Kleiner Waffenschein - Dauer und Kostenübersicht

Es gibt 931 Antworten in diesem Thema, welches 204.856 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. März 2022 um 22:22) ist von Esti.

  • Ich hatte schonmal mit den Behörden gesprochen und durfte mich sogar mit dem Innenministerium von Hessen auseinandersetzen.

    Der kleine Waffenschein betrifft weiterhin nur PTB Waffen und es ist nicht geplant diesen auf andere SSW auszuweiten.

    Warum bisher keine non PTB Waffen aufgetaucht sind, liegt daran, dass hier bewiesen werden muss, dass sie tatsächlich aus einem Land kommen, dass seine Prinzipien bereits gemeldet haben und das sie deutschen Beschuss brauchen (oder einem gleichwertigen, meinetwegen Österreichischen)
    UND niemand weiss wie die Haftungskurve aussieht, wenn mit den Waffen etwas passiert (sowohl illegaler Umbau als auch Umfälle) - daher halten sich die Großhändler zurück und damit auch die Händler.

    Das Thema wird heiss diskutiert, aber passieren wird da erstmal wohl nichts.

  • Ich hatte schonmal mit den Behörden gesprochen und durfte mich sogar mit dem Innenministerium von Hessen auseinandersetzen.

    Der kleine Waffenschein betrifft weiterhin nur PTB Waffen und es ist nicht geplant diesen auf andere SSW auszuweiten.

    Warum bisher keine non PTB Waffen aufgetaucht sind, liegt daran, dass hier bewiesen werden muss, dass sie tatsächlich aus einem Land kommen, dass seine Prinzipien bereits gemeldet haben und das sie deutschen Beschuss brauchen (oder einem gleichwertigen, meinetwegen Österreichischen)
    UND niemand weiss wie die Haftungskurve aussieht, wenn mit den Waffen etwas passiert (sowohl illegaler Umbau als auch Umfälle) - daher halten sich die Großhändler zurück und damit auch die Händler.

    Das Thema wird heiss diskutiert, aber passieren wird da erstmal wohl nichts.

    Waffen von MWM Gillmann haben wie ich gesehen habe tschechischen Beschuss, und werden hier frei verkauft (natürlich mit PTB im Kreis). Wer oder was entscheidet also was ein gleichwertiger Beschuss ist? Müssen es EU-Staaten sein? Ich nehme mal an dass ja.
    Etwas offizielles diesbezüglich gibt es soweit ich weiß nicht.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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    You gotta pay to play, if you want

  • Der Beschuss ist dann gleichwertig, wenn er so getestet wird wie vom deutschen Gesetzgeber (oder dem Beschussamt) gewünscht.

    Heisst für Deutschland 30% Überladung.

    Kann sein, dass die tschechen ähnlich beschiessen oder Gillmann die Anforderungen stellt.

  • Welche Beschusszeichen sind in Deutschland anerkannt?

    Die Beschusszeichen folgender Länder sind in Deutschland anerkannt: Belgien, Chile, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich, Russland, Slowakische Republik, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

    Quelle

    Edit: Keine Ahnung ob das im Bezug zu SSW nochmal anders ist.

  • Wer oder was entscheidet also was ein gleichwertiger Beschuss ist?

    Die CIP. Commission Internationale Permanente pour l'Eupreuve des Armes à Feu Portatives (= ständige internationale Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen).

    Sie legt die Bedingungen bzw. Anforderungen an der Beschussprüfung fest. Neben den Grundanforderungen - Handhabbarkeit, Sicherheit, Beschriftung, ist der Gasdruck nach CIP entscheidend, der für jede Munitionsbezeichnung individuell ist, aber für die Prüfung um 30 % erhöht wird. Die Regeln insgesamt sind einheitlich und für jedes Land verbindlich. Deswegen wird die Beschussprüfung auch in allen Ländern anerkannt, die in der CIP gelistet uns somit anerkannt sind.
    Es ist also rechtlich und technisch völlig egal wo die Waffe beschossen wurde. Das ist auch unabhängig des Herstellers oder des Landes wo die Waffe hergestellt wurde. Da beispielsweise USA keinen Beschuss in dem Sinne kennt, wurden die (früheren) S&W Waffen in Belgien beschossen und vom Großhändler Wischo (gibt es nicht mehr, nun Waimex) importiert.

    Müssen es EU-Staaten sein? Ich nehme mal an dass ja.

    Nein, aber das hat "Caederre" ja schon richtig ausgeführt. Die Liste der zugelassenen Länder ist in der CIP zu finden. Darunter finden sich aus außereuropäische Länder. USA jedoch nicht, auch wenn es ein Land mit den meisten und größten Waffenherstellern ist. USA kennt keine Beschussprüfung. Dort prüft der Hersteller selbst und haftet nach deren Produkthaftungsgesetzen.
    Nachtrag: In den USA gibt die SAAMI (Sporting Arms an Ammunition Manufacturer’s Institute) Richtlinien heraus, die vom Amerikanischen Norm-Institut ANSI als Industrienorm festgesetzt werden.
    Es gibt aber eine Zusammenarbeit der SAAMI mit der CIP, so dass sich die Regeln weitgehend gleichen.

    Edit: Keine Ahnung ob das im Bezug zu SSW nochmal anders ist.

    Einen gesonderten Beschuss für SSW gibt es nicht. Sie werden genauso geprüft, jedoch mit der entsprechend zur Waffe zugehörigen (Beschuss-)Munition.

    Generell gilt aber für jede Beschussprüfung einer jeden Schusswaffe, er werden aber weitaus mehr Prüfungen vorgenommen, als nur die eigentliche Gasdruckprüfung. So muss auch Verschlussabstand, Funktion der Sicherungen - sofern vorhanden - gegeben sein, bis zur ordnungsgemäßen und vollständigen Beschriftung der Waffe. Schusswaffen unter Kal. 6 mm durchlaufen aber eine vereinfachte Prüfung.
    Beschussprüfungen gibt es nicht nur bei Schusswaffen, sondern auch Adapter, Einstecksysteme, Schussapparate, wie Bolzenschussgeräte, Hundetrainer u.ä. Böller haben sogar eine Wiederholungspflicht alle 5 Jahre.

    Noch nen Nachtrag:
    Die Beschussprüfung nach CIP ist für alle Länder der CIP für zivile Handfeuerwaffen u.a. verpflichtend. Das gilt in der Folge aber nicht für Behördenwaffen. Die haben in Deutschland eigene Regeln zum Beschuss.
    Der Besitz von beschussplichtigen Schusswaffen ohne gültigen Beschuss ist verboten. Ausnahme bestimmte VL und Böller und Schusswaffen mit entsprechender Bescheinigung. Die dürfen dann aber auch nicht geschossen werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (3. Januar 2021 um 17:23)

  • Gestern habe ich mal bei meiner Behörde interessehalber nachgefragt, wie viel ein kleiner Waffenschein aktuell kostet.

    Die Antwort ist schon heftig: 150,- € kostet der Antrag, egal ob er durchgeht oder nicht.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Weil zu viele Inhaber des KWS nicht wissen, wie sie verantwortungsvoll mit selbiger umgehen oder sie lagern müssen.

    Es sollte eine "Kleine Sachkundeprüfung" wie bei uns Sportschützen geben, erst dann sollte man den KWS erhalten dürfen.

    Ich hoffe, dass diese Regelung bald kommen wird.

  • Wer weiß, dass er zum Führen in der Öffentlichkeit einen KWS braucht ist schon mal nicht ganz unbedarft.

    Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem es Probleme mit einem Inhaber eines KWS gab (lasse mich aber gern eines Besseren belehren).


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Weil zu viele Inhaber des KWS nicht wissen, wie sie verantwortungsvoll mit selbiger umgehen oder sie lagern müssen.

    Es sollte eine "Kleine Sachkundeprüfung" wie bei uns Sportschützen geben, erst dann sollte man den KWS erhalten dürfen.

    Ich hoffe, dass diese Regelung bald kommen wird.

    Und was haben deine gewünscht höheren Kosten mit einer Sachkundeprüfung zu tun?

    Mal davon abgesehen dass ich den kleinen Waffenschein für SSW eher für überflüssig halte, wenn jetzt für das Tragen einer SSW eine "kleine Sachkundeprüfung" gefordert werden würde, die sicherlich keine 50€ kosten würde, spätesten dann könnte man den kleinen Waffenschein wieder abschaffen, dann wäre die Prüfbescheinigung ja sowas wie jetzt der kleine Waffenschein.

  • Klar das wollen die auch noch verbieten !

    Kommt gleich nach dem Klima .

    Ich wüsste auch von keinem der einen hat der damit unfug getrieben hätte.

    Wenn man mal was liest dann heist es eigentlich immer das kein KWS vorhanden gewesen ist .

    Alleine wenn man das liest mit der bewaffnung ,ich hab den KWS jetzt schon ein paar Jahre ,3 mal ziemlich am anfang hatte ich mal eine im Holster am Gürtel hängen .

    Seit dem liegt alles im Schrank verschlossen .

    Da geht aber wirklich eine gefahr aus .

    War aber auch zu blöd das jetzt beim letzten vorfall in der Uni der Typ sich die scharfen Waffen doch tatsächlich Illegal besorgt hat sonst hätte man doch da wieder ansetzen können :confused2:

  • Sehe ich ganz genau so. Habe seit 2016 den KWS. Für eine kurze Zeit habe ich entweder den RG59 oder HW37 am Gürtel für meine ausgedehnten 12 Stunden Wanderungen von 40 bis 50 Kilometern gehabt. Habe es irgendwann als unsinnig empfunden und seitdem ruhen die beiden Revolver, wie all meine anderen SSW in ihren Köfferchen im verschlossenen Schrank. Ich persönlich muss auch nicht sozusagen "jeden Tag" mit den SSW hantieren. Umso größer ist die Freude, wenn ich nach 2 oder 3 Monaten mal wieder z.B. die 918 raushole und mir einen schönen Tag mache um gemütlich 1 oder 2 Magazine mit Schalldämpfer zu Hause zu verschießen. Immer ganz gemütlich hier und dort mal ein Schuss. Also Genuss pur. Mich interessiert die Funktion viel mehr als der pure, laute Knall.

    Und die meisten Straftaten werden laut Medien wirklich von Leuten ohne KWS verursacht. Man liest ja des öfteren Sachen wie: ".... hatte keine Erlaubnis zum Führen....", oder so ähnlich.

    Man sollte sich erstmal nicht verrückt machen, weil mal wieder ein Politiker etwas fordert. Die Sintflut wurde schon 2016 herbeigerufen.

  • Es sollte eine "Kleine Sachkundeprüfung" wie bei uns Sportschützen geben, erst dann sollte man den KWS erhalten dürfen.

    Die Sachkundeprüfung besteht zu einem großen Teil aus rechtlichen und einem kleinen aus technischen Fragen. Zumindest als ich meine vor 20 Jahren abgelegt habe.

    Was genau soll bei SRS-Waffen da abgefragt werden. Dass die Dinger zu Hause in der Schublade eingeschlossen werden sollen?

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Ich bin ja seit Langem für den Kleinen Foren Führerschein (KFF), die Social Media Sachkundeprüfung (SMSkP) und die regenbogenfarbene Smartphone Besitzkarte. Natürlich verbunden mit gebührenpflichtigen, unangemeldeten Wohnungsbesichtigungen. Nicht, dass intenetfähige Endgeräte frei herumliegen und Kinder Zugang zu jugendgefährdenden oder nicht gendergerecht formulierten Inhalten haben. (Ironie aus.) ;)

  • Lol... es gibt nur 98k KWS in BW 8| ... hätte gedacht das müssten viel mehr sein.

    Ausserdem mal ne blöde Frage. Wenn ein KWS Inhaber verstirbt, wird dessen KWS dann auch ordnungsgemäss bei Amt automatisch gelöscht? Kann ich mir auch kaum vorstellen.

  • Ich bin ja seit Langem für den Kleinen Foren Führerschein (KFF), die Social Media Sachkundeprüfung (SMSkP) und die regenbogenfarbene Smartphone Besitzkarte. Natürlich verbunden mit gebührenpflichtigen, unangemeldeten Wohnungsbesichtigungen. Nicht, dass intenetfähige Endgeräte frei herumliegen und Kinder Zugang zu jugendgefährdenden oder nicht gendergerecht formulierten Inhalten haben. (Ironie aus.) ;)

    Du hast den Kinder in die Welt setzen Schein/Berechtigung/Erlaubnis in deiner Auflistung vergessen ;).