Kleiner Waffenschein zuverlässigkeit nach 3 Jahren geprüft und neue gebühren?

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 13.384 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. September 2021 um 23:26) ist von BMSTJ.

  • Hallo Co2-air User,

    Wird den die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit, und Eignung beim KWS nach 3 Jahren neu festgestellt? und Kostet nochmals €uronen? oder ist das mal wieder ein Einzelfall ?
    Der Bescheid im Anhang alle Persönlichen Daten und die Ausstellende Behörde habe ich entfernt.

    Den KWS besitze ich 3 Jahre lang....

  • Die regelmäßige Überprüfung findet für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse statt. Dazu zählt nunmal auch der KWS. Aber bisher ist mir nicht bekannt, dass man dafür extra Gebühren verlangt.

    Ich würde da Widerspruch gegen einlegen.

  • dachte mir auch das es nur für WBK-Pflichtige Waffen gilt, die Gebühren von 25 euro sind ja nicht die Welt aber wenn einem sowas schon in Rechnung gestellt wird.... Mein KWS ist ja sowieso unbegrenzt Gültig, von daher wußte ich nichtmal das es weitere Überprüfungen gibt, was mich eigentlich auch nicht stört dennoch ärgert es mich wenn mir Gebühren auferlegt werden, von deren vorher niemals die Rede war.....

  • Die regelmäßige Überprüfung findet für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse statt. Dazu zählt nunmal auch der KWS. Aber bisher ist mir nicht bekannt, dass man dafür extra Gebühren verlangt.

    Ich würde da Widerspruch gegen einlegen.


    Naja, die Zulässigkeit der Gebühren wurde ja erst 2009 beschlossen (steht zumindest da in dem Schreiben).

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Tja und wieder ein neuer weg um uns Waffenbesitzern in die Taschen zu greifen und uns unser Hobby zu vermiesen :thumbdown:

    Würde auf jedenfall einspruch einlegen, alle 3 jahre nochmals 25€ zu berappen ist ja wohl voll der witz :thumbdown:
    man hat für dieses stückchen Papier sowiso schon 50taler gelassen :thumbdown:

  • Also ich hab meinen KWS schon ein paar jahre aber irgendwas gekommen ist in der Zeit nicht wo ich nochmals gebühr bezahlen hätte müssen.
    Die gültigkeitsdauer ist bei mir auch ausgestrichen.

    Gruß Andy

  • Ich glaube, ein Widerspruch lohnt sich nicht -- wenn man man das zitierte Urteil des BVerwG googelt, kommt raus, dass das Vorgehen der Behörde wohl berechtigt ist:

    http://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG-Gebuehr…ig.news8392.htm

    Mir war das allerdings auch neu. Das macht den KWS ja wirklich erst richtig teuer. X(

    Saalach: mit der Gültigkeitsdauer hat das in diesem Fall nichts zu tun -- der KWS bleibt gültig, aber die Behörde muss alle drei Jahre die Zuverlässigkeit prüfen. Und dafür verlangen die jetzt neuerdings Gebühren.

    Gruß,
    Marcus

    Einmal editiert, zuletzt von Old_Surehand (27. November 2010 um 16:31)

  • Ich geh mal davon aus das die Behörde dann erneut das Führungszeugniss anschaut oder? Was anderes können sie ja nicht prüfen, abgesehen noch den Verwahrungsort der SSW. Letzteres wohl ehr nicht.

    Vieleicht ist es ja Bundeslandabhängig so wie die Kontrollen.

    Einmal editiert, zuletzt von Fire_Fly (27. November 2010 um 16:51)

  • Ich geh mal davon aus das die Behörde dann erneut das Führungszeugniss anschaut oder? Was anderes können sie ja nicht prüfen, abgesehen noch den Verwahrungsort der SSW. Letzteres wohl ehr nicht.

    Wie denn auch. Um den KWS zu beantragen, wird ja kein Besitz einer SSW vorausgesetzt.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Scheinbar schon immer. Nur dass die jetzt dafür Geld abziehen dürfen.

    Es ist irgendwo bescheuert und ich kann mir gut vorstellen, dass das irgendwann wieder abgeschafft wird. Aber selbst wen nicht, würde ich den nicht mehr hergeben. Diese Bescheinigung ist unbefristet und wer weiß was passiert, wenn ich den jetzt abgebe und esdann irgendwann heißt, dass ich den nie wieder bekomme.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Schon immer?

    Das hat ich wirklich noch nie gehört das ich alle 3 jahre überprüft werden sollte...
    Ich glaub wenn dem wirklich so sein sollte das ich dann echt was ganz gewaltig verpasst habe.......

  • Ich habe keine Ahnung; es war nur eine Vermutung. Anch den ganzen Geschreibsel von den Böhrden klang es so, dass das schon öfter durchgeführt wurde.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • .....dass das irgendwann wieder abgeschafft wird.


    :D Genau und die MWST sinkt wieder auf 15% und das Rentenalter geht wieder zurück auf 64 :thumbsup:

    Was unser Staat einmal hat das hat er und das gibt er auch nimmer her, schon garkein Geld das er von seinen Bürgern ABGEZOCKT hat :P

  • Oder die Sektsteuer,die Kaiser Wilhelm wg dem 1WK eingefuehrt hat...wenn man mal ueberlegt-man zahlt so viele Steuern,und von dem Geld,was man nach Abzug der Steuern noch bekommt,zahlt man wiederum Steuern-Mehrwert,Mineraloel,Tabak,Alkohol,Leuchtmittel und was weiss ich noch fuer Steuern...irgendwie kassiert der Staat wohl dreiviertel der Kohle,die man verdient...

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • die Behörden prüfen doch sowieso dauernd alles automatisch....weshalb nicht auch den kleinen Waffenschein ?
    Wenn die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist dann käme normalerweise automatisch ein schreiben vom Ordnungsamt.

  • Hallo,
    in Deutschland benötigt man eine amtliche Genehmigung, um eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen, das heißt, sie außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Besitztums offen oder verdeckt zu tragen unabhängig davon, ob die Waffe geladen oder nicht geladen ist. Sie wird für höchstens drei Jahre erteilt. Danach ist sie erneut zu beantragen bzw. zu verlängern.

    Die Kosten sind in meinem Landkreis Miesbach:

    - Firmenwaffenschein 204,52 €
    - Privatperson 102,26 €
    - Verlängerung 76,69 €

    Das gilt schon seit Jahren für den WS, für den KWS kostet die Verlängerung, da es keine gibt, weil unbefristet, nichts !

    Die Kosten für die Verlängerung meines WS werde ich nicht mehr bezahlen müssen, da meiner wegen Wegfall des Bedürfnisses nicht verlängert wird !


    N.B. Zum Transport der Schusswaffe, beispielsweise zum Waffenhändler oder zum Schießstand, ist kein Waffenschein erforderlich, sofern die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit ist. 

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf