Um nochmal auf die 20210012 zurück zu kommen...
Wie ist das Angebot denn rechtlich zu bewerten?
Der VK aus Velbert, also eindeutig Deutschland, bietet eine geerbte Luftpistole ohne "F" im Fünfeck von einem Menschen aus den Niederlanden an.
Wenn er jetzt die Luftpistole in Velbert bei sich liegen hat zum einpacken und verkaufen?
Ist er dann rechtlich im Besitz der Luftpistole?
Dann wäre das unerlaubter Waffenbesitz?
Oder?
Wenn dem so wäre...
Dürfte er die Waffe gar nicht zum Verkauf anbieten?
Der Käufer, sofern aus Deutschland, müsste Inhaber einer WBK sein und die Luftpistole nach dem Kauf eintragen lassen auf die WBK?
Wie könnte das gehen?
Meines Erachtens wäre das gar nicht möglich?
Oder![]()
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