Beidseitig geschliffen verboten?!

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 15.049 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juli 2021 um 18:47) ist von Markarov.

  • Hallo zusammen,

    beidseitige geschliffene Messer / Stiefelmesser sind ja verboten wenn ich das richtige im Netz gelesen habe. Wie sieht es aber aus wenn ich eine geschliffene Seite unbrauchbar mache?

    Die klingenlänge ansich wäre 10,5 cm (aber eben beidseitig geschliffen)

    Darf ich es dann bei mir tragen oder zählt das immer noch als "Dolch" und ist verboten?

    Grüße
    Burnout

    Einmal editiert, zuletzt von -Burnout- (14. September 2011 um 08:40)

  • Verboten sind die nicht! Du darfst solche Messer, also Dolche, lediglich nicht führen, also mit dir rumtragen.

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Richtig, beidseitige geschliffene Messer mit fester Klinge sind nicht verboten. Sie sind aber definitionsgemäß Dolche und somit eine Waffe. Damit gilt grundsätzlich Führverbot nach § 42a. Erwerb und Besitz aber weiterhin erlaubt.

    Verboten sind beidseitig geschliffene Springmesser:
    Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    ...
    1.4.1
    Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
    -höchstens 8,5 cm lang ist und
    -nicht zweiseitig geschliffen ist;

    Hier gilt ein komplettes Umgangsverbot. Jegliche Form des Umganges ist eine Straftat.

    Zu Erinnerung:
    (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

  • Im Gesetz steht " Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind ".
    Ich würde mal sagen das Du das nicht änderst wenn Du die eine Seite Stumpf machst.
    Meiner Meinung nach bleibt ein Dolch eine Stichwaffe.
    Somit würde das Führverbot nach § 42a bestehen bleiben.

    Aber generell Verboten sind die nicht, da hat Windbeutel recht.
    Verboten sind nur Springmesser (bei seitlicher Öffnungsweise ) deren Klinge länger wie 8,5 cm oder zweiseitig geschliffen ist.
    Den anderen verbotenen Messerkram lassen wir mal außen vor.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hallo Pupsnase.

    Ich bin andere Meinung. Ein Messer wird zu einem Dolch, wenn es zwei Schneiden. Und nur dann.

    Hat es nur noch eine Schneide, indem die anderen weggeschliffen wird (wobei schon einiges an Material weg müsste, bloßes stumpf machen reicht nicht), dann verliert es auch gleichzeitig die Bezeichnung Dolch.

    Ist, denke ich, vergleichbar mit dem Thema: Öffnungshilfe abmontieren --> führbar.

  • Ich bin andere Meinung. Ein Messer wird zu einem Dolch, wenn es zwei Schneiden. Und nur dann.


    So sieht`s aus!

    Im anderen Falle wäre jedes Puma White Hunter oder selbst jedes billige Glock ein Dolch: ...einfach wegen der (sog.) Beilschneide ... (...der nicht ganz scharfe "Schneide" auf dem Rücken des Messers)

    Tool.

    Nur DER Mensch zeigt wahre Größe, der weder den Wurm zertreten, noch vor dem Herrscher kriechen muß.

  • das heißt aber dennoch es ist und bleibt eine "stich-waffe" zuminderst sieht es danach aus obwohl das "messer" dann nur noch eine scharfe seite hat?!

    d.h. es besteht auch dann (wenn die eine seite sauber abgeschliffen ist) führungsverbot?

    man wer blickt denn hier noch durch.

  • Leider keiner, allesVermutungen!
    Wollte auch ein Einhamdmesser ummodeln das es führbar ist, doch iwie ist mir das alles zu heiß!

    Hab mich für ein Vic entschieden, als zweihandversion führbar und meiner meinung nach auch von der breiten Menge als "Scheizer Tascheesser" ,nicht so verachtet wie ein Spiderco mit nem zugepappten öffnungsloch ( nur als Bsp.)

    Gruß

  • d.h. es besteht auch dann (wenn die eine seite sauber abgeschliffen ist) führungsverbot?

    Nein! Es sei denn, die Klinge hat eine Länge von mehr als 12 cm. :whistling:

    Tool.

    Nur DER Mensch zeigt wahre Größe, der weder den Wurm zertreten, noch vor dem Herrscher kriechen muß.

  • Hi, :^)

    wenn das Messer als Dolch in den Handel kam, dann ändert sich die Charakteristik nicht, auch wenn eine Klingenseite stumpf geschliffen wurde. Es geht doch wieder mal um die Definition der Zweckbestimmung. Die ändert sich nicht dadurch, das eine Klingenseite "entschärft" wurde. Da geht es auch um Klingengeometrie und das sich das Stichverhalten des Messers nicht ändert.

    Bei manchen Einhandmessern (ich sage extra "manche". Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des BKA oder ein Feststellungsbescheid können es genauer einstufen), die als Tactical oder zur Selbstverteidigung beworben und verkauft wurden, reicht es ja auch nicht aus, einfach den Öffnungspin abzuschrauben.

    Sowohl beim Dolch, als auch bei den genannten Einhandmessern, existieren ja auch nicht selten noch weitere Verbotsmerkmale, die dann das Führverbot begründen. Je nach Zweckbestimmung kann das schon eine geschwärzte Klinge sein.

    So verstehe ich jedenfalls das im Moment geltende Recht in der "Führverbotfrage". Dass wir im Moment immer wieder die Ungewissheit "darf ich/darf ich nicht" haben, liegt leider am nicht hinreichend bestimmten Gesetzestext und dürfte eigentlich gar nicht sein.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • ja ich habs wirklich versucht... versucht zu googeln und zu lesen..immer und immer wieder aber irgendwie wirds dann noch unverständlicher.

    wenn ich mim mopet auf ein treffen fahr hab ich immer ein messer dabei ..nicht um jemand zu verletzen sondern einfach weil man es braucht..wie bei ganz normalen zelten/camping eben... ob man jetzt am feuer sitzt und ein stöcklein schnitzt oder das man es einfach dabei hat weil mans immer und überall brauchen kann.

    menschenskinder was ein stress..ich versteh es ja auch das man gesetze braucht.. das will ich damit ja gar nicht sagen gibt ja genügend idioten auf der welt...aber wenn sie schon welche rausbringen dann gescheite wo man auch als normal sterblicher was kapiert...wobei ich glaube die verstehen es selber nicht sonst würden sie nicht so einen verhau zusammenschreiben.

  • ja ich habs wirklich versucht... versucht zu googeln und zu lesen..immer und immer wieder aber irgendwie wirds dann noch unverständlicher.

    wenn ich mim mopet auf ein treffen fahr hab ich immer ein messer dabei ..nicht um jemand zu verletzen sondern einfach weil man es braucht..wie bei ganz normalen zelten/camping eben... ob man jetzt am feuer sitzt und ein stöcklein schnitzt oder das man es einfach dabei hat weil mans immer und überall brauchen kann.

    menschenskinder was ein stress..ich versteh es ja auch das man gesetze braucht.. das will ich damit ja gar nicht sagen gibt ja genügend idioten auf der welt...aber wenn sie schon welche rausbringen dann gescheite wo man auch als normal sterblicher was kapiert...wobei ich glaube die verstehen es selber nicht sonst würden sie nicht so einen verhau zusammenschreiben.

    Glücklicherweise gibt es noch wirklich unzählige voll praxistaugliche Messer, die man völlig problemlos ohne jedwede Einschränkung führen darf (Fixed bis 12cm, Zweihandfolder); auch wenn ich natürlich jedwede WaffG-Verschärfung ablehne (und früher v.a. gerne Einhandfolder geführt habe), Dolche fand ich noch nie sonderlich praktisch...
    Übrigens findest du im sehr empfehlenswerten aktuellen Visier-Special über Messer eine gut strukturierte und klare Übersicht zur momentanen Rechtslage und eine Vorstellung vieler zum Führen sehr gut geeigneter Messer! :thumbup:

  • danke für den tipp.. ich suche einfach ein messer mit einem nylonholster mit verschluss das es nicht rausfallen kann und am besten gummigriff oder so. was halt mehr oder weniger alltagstauglich ist für camping ect. muss nicht teuer sein und was man führen kann/darf.

    es wird benutzt und muss deshalb kein sammlerstück sein. vll. hat ja einer was für mich. wie gesagt es soll fest drinsitzen am besten mit verschluss das es nicht rausfallen kann.

  • Hallo Freunde,

    ich habe einen Gerber Applegate Combat Folder in 4/4 Länge. Es ist zwar ein Einhand- aber kein Spring- oder Fallmesser. Wäre dieses Messer aktuell ein grundsätzlich verbotener Gegenstand (Führverbot ist klar), wenn es beidseitig geschliffen wäre?

    Es grüßt der
    Theo :thumbup:

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. (nach Benjamin Franklin)

  • Hallo Freunde,

    ich habe einen Gerber Applegate Combat Folder in 4/4 Länge. Es ist zwar ein Einhand- aber kein Spring- oder Fallmesser. Wäre dieses Messer aktuell ein grundsätzlich verbotener Gegenstand (Führverbot ist klar), wenn es beidseitig geschliffen wäre?

    Nein, lediglich ein Führverbot ohne anerkannten Zweck.

  • Danke Schulz und, sorry Freunde, noch eine Frage,

    ich habe eine waffenrechtliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte). Welche Messer darf man denn damit nach 42a und Ausnahmeregelung führen?

    Es grüßt der
    Theo :thumbup:

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. (nach Benjamin Franklin)

  • Immer gerne, du meinst in Waffenverbotszonen?

    So wie ich das damals gelesen habe sind die Messer nach 42 a dort für Inhaber Waffenrechtlicher Erlaubnisse erlaubt.

    Der Rest ist auf 4 cm beschnitten.

    Ob eine Waffenbesitzkarte nun zählt bin ich aber nicht auf dem laufenden, als es damals rauskam war zumindest vom kleinen Waffenschein die Rede, allerdings sind mir keine Praxiserfahrungen bekannt.

    Würde mich aber auch mal Interessieren was da nun Fakt ist.

  • Wenn man tatsächlich über einen WS verfügt, dann packt man sich am besten gleich noch eine 2. oder 3. 🔫 ein !

    Diese sogenannten Gesetze im Hinblick auf Messer sind doch nur noch GAGA =O ||  :cursing: