KWS für SSW trotz psychischer erkrankung

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 3.107 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. März 2012 um 20:00) ist von Pvt. Pirate.

  • Hi, ich bin neu im Forum und habe eine/zwei Frage(n), die ich mit der Suchfunktion nicht beantwortet fand:
    Mein bester Freund hat eine Walther P22 SSW und möchte den KWS beantragen weil er sie zur SV gerne bei sich trägt.
    Er hat sich schon einmal beim Amt darüber informiert, was alles im Zusammenhang mit der Bearbeitung überprüft wird und wurde gleich stutzig, weil auch psychische Erkrankungen als Negativfaktor gewertet werden.
    Er war einmal wegen einer Psychose in psychiatrischer Behandlung und hat jetzt Bedenken, dass sein Antrag abgelehnt werden würde.
    Unterdessen hat er zwar keine Beschwerden mehr, hat sein Leben voll im Griff, aber er wüsste trotzdem gerne im Voraus, ob er da 50 Euro für den Antrag in den Wind bläst.
    Die Frage ist nebenbei auch für mich wichtig, da ich vor einigen Jahren wegen Depression ebenfalls in Behandlung war und auch darüber nachdenke, den KWS zu beantragen.

  • Wird bei Eurer Behörde eine Selbstauskunft bzgl. eventuell bestehender psychischer Erkrankungen verlangt? Oder wie sonst soll die Behörde von einer Erkrankung erfahren?

    Gruß

    vincula

    Forum Waffenrecht Lifetime Member Nr. 500

    "Gun control" means using both hands!

  • Also nur mal so, bei uns wird auf dem Antrag genau danach gefragt und man muss durch Unterschrift bestätigen, dass man ohne Befund ist. Ob lügen hier was bringt !!??
    Es wird schon sicher begründet sein, dass es solche Ausschlusskriterien gibt.
    Also ich kenne etliche Leute, da würde ich nicht wollen, dass die mit SSW rumrennen,
    und nun zerreißt mich nicht in der Luft, aber bei bestimmten Beiträgen hier im Forum, denke ich auch immer hoffentlich hat "der" keinen KWS oder sogar WBK, manche hören sich an wie tickende Zeitbomben !

  • Die Sachbearbeiter haben ein gewisses Ermessen. Wenn die Sache eine Weile zurückliegt und sich nicht wiederholen wird, dann sehe ich da keine Probleme. Mir sind Fälle bekannt, in denen zB jugendliche Verstöße gegen das WaffG (!) trotz derer Angabe nicht zur Ablehnung geführt haben. Nur weil jemand mal in Behandlung war ist ihm nicht gleich das Führen einer SSW abzusprechen. Ein persönliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter kann übrigens Wunder wirken!

    Also ich kenne etliche Leute, da würde ich nicht wollen, dass die mit SSW rumrennen,
    und nun zerreißt mich nicht in der Luft, aber bei bestimmten Beiträgen hier im Forum, denke ich auch immer hoffentlich hat "der" keinen KWS oder sogar WBK, manche hören sich an wie tickende Zeitbomben !

    Keine Sorge, es gibt genügend Leute die dasselbe denken. ;^)

  • Wird bei Eurer Behörde eine Selbstauskunft bzgl. eventuell bestehender psychischer Erkrankungen verlangt? Oder wie sonst soll die Behörde von einer Erkrankung erfahren?

    Gruß

    vincula

    Ich habe das Formular noch nie gesehen, aber er erwähnte, dass man entsprechende Angaben machen muss.
    Es stellt sich eher die Frage, ob ein entsprechendes ärztliches Gutachten genügen könnte, das bezeugt, dass man stabil ist und keine Einschränkungen durch eine psychische Erkrankung hat.
    Eventuell könnten sie entsprechende Akteneinsicht fordern - ich weiss es nicht.
    Ich traue unserem Staat nicht - von daher gehe ich davon aus, dass die Ämter an alle Informationen kommen werden, die sie haben möchten und sich schlicht über die Rechte von Patienten hinwegsetzen. Aber ich möchte es nicht ins politische abdriften lassen ;^)

    Also nur mal so, bei uns wird auf dem Antrag genau danach gefragt und man muss durch Unterschrift bestätigen, dass man ohne Befund ist. Ob lügen hier was bringt !!??
    Es wird schon sicher begründet sein, dass es solche Ausschlusskriterien gibt.
    Also ich kenne etliche Leute, da würde ich nicht wollen, dass die mit SSW rumrennen,
    und nun zerreißt mich nicht in der Luft, aber bei bestimmten Beiträgen hier im Forum, denke ich auch immer hoffentlich hat "der" keinen KWS oder sogar WBK, manche hören sich an wie tickende Zeitbomben !

    Ich denke nicht, dass Lügen an dieser Stelle hilft.
    Natürlich sind diese Kriterien begründet, schliesslich sind selbst SSW nicht ungefährlich. (Wobei ich bezweifle, dass sie zu einem schnellen, schmerzlosen Tod führen würden - insofern für Suizid ungeeignet.)
    Ich Schätze Selbstgefährdung da als geringeres Übel im vergleich zur potenziellen Fremdgefährdung bei manchen Menschen, die ich in meinem jungen Leben schon erlebt habe.
    Viele Menschen würde ich am liebsten für immer eingesperrt sehen, weil man denen die unberechenbarkeit einfach schon nach einem 5-minütigen Gespräch ansieht.

    Es geht nur darum, ob nach einigen Jahren eine psychiatrische Behandlung "verjährt" und nicht mehr als Faktor bei einem solchen Antrag mit eingebracht wird.

  • Die Sachbearbeiter haben ein gewisses Ermessen. Wenn die Sache eine Weile zurückliegt und sich nicht wiederholen wird, dann sehe ich da keine Probleme. Mir sind Fälle bekannt, in denen zB jugendliche Verstöße gegen das WaffG (!) trotz derer Angabe nicht zur Ablehnung geführt haben. Nur weil jemand mal in Behandlung war ist ihm nicht gleich das Führen einer SSW abzusprechen. Ein persönliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter kann übrigens Wunder wirken!

    Keine Sorge, es gibt genügend Leute die dasselbe denken. ;^)

    Danke, das hilft mir weiter :thumbup:
    Das entspricht also in etwa dem verjähren eines Ladendiebstahls als Jugendlicher, der einen nicht davon abhalten wird, später bei einer Bank zu arbeiten? (Ich liebe vergleiche und Metaphern :D )

  • Wenn jemand vor Jahren mal in psychischer Behandlung war und nun wieder genesen ist, dann ist er doch jetzt ohne Befund. Also ist das auch kein Lügen.

    Wenn da stehen würde, haben sie zur Zeit einen gebrochenen Arm, dann würde man ja auch nicht ankreuzen "ja" nur weil man sich in der Kindheit einmal den Arm gebrochen hat.

    Ich glaube hier wird uns von den Medien auch wieder einen großen Bären aufgebunden. Wie man hier lesen kann, funktioniert das auch wieder hervorragend. Gerade heute gibt so viele Menschen die wegen Depressionen oder sonstigen Dingen schon mal in Behandlung waren. Heute wo Mobbing, Verlustangst des Arbeitsplatzes an der Tagesordnung stehen, sind auch Psychische Probleme an der Tagesordnung.

    Depressionen ist Volkskrankheit Nr.1 in Deutschland. Und ich würde mal behaupten, viele Waffenbesitzer haben selbst Depressionen ohne es zu wissen, oder gehen nicht zum Arzt weil sie Angst haben ihre Zuverlässigkeit zu verlieren.

    Mal ein kleines Beispiel, ein Bekannter von mir hat sich nach 20 Jahren Ehe von seiner Frau getrennt, da sie sich immer mehr von ihm entfernt hat. Letztendlich gab es in ihrem Leben schon längst anderweitige Interessen... Mein Bekannter, dessen Familie nun in 2 teile gerissen wurde (es gibt 3 Kinder) konnte die Situation auch nicht so einfach wegstecken. Er hat sich also zur Kur in eine Psychatrische Klinik begeben, damit es ihm danach wieder besser geht und er auch ein wenig Abstand zur Familie bekommen konnte.

    Ich weiß nicht ob man so jemandem einen Strick daraus drehen sollte indem er dann keine SSW zur SV mehr führen darf. Und das wohlmöglich noch nachdem es ihm jetzt wieder blendend geht und er eine in seiner neuen Beziehung glücklich ist.

    Wenn man das so handhaben würde, denke ich dass hier wesentlich mehr Menschen keinen KWS erhalten würden. Man muss schon unterscheiden zwischen einer akuten Krankheit und einer Krankheit die in der Vergangenheit lag.

    Nicht jeder der einmal Depressionen hatte, weil z.B. die Ehe gescheitert ist oder er den Arbeitsplatz verloren hat, ist automatisch verrückt oder gemeingefährlich. :new16:

  • Die Entscheidung liegt also im Endeffekt beim Sachbearbeiter, der entsprechend entscheiden wird, wenn man ihm die Situation plausibel darstellt. Ich werde es ihm mitteilen. Ich denke, er wird sich freuen :)

    Ich habe heute mit ihm gesprochen:
    Die Situation sieht ein klein wenig anders aus - die Diagnose ist als "chronisch" gestellt worden.
    Ich denke trotzdem, dass ein Gutachten des momentan behandelnden Arztes entsprechend helfen könnte. Schließlich sind die Symptome bei weitem nicht mehr die selben wie vor einigen Jahren, als die Diagnose gestellt wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von Pvt. Pirate (21. März 2012 um 22:49) aus folgendem Grund: neuere informationen