Rechtmäßiger Eigentümer = mitschuldig?!

There are 96 replies in this Thread which has previously been viewed 11,154 times. The latest Post (September 25, 2010 at 3:56 PM) was by Kraufux.

  • Ausser der Halter des Fahrzeugs ist ein Elternteil und hat dem Kind den Zugang zu dem Fahrzeug "erleichtert". Kommt einem bekannt vor, nicht?

    Da gibt es einen wichtigen Unterschied. Es wird sicherlich hauptsächlich darum gehen, wie das gesetzwidrige Verhalten des Vaters - Nichteinschluss der Waffe - fahrlässig im Sinne von § 222 StGB zu bewerten ist.
    Der Halter hat ja keinerlei Verpflichtung den Autoschlüssel unter Verschluss zu nehmen. Das ist der gravierende Unterschied.

    Meine Aussage oben bezog sich nur auf den § 222, der völlig unabhängig vom WaffG oder StVO zur Anwedung kommen kann. Allein die belegte Fahrlässigkeit mit der Todesfolge dürfte da entscheident sein. Und der Halter eines Autos handelt eben nicht fahrlässig, wenn der Autoschlüssel am Schlüsselbrett hängt. Das ist sicher anders zu bewerten, wenn beispielsweise der Spößling bereits in der Vergangenheit das Auto des Vaters mehrfach entwendet hat.
    So zumindest mein Rechtsempflinden.

    Daher gehe ich schon davon aus, dass der Vater von Tim dementsprechnd verurteilt wird. Jedoch dürfte der tragische Freitod des Sohnes strafmildernd wirken.

    Ach ja, eine Anmerkung noch. Im § 222 ist von fahrlässiger Handlung die Rede, nicht grobe Fahrlässigkeit und auch nicht Vorsatz. Somit liegt die Messlatte tief.

    http://dejure.org/gesetze/StGB/222.html

  • Als Waffenbesitzer unterliege ich einer Sorgfaltspflicht, als Vater und Waffenbesitzer habe ich zumindest die doppelte Sorgfaltspflicht. Als Waffenbesitzer und Vater eines von Psychologen betreuten Teenagers würde ich meine Waffen auslagern, also im Verein oder bei einem Freund im Waffenschrank lagern!

    Für mich ist es in keinster Weise nachvollziehbar das die Waffe NICHT in einem Tresor lag. Jetzt lässt sich natürlich vortrefflich philosophieren was wäre gewesen wenn die Waffe im Tresor gelagert worden währe ?!?!? Hätte sich der Mörder eine andere Waffe besorgt?

    Für das Gericht sicher kein einfacher Auftrag allen gerecht zu werden! Verstehen sollte man die Angehörigen aber auf jeden Fall, auch das sie jetzt so einen wirbel machen!

    Erziehung!

    Selbst habe ich Kinder und Waffen und auch ein paar KFZ,s! Niemals hätte eines meiner Kinder seine Hand an MEINE Sachen gelegt! Dein und Mein, diesen Unterschied haben sie früh gelernt! Ebenso würde jedes meiner Kinder in einem z.B. Bus sofort für einen älteren Menschen Platz machen, Wertevermittlung! Sicher ist es einfach seine Kinder vor ein Computer zu setzen damit sie ruhig sind, das Ergebnis können wir jeden Tag in der Boulevard-Presse lesen oder im "Unterschichten!" TV sehen!

    Gesellschaft!

    Da könnte man jetzt aber mal so richtig weit ausholen! Wertezerfall? Ellenbogengesellschaft? Egoismus? Mobbing?

    Die Politik ist an der Zersetzung unsere Gemeinschaft " Egoismus und Wertezerfall!" nicht unschuldig!

    Gespannt bin ich auf das Urteil und die Begründung!

    just my two cents

    unixV

  • Hallo, :)

    der Hinweis des Richters zu Beginn der Verhandlung, dass auch eine Verurteilung wegen Fahrlässiger Tötung in Betracht kommt, ist zunächst einmal nur eine Formalie. Das was nicht angeklagt war, kann auch vor Gericht nicht zu einer Verurteilung führen. Hätte der Richter nicht auf diesen Umstand hingewiesen, käme rein aus formalen Gründen keine Verurteilung wegen Fahrlässiger Tötung in Betracht.

    Ich bin ebenfalls sehr gespannt, wie dieses Verfahren ausgeht.

    Darüber im Vorfeld zu spekulieren ist immer etwas müssig, wir haben sicherlich nicht alle Informationen, die dem Richter zur Verfügung stehen. Wusste der Vater von der Therapie, in der sich sein Sohn befand? Wie kam es dazu, dass alle Waffen, eben bis auf die Eine, alle Ordnungsgemäss eingeschlossen waren? War es eine Art Vater/Sohn Agreement "Bub, ich bin viel unterwegs, wenn mal was passiert, Du weisst ja"?

    Dazu kommt, dass ich entgegen vieler Meinungen hier, der Überzeugung bin, dass der § 222 StGB gerade in diesem Fall gar keine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung hergibt.

    Der Inhalt dieses Paragraphen wurde ja schon genannt. Deshalb möchte ich es auch kurz machen. Auch wenn es sich um einen Fahrlässigkeitstatbestand handelt, muss sich zwingend die Fahrlässigkeit auf den Tatbestand des Tötens beziehen, und genau das tut es nicht.
    Dazu wäre nämlich ein schuldhaftes Handeln des Vaters genau auf den Akt der Tötung bezogen notwendig und das ist es nicht.

    Dem Vater ist strafrechtlich kein Schuldvorwurf hinsichtlich der vielfachen Tötung zu machen, ganz einfach weil das Fehlverhalten seinerseits sich nur auf die nicht sichere Verwahrung der Waffe bezieht. Das sind zwei paar Schuhe. Der Richter wird nun klären müssen, ob er nach dem damaligen Stand der Dinge damit hätte rechnen m ü s s e n, oder dies zumindest in Erwägung ziehen müssen, dass sein Sohn andere Menschen töten wird, wenn er an eine Schusswaffe des Vaters kommt.

    Den Tatentschluss andere Menschen zu töten, den hat der Sohn gefasst und nicht der Vater. Das sind also zwei völlig verschiedene Tatbestände. Es kann also nur eine Verurteilung wg. §222 erfolgen, wenn der Vater damit hätte rechnen müssen, dass sein Sohn andere Menschen erschiesst.

    Außerdem ist es auch noch möglich, dass der Richter, selbst wenn er auf fahrlässige Tötung erkennt, den Vater straffrei stellt mit dem Hinweis auf die StPO, die dies in Fällen ermöglicht, in denen die eigenen erlittenen Folgen so erheblich sind, das keine weitere Bestrafung erfolgen muss.

    Na ja, wir werden sehen. Meines Erachten ist der Vater schon genug gestraft. Dass das Aktionsbündnis lauthals nach Vergeltung schreit, ist auch nichts Neues. Würde ihnen wirklich an der Aufklärung der Schuldfrage liegen, so müssten sie erst einmal aufklären, welche Seelenqualen bei dem Täter schließlich zum Mord geführt haben.

    Damit meine ich ganz besonders die Aufklärung der Mobbing-Aktionen in der Schule und natürlich, was bereits im Vorfeld in der Familie von Tim schief gelaufen ist und das über eine lange Zeit. Aber die Aufklärung des Mobbings scheint wohl gar nicht erwünscht zu sein. Hier liegen die eigentlichen Ursachen.

    Liebe Grüsse

    Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • der Hinweis des Richters zu Beginn der Verhandlung, dass auch eine Verurteilung wegen Fahrlässiger Tötung in Betracht kommt, ist zunächst einmal nur eine Formalie. Das was nicht angeklagt war, kann auch vor Gericht nicht zu einer Verurteilung führen. Hätte der Richter nicht auf diesen Umstand hingewiesen, käme rein aus formalen Gründen keine Verurteilung wegen Fahrlässiger Tötung in Betracht.

    Ein interessanter und wichtiger Punkt. Jedoch kann m.W. die Anklage jederzeit erweitert werden.

  • Hallo Klaus, :)

    ja, genau so ist es. Normalerweise steht ja vor einer Verhandlung fest, welche Straftat verhandelt werden soll.

    Nur ist es oft so, dass im Laufe der Verhandlung noch andere Hinweise auftauchen, die von der eigentlichen Anklage abweichen. Wenn zb. von einer normalen Körperverletzung ausgegangen wurde und sich dann herausstellt, das doch die höherwertige gefährliche KV in Betracht kommt. Und dann erfolgt vom Richter eben dieser Hinweis, damit auch diese neuen Erkenntnisse einfliessen können.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hallo zusammen,
    eins vorneweg, ich bin kein Jurist.
    Daher nur meine Meinung:
    Der Vater hat die Pistole und die Munition nicht ordnungsgemäß verwahrt, das war nach damals geltendem Recht eine Ordnungswidrigkeit, für die es eine Geldstrafe gab.
    Deshalb sollte er lt. Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl bekommen-fertig.
    Nun drängt der Oberstaatsanwalt auf ein Gerichtsverfahren, es werden 21 Verhandlungstage angesetzt, das Urteil soll im Frühjahr 2011 gesprochen werden.

    Für mich gibt es da nicht viel zu deuten:
    1. Möglichkeit: karriere- und pressegeiler Oberstaatsanwalt,
    2. Möglichkeit: Anweisung von "Oben"- Waffen aus dem Volk- Schauprozess,
    3. Möglichkeit:Sippenhaft?

    Nachdenkliche Grüße,
    Rolf

  • Nachdem nun alle Aspekte rund um die justitziable und moralische Verantwortung des Vaters von Tim K. aus allen möglichen Richtungen beleuchtet worden sind, gibt es auch noch weitere Aspekte in dem Fall, denen es Wert ist durchaus ein wenig Beachtung zu schenken.

    Unlängst wurde im Fernsehen über ein Fall von Elternmord berichtet (weiß leider nicht mehr wo). Dabei wurden die vermögenden Eltern (Industrielle mit eigener Firma) von Ihrern beiden Töchtern und glaube auch ein Sohn, via Auftrag ermordet. Ein Motiv war auch das mögliche Erbe. Dieses wurde Ihnen jedoch durch die Tat wegen Erbunwürdigkeit aberkannt.
    Die nachfolgenden juristischen Streiterein unter den dann möglichen Erben, führten zum Ruin der einst gesunden Firma. Über 100 Mitarbeiter verloren dadurch ihren Arbeitsplatz und sind somit lange nach der Tat ebenfalls als Opfer des Geschehens zu werten.

    In etwa die gleiche Anzahl Mitarbeiter beschäftigt auch die Firma vom Vater von Tim K. Zwar wurden zwischenzeitlich wohl die Geschäftsanteile auf seine Frau übertragen (zumindest wird sie jetzt als Geschäftsführerin ausgewiesen), dennoch ist es fraglich ob im Falle eines Schuldspruches und den imensen Prozeßkosten (Nebenklage) sowie der dann folgenden Zivilverfahren mit den damit verbundenen Kosten die Firma überleben wird (will mal den Teufel nicht an die Wand malen).

    Somit stellt sich also auch hier eine moralische Frage. Was bringt eine Satisfaktion ausser eine zweifelhaften Genugtung der Angehörigen der Opfer durch die totale Verurteilung des Beklagten?
    Die Toten des Amoklaufes werden durch jedweden Richterspruch sowieso nicht mehr ins Leben zurückgerufen. Im Gegenteil, wenn es dumm läuft werden sogar in nicht unerheblicher Zahl neue Opfer geschaffen.

    Ich hoffe man versteht mich richtig. Ich nicht gegen eine Feststellung der Schuldfrage des Vaters, doch eben in Form eines die wirkliche Tat würdigenden Richterspruches und nicht in der Form einer Hexenjagd mit daraus folgendem Bauernopfer.

    Meint Grunfilda

    :) Liebe dein Leben ständig. Denn du bist länger tot als lebendig! :)

  • Quote

    Somit stellt sich also auch hier eine moralische Frage. Was bringt eine Satisfaktion ausser eine zweifelhaften Genugtung der Angehörigen der Opfer durch die totale Verurteilung des Beklagten?
    Die Toten des Amoklaufes werden durch jedweden Richterspruch sowieso nicht mehr ins Leben zurückgerufen. Im Gegenteil, wenn es dumm läuft werden sogar in nicht unerheblicher Zahl neue Opfer geschaffen.

    Ich hoffe man versteht mich richtig. Ich nicht gegen eine Feststellung der Schuldfrage des Vaters, doch eben in Form eines die wirkliche Tat würdigenden Richterspruches und nicht in der Form einer Hexenjagd mit daraus folgendem Bauernopfer.

    Meint Grunfilda

    Es geht hier doch nicht um irgendwelche möglichen Folgen einer Verurteilung nach dem Motto: was wäre wenn...? Wenn gegen das Gesetz verstoßen wurde, kann man doch eine Verurteilung nicht von irgendwelchen Begleitumständen oder möglichen Folgen abhängig machen! Das hat mit einer Hexenjagd doch absolut nichts zu tun!

    "Sehen und Erkennen ist zweierlei..."

  • Der Vater war in keinster weise für das handeln seines fast Erwachsenen Sohnes verantwortlich, Ja er hat die Tat durch unzulässige Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen begünstigt und ist hierfür entsprechend zu bestrafen, wobei es vertretbar ist hier von einer bestrafung abzusehen, da ich denke das der Vater (EDIT: Name entfernt (mag zwar überall zu finden sein, hier aber bitte nicht!) genug gesraft wurde. Ganz klar und verabscheuenswert finde ich die forderungen von diesem Sog. Aktionsbündniss Amoklauf Winnenden, Emotional vollkommen korupiert und unsachlich. Die den Vater gerne wegen fahrlässiger Tötung bestraft werden sehen wollen. Hat mal jemand daran gedacht wie es für die Mutter und die kleine Schwester des Täters wäre, wenn jetzt auch noch der Vater hinter Gitter verschwindet, Nein Hardy Schober denkt nur daran sein verzerrtes bild der Realität anderen Aufzwingen zu müssen. Und wenn hier jemand die Tat überhaupt erst begünstigt hat, dann ja wohl das Soziale umfeld, Was ging in den Köpfen seiner ach so unschuldigen MitschülerInnen vor ein Psychisch krankes Kind zu mobben?! In einer gewissen art und weise sind die meisten derer die sich nun als mittelbare Opfer bezeichnen selbst wesentlicher auslöser dafür gewesen das der Täter, mit Papas Pistole es mal alle beweisen wollte. Ich denke ich werde hier auf viel Kritik mit meinem Komentar stossen.
    Vill. sollte man mal gegen die mittelbaren Opfer ein ermittlungsverfahren einleiten-Mobbing ist eine Straftat. Aber das wäre ja aus Ethischen Aspekten nicht möglich, aber dem Vater der eh schon fast alles verloren hat, jetzt noch eine reinzuwürgen das geht. BUNDESREPUBLIK ABSURDISTAN. So ein Schwachsinn

    Edited once, last by HWJunkie (September 18, 2010 at 3:09 PM).

  • Hallo.

    AC-130:

    Es wird ja diskutiert, in wie weit eine Anklage& Verurteilung nach geltendem Recht möglich wäre. Dass zumindest die Anklage es ist, sieht man ja... die Staatsanwaltschaft isteben der Meinung, sie könne damit durchkommen.
    Dabei wird hier schondifferenziert zwischen persönlichen Gefühlen zu der Sache und dem, was unter rechtlichen Aspekten im Rahmen ist.

    Wenn wir auf diese Ebene kommen, sieht es bei mir auch ganz anders aus als in früheren Posts dargestellt. Da habe ich mich an die Gesetzesrichtlinien gehalten.
    Ichweiß selber ausreichend, was Mobbing ist... und da ist es ziemlich egal, welchen sozialen und mental fähigen Hintergrund die Mobbenden haben, die Intelligenz bestimmt höchstens die Qualität des Mobbings...,
    kann ich durchaus verstehen (wenn auch kein Verständnis für die Tat an sich aufbringen), dass der Junge einfach durchgebrannt ist.
    Ebenso weiß ich, dass Mobber kaum etwas zu befürchten haben. Bestraft wird da ohnehin keiner, gerade wenn es Viele sind.

    Wie oft mag der Junge versucht haben, Hilfe zu bekommen?
    Wie oft mag er damit auf taube Ohren gestoßen sein, so dass es irgendwann einfach knallte (in seinem Kopf)?

    Persönlich bin ich auch nicht der Ansicht, der Vater solle noch belangt werden.
    Was der Herr Schober da durchzieht, ist meines Erachtens genau dasselbe, was der Junge tat: Rache nehmen.
    Herr Schober möchte gerne blindwütig jeden bestrafen, der auch nur im entferntesten mit dem Ableben seiner Tochter zu tun hatte. Ein Indiz
    dafür ist, dass extra für seinen "Feldzug" seinen Job geschmissen hat und nur sein Aktionsbündnis mit aller Energie betreibt.

    Herr Schober will Rache und Abstrafen. Am besten auch alle, die in irgendeiner Weise etwas mit dem Vater des Jungen gemeinsam haben: Also auch alle Legalwaffenbesitzer.
    Genau wie der Junge blindwütig jeden bestrafen wollte, der auch nur im entferntesten etwas mit dem Mobbing zu tun gehabt haben könnte...

    Sicher ist, dass Herr Schober großen Schmerz leidet und psychologische Hilfe braucht.
    Genau wie der Junge sie gebraucht hätte, aber nicht bekommen hat.

  • Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

    Ich schrieb: "Nachdem nun alle Aspekte rund um die justitziable und moralische Verantwortung des Vaters von Tim K. aus allen möglichen Richtungen beleuchtet worden sind, gibt es auch noch weitere Aspekte in dem Fall, denen es Wert ist durchaus ein wenig Beachtung zu schenken."

    Damit meinte ich, dass alles Gesagte bereits gesagt ist, aber dass es eben halt auch noch andere Aspekte bei der Bewältigung zu den Nachfolgen der Tat gibt.

    Das diese relevant bei der Spruchfindung sein sollen, habe ich explizit nirgends erwähnt!.

    Grüsse
    Grunfilda

    :) Liebe dein Leben ständig. Denn du bist länger tot als lebendig! :)

  • Hallo, :)

    das, was H. Sch. im Moment macht, ist ein blindwütiges "Umsichschlagen" auf alles, was seiner Meinung nach für den Tod der Opfer verantwortlich ist. Er sucht krampfhaft eine für ihn akzeptable Erklärung für die Sinnlosigkeit des Todes seiner Tochter.

    Das versucht jeder nach so einer schrecklichen Tat und alle Menschen gehen anders damit um. Ich würde ihm ja wünschen, dass er eine für ihn akzeptable Erklärung findet, das wird er aber auf die Art, wie er mit der Sache umgeht, nicht. Solche Tragödien sind immer sinnlos.

    Die Verbitterung, die von ihm ausgeht ist ja schon greifbar und genau diese Verbitterung ist es, die ihn mit all seinem Handeln ungerecht werden lässt, auch Leuten gegenüber, die mit der Tat gar nichts zu tun haben. Wichtig wäre für ihn, erst einmal zu akzeptieren, was passiert ist und nicht ob der Unbegreiflichkeit der Tat auf einen regelrechten Feldzug zu gehen, der ihm letztendlich auch nicht helfen wird, mit dem Geschehenen umzugehen.

    Noch kurz etwas dazu, dass die Fahrlässige Tötung zur Anklage dazu gekommen ist.

    Das heisst nicht, dass die Staatsanwaltschaft oder der Richter damit rechnen, dass es zu einer solchen Verurteilung kommt. Der Staatsanwalt hat eine Strafverfolgungspflicht. Wenn nur die kleinste Möglichkeit besteht, dass ein Straftatbestand berührt oder verwirklicht wurde, dann muss der Staatsanwalt diesem nachgehen. Und gerade dies geschieht jetzt in der Verhandlung.

    Wahrscheinlich ist diese Vorgehensweise dem Druck der Öffentlichkeit geschuldet, der man sehr schlecht erklären könnte, warum gerade hier keine Fahrlässige Tötung angeklagt wird. Die Ermittlungen im Vorfeld wurden ja auch nur wegen dem Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht geführt.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Also mal vorab, ich bin kein Anwalt. Aber meines wissens gilt der Gesetzestext der im moment der Tat gültigkeit hatte. Denn sonst könnte man ja im nachhinein die mindeststrafe erhöhen, und das geht nicht sonst müssten ja auch die Sexualstraftäter in der Sicherungsverwahrung bleiben, da das nicht der Fall ist, denke ich das dem Vater von TIM K nur eines zur last gelegt werden kann und das wäre zu damaliger Zeit eine Ordnungswidrigkeit.
    Und wenn ich sowas höre wie sich manche Mods hier äussern,Sorry aber erst mal Hirn einschalten, denn ansonsten können sie sich ja auf die selbe Stufe stellen, wie das Aktionsbündnis Winnenden.
    Tatsache ist das zum Tatzeitpunkt dieses Vergehen, eine OWI war. Deshalb kapier ich auch nicht warum der Staatsanwalt und der zuständige Richter da unbedingt einen Fall daraus konstruieren.
    Ausser das das sehr nach Hexenjagd und diskriminierung einer minderheit aussieht.
    gruss
    Andreas

  • Quote

    Aber meines wissens gilt der Gesetzestext der im moment der Tat gültigkeit hatte.

    §222 StGB galt zum Zeitpunkt der Tat.
    Was nach damaligem WaffG nicht möglich wäre, ist hier durch den §222 durchaus im Rahmen des "Machbaren".

    Die Anklage lautet ja nicht nur auf Verstoss gegen das WaffG (damals nur ordnungswidrig), sondern auch auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung.

  • Noch ein paar Bemerkungen zum Gerichtsverfahren gegen den Vater, über alles andere haben wir uns schon mehrfach die Köpfe heißgeredet.

    Sparky hat mit Blick auf den Vorwurf der fahrlässigen Tötung bereits das wichtigste geschrieben:


    Dazu kommt, dass ich entgegen vieler Meinungen hier, der Überzeugung bin, dass der § 222 StGB gerade in diesem Fall gar keine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung hergibt.

    Der Inhalt dieses Paragraphen wurde ja schon genannt. Deshalb möchte ich es auch kurz machen. Auch wenn es sich um einen Fahrlässigkeitstatbestand handelt, muss sich zwingend die Fahrlässigkeit auf den Tatbestand des Tötens beziehen, und genau das tut es nicht.
    Dazu wäre nämlich ein schuldhaftes Handeln des Vaters genau auf den Akt der Tötung bezogen notwendig und das ist es nicht.

    Dem Vater ist strafrechtlich kein Schuldvorwurf hinsichtlich der vielfachen Tötung zu machen, ganz einfach weil das Fehlverhalten seinerseits sich nur auf die nicht sichere Verwahrung der Waffe bezieht. Das sind zwei paar Schuhe. Der Richter wird nun klären müssen, ob er nach dem damaligen Stand der Dinge damit hätte rechnen m ü s s e n, oder dies zumindest in Erwägung ziehen müssen, dass sein Sohn andere Menschen töten wird, wenn er an eine Schusswaffe des Vaters kommt.

    Den Tatentschluss andere Menschen zu töten, den hat der Sohn gefasst und nicht der Vater. Das sind also zwei völlig verschiedene Tatbestände. Es kann also nur eine Verurteilung wg. §222 erfolgen, wenn der Vater damit hätte rechnen müssen, dass sein Sohn andere Menschen erschiesst.

    Dem ist zuzustimmen. Die Fahrlässigkeit bezog sich im vorliegenden Fall auf die mangelhafte Aufbewahrung von Pistole und Munition, nicht jedoch auf die Tötung der Menschen. Denn dazwischen stand noch die Handlung des Sohnes. Eine direkte Kausalität dürfte somit kaum nachzuweisen sein.

    Dieser Befund wird auch durch die WaffG-verschärfung des Sommers 2009 bestätigt. Wozu hätte man einen neuen § 52a ins WaffG einfügen müssen, wenn die Rechtslage mit § 222 StGB so eindeutig gewesen wäre?

    Der vielfach zitierte Hinweis des Gerichts auf eine mögliche Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung ist m.E. dem gewaltigen politischen und öffentlichen Druck geschuldet, der derzeit in Baden-Württemberg zu beobachten ist. Deshalb halte ich auch eine erstinstanzliche Verurteilung des Vaters gem. § 222 StGB für nicht ausgeschlossen. Das Gericht gibt dem Druck nach und der Vater muß sich jahrelang durch die Instanzen kämpfen, um zu seinem Recht zu kommen.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Ich denke auch: hätte der Vater wissentlich, also in der Annahme, dass sein Sohn damit Amoklaufen würde, die Waffe rumliegen lassen, müsste die Anklage wohl auch auf "Beihilfe zum Mord" lauten und eben nicht auf fahrlässige Tötung.

    Fördermitglied des VDB.

  • Quote

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

    Ich schrieb: "Nachdem nun alle Aspekte rund um die justitziable und moralische Verantwortung des Vaters von Tim K. aus allen möglichen Richtungen beleuchtet worden sind, gibt es auch noch weitere Aspekte in dem Fall, denen es Wert ist durchaus ein wenig Beachtung zu schenken."

    Damit meinte ich, dass alles Gesagte bereits gesagt ist, aber dass es eben halt auch noch andere Aspekte bei der Bewältigung zu den Nachfolgen der Tat gibt.

    Das diese relevant bei der Spruchfindung sein sollen, habe ich explizit nirgends erwähnt!.

    Grüsse
    Grunfilda

    Genau, wer lesen kann ist klar im Vorteil!

    Dann schau Dir Deinen Beitrag nochmal genau an. Es geht eben nicht um weitere Aspekte die ein wenig Beachtung verdienen. Sie mögen in Deinen Augen vielleicht Beachtung verdienen, für mich sind diese Aspekte jedenfalls nicht relevant, weil ich mich an die Fakten halte und die sind recht klar. Da kann ich nur eines sagen: zu eventuellen Nebenwirkungen fragen Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker! Ich zitiere hier auch keine anderen Fälle, sondern halte mich an die Tatsachen, die das Gericht zu beurteilen hat.

    Es wurde eindeutig gegen das Waffengesetz verstoßen mit der Folge, daß das" bedauernswerte Mobbingopfer" andere unschuldige Menschen vorsätzlich ohne Ansehen der Person getötet hat und niemand hat das Recht andere Menschen zu töten oder zu verletzen, nur weil er selbst von anderen "verletzt" wurde. Ich stelle hier auch keine Spekulationen darüber an, inwieweit die Familie des Täters unter diesen Aspekten zu leiden hat. Das tun sie sicherlich, aber das kann ihnen auch keiner abnehmen. Ich vermisse hier trotzdem eines, ich habe in diesem Forum zu dieser Geschichte kaum mal so etwas wie Mitgefühl für die Opfer und deren Angehörige gehört, sondern vielmehr das Empfinden, daß es hauptsächlich darum geht, daß viele hier eher ihrer ureigenen Interessen verfolgen. Wenn, gerade wie in diesem Fall, die legalen Waffenbesitzer von der Gegenseite sicher auch zu Unrecht angegriffen werden, ist es umso mehr unsere Aufgabe bestimmte Dinge zu hinterfragen und nicht nach außen den Eindruck zu erwecken, denen ist das ja sowieso egal, denen geht es nur um ihre Waffen und "die" tun alles um ihrem Hobby weiterhin auszuüben.

    Nein, auch wir Waffenbesitzer sind Mitglieder dieser Gesellschaft und wollen es auch bleiben. Wir wollen selbstverständlich auch weiterhin unsere Hobbys ausüben und gerade deswegen müssen wir hier eindeutig Stellung beziehen. Der Vater des Amokläufers und mehrfachen Mörders hat sich in meinen Augen hier schuldig gemacht, indem er seine scharfe Waffe nicht ordnungsgemäß weggeschlossen hat und eben damit seinem Filius auf ziemlich verantwortungslose Art und Weise ermöglicht hat, sehr schnell und auf eine unklompizierte Weise zu einem absolut tödlichem Instrument zu kommen.

    Ich muß ganz ehrlich sagen, ob der Vater unter der Tat seines Sohnes zu leiden hat ist mir ziemlich egal, soll er leiden, er hat es nicht anders verdient und er soll sich bitte auch nicht dahinter verstecken! Er alleine, der Vater, hat durch sein völlig verantwortungsloses Verhalten diese unsägliche Geschichte ermöglicht und dafür ist er nach meiner Meinung auch zur Verantwortung zu ziehen. Im übrigen möchte ich hier darauf hinweisen, daß mir niemand etwas über Mobbing erzählen muß. Ich bin vor 13 Jahren selbst Mobbingopfer geworden und habe nach 30jähriger Betriebszugehörigkeit meinen Arbeitsplatz durch Mobbing verloren. Trotzdem habe ich mir keine "scharfe Plempe" gegriffen und mich an den dafür Verantwortlichen gerächt! Für Vorfälle dieser Art gibt es zahlreiche "nicht empfehlenswerte" Berichte, insbesondere in den USA.

    Grunfilda, glaube mir eines, das Leben kann manchmal hart sein und ich weiß wovon ich rede. Ich stehe damit nicht alleine, da gibt es einige in diesem Forum die nicht gerade verwöhnt wurden, aber gerade wir sollten versuchen in diesem Fall, der natürlich auch durch die Medien hochgespielt wird objektiv zu sein und die Fakten anzuerkennen.

    Ich persönlich halte es jedenfalls eher für eine Hexenjagd, wenn auf die Opfer Jagd gemacht wird!

    Viele Grüße
    Kraufux

    "Sehen und Erkennen ist zweierlei..."

    Edited once, last by Kraufux (September 18, 2010 at 11:29 PM).

  • Quote

    Ich vermisse hier trotzdem eines, ich habe in diesem Forum zu dieser Geschichte kaum mal so etwas wie Mitgefühl für die Opfer und deren Angehörige gehört, sondern vielmehr das Empfinden, daß es hauptsächlich darum geht, daß viele hier eher ihrer ureigenen Interessen verfolgen. Was geht denn mit dir ab?!

    Die indirekte Forderung nach mehr Mitgefühl ist ja ebenso hanebüchen wieder Vorwurf von Klaus Jansen (BDK), dass in der Kritik an ihn, nicht ein Sportschütze erwähnt wie toll sein Sport sei und warum er ihn ausübe. Wir sind hier ein WAFFEN-Forum!! Für solche Tragödien wie in Winnenden können wir genauso viel, wie (aktuell) für die Flutwelle in Pakistan.
    Sollen wir Deiner Meinung nach unser Kleid zerreißen, Asche übers Haupt streuen und in Demut und tiefe Trauer verfallen, weil ein Individuum durchgedreht ist?!

    Tut mir leid, ich habe mit dem Bengel keinerlei Gemeinsamkeiten; jeen Tag passieren auf der Welt schlimme Dinge. Und ein Schulbus, der von der Straße rutscht und bei dem gut ein Dutzend Schüler ums Leben kommt ist mindestens genauso traurig. Vermutlich ist es auch die wahrscheinlichere Todesursache für einen Schüler in diesem Lande, als durch einen Amoklauf.

    Quote


    Ich muß ganz ehrlich sagen, ob der Vater unter der Tat seines Sohnes zu leiden hat ist mir ziemlich egal, soll er leiden, er hat es nicht anders verdient und er soll sich bitte auch nicht dahinter verstecken! Er alleine, der Vater, hat durch sein völlig verantwortungsloses Verhalten diese unsägliche Geschichte ermöglicht und dafür ist er nach meiner Meinung auch zur Verantwortung zu ziehen.

    Wie jetzt - auf der einen Seite erwartest Du Mitgefühl, aber für den Vater eines der "Opfer" nicht?
    Meinst Du nicht auch, dass er mindestens ebenso betroffen ist wie Hardy Schober und die anderen?

    Sollte nur er anders fühlen, weil er eine Teilschuld daran trägt, weil sein Sohn Täter war?
    Ist er deshalb schon mitschuldig? oder nur weil er die Waffe verfügbar machte?

    Ich denke der hat - auch ohne die Anklage - schon die beschissenste Position überhaupt!

    Das Gegenteil von 'gut gemacht' ist 'gut gemeint'.

  • Verwechsel bitte nicht Mitgefühl, etwas sehr menschliches, mit Schuldgefühl. Um was Kraufux hier wirbt, soweit ich ihn richtig verstanden habe, ist einfach nur Mitgefühl mit den Opfern bzw. den Hinterbliebenen. Jeder pocht hier auf Gesetze aber Mitgefühl hat hier noch keiner wirklich ausgedrückt.


  • Wie jetzt - auf der einen Seite erwartest Du Mitgefühl, aber für den Vater eines der "Opfer" nicht?
    Meinst Du nicht auch, dass er mindestens ebenso betroffen ist wie Hardy Schober und die anderen?

    Also Spundekäs,

    jetzt bremse Dich bitte selbst ein! Den Mörder, der 15 Menschen umgebracht hat, als "Opfer" zu bezeichnen ist eine Verdrehung der Tatsachen!