Schalldämpfereinsätze für Weihrauch-Dämpfer.

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 7.884 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Oktober 2008 um 12:13) ist von Asgahr.

  • Also ich hab die Teile schon seid längerem in meinem Weihrauch-Schalli
    verbaut und muß sagen merklich leiser als der Orginale.
    Vom Schußgeräusch höre ich fast gar nichts mehr :n12:

    Bekennender HW100 FAN und Bassist!!!!!

  • Reden wir hier vom Laufgewicht der HW97/100 oder vom HW Schalldämpfer (Zübehörteil).
    Der HW Schalli ist nicht verbesserungswürdig, ist so schon sehr gut.
    Einsätze für's Laufgewicht bringen eigentlich nur was bei der HW100.

    Z-MAN :winke:

  • Es geht um Einsätze für den Weihrauch-Schalldämpfer.
    Glaubt es mir mit den Teilen ist der wirklich noch leiser!

    Bekennender HW100 FAN und Bassist!!!!!

  • Wobei ich die Funktion der Federlösung die für den Laufgewichtschalli der HW97 angeboten wird nicht ganz verstehe. ???
    Ne Feder und ein Stück Filz von 1mm Stärke was lose um die Feder in das Laufgewicht geschoben wird bringt so eigendlich garnichts, Kein Kammerprizip, keine Dämpfung( oder sehr geringe). :new16:
    Nach einer kleinen Änderung am Orginal was bei mir verbaut war (Federversion) war der Schuß für nebenstehen Personen etwas leiser, aber da der (Krach) bei der HW97 von Feder und Kolben kommt, wird man eh nicht vielbewirken können ;-).
    ausser mann ummantelt das Gewehr Schalldicht.) :nuts:
    Gruß
    Lutz

    PS. Gleiches gilt auch für andere Gewehre mit Federkolbenprinzip und Nachrüst Schalli.(Egal ob weihrauchoder sonstwelche auch immer, sie bringen nur was bei vorkomprimierter Luft oder CO2 und können im schlimmsten Fall aber auch die Geschossgeschwindigkeit, oder die Treffergenauigkeit negativ beeinflussen).

    3 Mal editiert, zuletzt von Asgahr (8. Oktober 2008 um 09:33)

  • Die fünf Plastikteile sind die 18 Euro wert, denn der Hersteller produziert sie selbst.

    Es bringt dann etwas, wenn man den Schalli auf ein Kleinkalibergewehr machen will - was nach deutschen Recht verboten ist, und zwar ziemlich.

    Auch nicht erlaubt ist es, den Schalli von HW überhaupt zu öffnen und etwas anderes reinzumachen, als schon drin ist.

    Der Schalli ist nämlich einer Waffe bzw. dem wesentlichen Teil einer Waffe gleichgestellt und zur Bearbeitung bedarf es -tatata - einer Herstellungs- bzw. Bearbeitungserlaubnis.

    Auch wenn der vorliegende Schalli das :F: hat - durch die Bearbeitung in Form des Einbauens neuer Blenden würde das Entfallen. Für das Schiessen mit einem LG - noch dazu einem :F: LG bringt es sowieso nicht.

    Ausser eines: Im Zweifelsfall einen Arsch voll Ärger ......

    Klare Sache: Blenden kaufen - erlaubt. Blenden besitzen - erlaubt. Blenden in den HW-Schalli einbauen - verboten und HW Schalli danach nicht mehr :F:

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Schau dir mal die betreffende Egun-Auktion an,dort schreibt er das er
    bei dem entsprechendem Amt nachgefragt hat und es erlaubt seih (:)

    Zitat

    Hier einer der wichtigsten Sätze: Bei einer Anfrage im Regierungspräsidium Stuttgart wurde mir bescheinigt, dass „die Dämpfereinsätze nach dem Waffen- gesetz nicht erlaubnispflichtige oder verbotene Artikel darstellen.“

    Bekennender HW100 FAN und Bassist!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Palme (8. Oktober 2008 um 09:52)

  • Ein Schalldämpfer ist der Waffe gleichgestellt, soviel ist richtig.
    Er darf also nicht ohne Erlaubnis hergestellt werden.

    Er hat allerdings keine wesentlichen Teile, weshalb die Einzelteile ohne weiteres selber herstellbar sind.
    Man darf sie nur nicht zu einem Schalldämpfer zusammenbauen (Herstellung).
    Aber da man nicht-wesentliche Teile an Waffen (und damit auch an SDs) tauschen darf, ist der Austausch bei einem existierenden Dämpfer kein Problem.


    Stefan

  • Der Mann sagt auch die Wahrheit. Er darf das herstellen und verkaufen. Wenn Du damit was böses machst, ist das nicht seine Schuld ....

    ;D

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Zitat

    Aber da man nicht-wesentliche Teile an Waffen (und damit auch an SDs) tauschen darf, ist der Austausch bei einem existierenden Dämpfer kein Problem.

    Dachte ich früher auch. Grundsätzlich gilt das auch. Nur der :F: Schalli ist nur so genehmigt, wie er dem BKA vorgelegt wurde.

    Wenn man andere Blenden reinbaut ist das :F: zwar noch drauf, würde aber nicht mehr gelten.

    Ein bisschen so, als ob Du eine Exportfeder in Dein :F: Gewehr baust, wobei es noch nicht mal darauf ankommt, ob der Schalli danach besser dämpft, die Veränderung reiche aus.

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Zitat

    Aber da man nicht-wesentliche Teile an Waffen (und damit auch an SDs) tauschen darf, ist der Austausch bei einem existierenden Dämpfer kein Problem.

    Zitat

    Der Mann sagt auch die Wahrheit. Er darf das herstellen und verkaufen. Wenn Du damit was böses machst, ist das nicht seine Schuld ....

    Wie jetzt erlaubt?Oder nicht erlaubt?

    Bekennender HW100 FAN und Bassist!!!!!

  • Aber dann folgende Frage,
    wieso wird von Weihrauch eine Hw 97K mit und ohne (SD einsatz vertrieben) ohne weiter sichtbare Kennzeichnung der Waffe.(Liegt das etwa an der zweischneidigen Aussage das dieses Bauteil keine Dierekte schalldämpfende Wirkung hat und deswegen eher als Mündungskompensator behandelt wird).
    Gruß
    Lutz

    Ps Warum werden dann dann Weihrauch Schalldämpfer mit der Info verkauft das die Montage und Nutzung auf einer F Waffe erlaubt ist, da es kein Fester Bestandteil der Waffe ist, der Leistung oder Schußverhalten direkt beeinflußt.

    Einmal editiert, zuletzt von Asgahr (8. Oktober 2008 um 10:53)

  • Das :F: auf dem Schalldämpfer hat keinerlei rechtlich bedeutung. Es symbolisiert nur die verwendung für :F: Waffen. Das BKA hat schon garnichts mit dem :F: zutun. So wie Stefan es beschreibt ist es schon richtig.
    Exportfeder und ändern des SD´s haben nichts gemein, oder gibt es seit neusten einen maximalwert um den ein SD dämpfen darf ?

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Das :F: auf dem Schalldämpfer hat keinerlei rechtlich bedeutung. Es symbolisiert nur die verwendung für :F: Waffen. Das BKA hat schon garnichts mit dem :F: zutun. So wie Stefan es beschreibt ist es schon richtig.
    Exportfeder und ändern des SD´s haben nichts gemein, oder gibt es seit neusten einen maximalwert um den ein SD dämpfen darf ?

    Joachim

    Nicht ganz richtig..... Ein Schalldämpfer der frei ab 18 und für :F: Waffen ist muss ein :F: haben...ansonsten ist er EWB Pflichtig! Die werden schon getestet das die nur auf Lg´s funktionieren...warum haben die wohl keine Metalleinsätze :n17: Mit den Lockenwicklern ist gewährleistet das man die nicht auf ein KK verwendet... Modifikationen sind sicher nicht erlaubt, da da wieder nicht sicher gestellt werden kann das die nur :F: Lg´s dämpfen.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Ah ja. Nur warum ist dieser dann komplett aus Metall ?
    Auf welcher Gesetzlichen Grundlage beruht deine Aussage ?


    Joachim

    P.S.: Dejavu , haben wir diese Diskussion nicht schon mal geführt ?

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    Ein Schalldämpfer der frei ab 18 und für :F: Waffen ist muss ein :F: haben

    Wo steht das?
    Nur eines ist für einen freien SD wichtig:
    Die Bestimmung für diese bestimmte Waffengruppe muss gegeben sein.
    Da reicht eine Aufschrift.

    Theoretisch, rein vom Gesetzestext her, sind auch SDs für pre-1970 Luftdruckwaffen möglich, denn ein für derartige Waffen bestimmter Dämpfer ist denen gleichgestellt.
    Dieser könnte aber garkein :F: tragen, denn er ist nicht für :F:-Waffen gedacht, zumindest nicht ausschließlich.
    Es stellt nur niemand deratige Dämpfer her!
    (Herr Joniskeit, wären sie mal so freundlich?)

    Und wie pupsnase schon richtig feststellte, gibt es freie Dämpfer für Luftdruckwaffen, die auch ohne weiteres an einer KK oder .22WMR oder .223Rem funktionieren würden.
    Wenn die tatsächlich durch eine Zulassung mussten, wie blind waren die Prüfer?


    Stefan

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Ah ja. Nur warum ist dieser dann komplett aus Metall ?
    ...

    Hallo Joachim,

    ;-)das ist ja auch der Ferrari der Schalldämpfer. Geeignet für Druckluftwaffen als auch für Feuerwaffen (natürlich hier nur mit entsprechender Genehmigung).

    Gruß
    Roland

    Gruß
    Roland

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Ah ja. Nur warum ist dieser dann komplett aus Metall ?
    Auf welcher Gesetzlichen Grundlage beruht deine Aussage ?


    Joachim

    P.S.: Dejavu , haben wir diese Diskussion nicht schon mal geführt ?

    Wurde dem BKA vorgelegt und die haben den jenehmigt. :F: ist drauf.

    Gerade die Dinger werden aber nochmal Ärger geben, denn es sind 1:1 KK-Schalldämpfer aus dem Ausland.

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Nochmal:
    Was hat das BKA mit dem :F: zutun ? (:F: wird doch von der PtB vergeben)
    Edit: Warum tauchen die SD´s in keiner Liste auf wenn sie doch ein :F: bräuchten ?
    Wo bleiben die Gesetzlichen Grundlagen ?
    Bitte mal Gesetzes Zitate die eure Meinung untermauern .

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (8. Oktober 2008 um 13:54)