden haben
    kein F, brauchen auch keins und sind trotzdem Frei. Das
    gilt wegen der Gleichstellung dann auch für den Schalli.

    Insoweit verstehe ich dein Problem nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Sorry NC, du kannst nichts dafür und ich meine Dich auch nicht persönlich, aber dieses ewige vor 70erWaffenundEx-DDRausnahmeregelungengequatschehinweisen nervt mich.

    Ich rede hier von modernen Waffen und nicht von über 40 Jahre alten Krempel der zufällig 3 Joule mehr hat , als nach heutigem Gesetz erlaubt.

    Nach heutigem Gesetz (für moderne Waffen 8) ), ist eben leider ausschliesslich das F entscheidend und nicht die erteilte Energie.

    Gruß Udo

    EDIT: und ausserdem darf man mit Waffen die mehr als 7,5 J Energie haben (was die meisten der alten Knarren haben), überhaupt nicht im Garten schiessen. Weder mit noch ohne Schalli.

    4 Mal editiert, zuletzt von Udo1865 (10. Februar 2014 um 11:18)