Einbrecher im Haus, Waffe aus dem Tresor oder nicht?

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  • Hallo zusammen,

    mal eine Frage in die Runde, weil ich letztens mit einem Bekannten genau über das Thema gesprochen habe.

    Angenommen ihr werdet nachts wach und merkt, dass gerade jemand bei euch eingebrochen ist. Eure Sportwaffen liegen ganz normal im Tresor.

    Was macht ihr?

    Waffe bleibt im Tresor, 110 anrufen und mit der Familie möglichst aus der Sache raushalten?

    Oder würdet ihr die Waffe aus dem Tresor holen, wenn ihr sicher wisst, dass gerade jemand bei euch im Haus ist?

    Mir geht es nicht darum, wegen einem Fernseher oder Laptop mit der Pistole durchs Haus zu laufen. Das wäre für mich sowieso Quatsch. Interessanter finde ich die Situation, wenn man nachts plötzlich jemanden im eigenen Haus hat und überhaupt nicht weiß, wer das ist und was derjenige vorhat.

    Als Sportschütze kommt dann ja noch das Thema Zuverlässigkeit dazu. Man hat seine Waffen für den Sport und nicht zur Selbstverteidigung erworben. Andererseits gilt das Notwehrrecht natürlich auch für einen Sportschützen, wenn man tatsächlich angegriffen wird.

    Ich frage mich deshalb vor allem, wo da in der Praxis die Grenze liegt.

    Wenn unten jemand Sachen klaut, würde ich persönlich eher die Polizei rufen und eine direkte Konfrontation vermeiden.

    Aber was ist, wenn derjenige plötzlich die Treppe hochkommt oder in den Raum will, in dem Frau und Kinder sind?

    Würdet ihr dann immer noch sagen, die Waffe bleibt auf jeden Fall im Tresor?

    Oder wäre das für euch der Punkt, an dem ihr sie holen würdet?

    Und weiß jemand, wie das waffenrechtlich mit der Zuverlässigkeit aussieht? Kann schon das Herausholen der Waffe Ärger geben, wenn hinterher festgestellt wird, dass noch gar keine konkrete Notwehrlage bestanden hat?

    Mich interessiert einfach, wie ihr das als Sportschützen für euch seht.

    Bitte keine Rambo Geschichten. Einfach eine sachliche Diskussion darüber, wie man sich im Fall der Fälle verhalten würde.

  • Im Dunkeln zum Tresor, Waffe rausholen, laden, aktive Kopfhörer auf usw. usw. da bist du schon so lange am rumrötern, dass die gemerkt haben, dass du Zuhause bist. Man hat die Knarren eben nicht neben dem Bett stehen eben weil die nicht ursächlich für diese Situation gekauft wurden. Und dann weißt du nicht, ob die nicht auch eine Waffe dabei haben und viel besser schießen als du. Und durch wie viele Wände die Kugel geht wenn du schießt und wer dahinter schläft. Und dann die Tatsache dass eher du im Knast bist als der Einbrecher, wenn du wirklich schießt. Pistole gegen Stemmeisen na ob das verhältnismäßig ist? Nee, man sollte die Knarre wohl lieber im Schrank lassen und die Polizei rufen. Alles Andere ist Stammtischmachogehabe.

    „Wenn ein Mensch behauptet, mit Geld lasse sich alles erreichen, darf man sicher sein, dass er nie welches gehabt hat.“

    Aristoteles Onassis

  • Vermutlich dient die tresorlagerung neben dem Schutz vor unberechtigtem Zugriff und Diebstahl auch um genau solche Ideen zu erschweren.

    Finde es nicht ganz verkehrt daß das Risiko hier vom Nachbarn durch die Wand versehentlich erschossen zu werden nahe Null ist. In den USA kommt das durchaus schon Mal vor.

    Abgesehen davon ist die Sache mit der Notwehr oder Affekt nicht relevant wenn man Zeit hat einen Tresor zu öffnen.

    Glaube unser Esti kann das gut erklären... und dann gleich zu machen bevor es komisch wird

  • Wenn der Waffentresor im Keller oder der Garage steht kommt man garnicht erst in Versuchung... :S
    Du Seukendorfer und dein Bekannter... ihr habt echt komische Ideen ;)

    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.
    If I tell you my dream, you might forget it. If I act on my dream, perhaps you remember it; but if I involve you, it becomes your dream too.

  • Da du erstmal zum Tresor hin musst, diesen aufschließen (evtl. vorher noch Schlüssel holen, wenn kein Zahlenschloss), Waffe aus dem Tresor, Munition aus dem Tresor, Waffe laden, ggf. noch Gehörschutz auf.

    In der Zeit dürfeten dich die Einbrecher schon bemerkt haben. Im schlimmsten Fall stehen die dann neben einem und nehmen einem die Waffe ab.

    Wenn du vor sowas Angst hat, besorg dir lieber ne ordentliche Dose Pfefferspray die du neben dem Bett lagern darfst. Allerdings ist da auch Vorsicht geboten, erstens verteilt sich das Zeugs bei einem Einsatz in geschlossenen Räumen auch ganz gut, heißt, du könntest dann auch betroffen sein, zweitens, die Wohnung hinterher davon befreien ist aufwendig.

    Das einfachste zur "Heimverteidigung" wäre wahrscheinlich eine gute Zwille mit Stahlkugeln🤔🤣, die kannst du dir auch unter das Kopfkissen legen.

  • Ehrlich gesagt würde ich einfach Licht anmachen. D.h. der Einbrecher merkt, daß A jemand im Haus ist und B Jemand Ihn wahrscheinlich bemerkt hat. Ergo wird Er abhauen. Einbrecher machen in der Regel auch eine Risikoabschätzung.

    D.h lohnt es sich nicht, wenn man entdeckt wurde.

    Die Frage nach einer Waffe stellt sich mir überhaupt nicht. Einer Langwaffe und auch Pistole / Revolver nicht. Im Gebäude ist es eng und der Vorteil einer Kurzwaffe schon gering. Einer Langwaffe eher nicht vorhanden.

    Schutz wird gerne mit Angriff oder sich wehren assoziert. Aber für mich bedeutet Schutz Schutz. Ein Schutz wäre es z.B. eine schnittfeste Jacke anzuziehen.

  • Ohne jetzt den Wortlaut des WaffG nachzulesen und zu zitieren;

    -Du darfst eine legale Waffe in deinem Besitztum (Haus, Wohnung) führen (z.B. zum Reinigen, oder Anschlagstraining)

    - Das Notwehr- und Nothilferecht erlaubt dir, bei einem aktuellen Angriff auf deine Person oder dein Eigentum angemessene Gewalt zur Abwehr einzusetzen. "Angemessen" ist hier das, was später vor Gericht beurteilt wird. und auch "aktuell".

    Also (nach meiner persönlichen Rechtsauffassung) darfst du deine WBK-pflichtige Waffe in deinem Besitztum führen, ohne deine Zuverlässigkeit zu verlieren.
    Ist diese Waffe geladen und du gibst einen Schuss ab, bricht über dir die juristische Hölle ein.

    Hätte ich eine scharfe Kurzwaffe im Waffenschrank in meinem Schlafzimmer und Munition in direkter Nähe (alles gesetzeskonform) würde ich sie bei unzweifelhaften Einbruchsgeräuschen hervorholen. Nur bei unmittelbarer körperlicher Gerfahr für meine Angehörigen oder mich würde ich die Waffe auch benutzen, aber niemals Richtung Kopf oder Körper und niemals, wenn es nur KK ist. UND NIEMALS OHNE WARNSCHUSS!

    Hätte ich keine Schusswaffe, nur ein Messer, würde ich das auch zur Abwehr eines direkten körperlichen Angriffs nutzen., oder eine Hammer, notfalls eine Stiefel.. Ich würde mich wehren.

    Gruß
    Musashi

  • Realistisch betrachtet gibt es 4 Einbruchsscenarien.

    1.) Er bricht ein und man schläft.

    2.) Er bricht ein, man schläft, wird aber durch Geräusche wach. Er ist aber schon mitten drin.

    3.) Er versucht einzubrechen, und man wird wach, bevor Er drin ist.

    4.) Er versucht einzubrechen aber man ist bereits bzw noch wach.

    Bei Punkt 1.) und 2.) sehe ich ehrlich gesagt ohnehin kaum Möglichkeiten. Man ist müde, noch nicht wach und der Einbrecher ist hellwach.

    Hier ist der wichtigste Punkt Zeit zu gewinnen um zu überlegen / zu denken / wach zu werden / nichts überstürztes zu tun. Das wäre schlichtweg dusselig.

    Punkt 3.) Ist bedeutend besser. Hier hat man etwss Zeit und Raum, etwas Sinnvoles zu tun.

    Von Anruf 110 über sich zu schützen bis zu eine mögliche Abwehr vorzubereiten oder Ihn zu verjagen bzw zu stören.

    Punkt 4.) wäre der Idealfall. Hier hat man max. Zeit und Möglichkeit.


    Meiner Meinung ist es nicht schlau, eine Konfrontation zu suchen. Das birgt ein Risiko für alle Beteiligten.

    Ich würde mich auf Selbstschutz konzentrieren, siehe oben, und es dem Einbrecher möglichst leicht machen, den Rückzug zu wählen.

    Das ist effektiver als Ihn z.B. in die Enge zu drängen. Dann wird Er zwangsläufig angreifen.

    Ganz generell versuche ich immer die Chancen und Risiken zu kalkulieren und meine zu maximieren.

    Was im übrigen auch in den besseren Schwertkampftechniken wie dem 1.33 steckt.

    Durch Technik quasi sicher zu stellen, das man gewinnt bzw überlebt.


    Sprich. Wenn man gezwungen wird sich zu verteidigen, sollte das auch 100% klappen.

    Und dem Einbrecher vorher die Option geben, abzuhauen.

    Jeder Angriff oder Verteidigung, der weniger als 99% Erfolg hat, ist schlicht unschlau.

    Das Dumme ist, daß viele ihre Chancen zu gut oder nicht richtig einschätzen was dann zu katastrophalen Konsequenzen führt.

    Edited 2 times, last by Lichtquant (September 21, 2026 at 2:32 AM).

  • Und back to Topic.

    Die Waffe im Tresor wird sehr, sehr wahrscheinlich bei allen Scenarien nicht erreichbar sein.

    Das müßte eine Pistole offen und geladen in einer Halterung neben dem Bett sein, die per Fingerabdruck freigegfben wird. So etwas in der Art. Im Tresor wird man Sie sehr wahrscheinlich nie erreichen, wie oben schon geschrieben wurde.

    Da ist es eher das, was in der Nähe verfügbar ist. Sprich in griffweite.

  • Nach dem, was ich weiß, ist der juristische Aspekt wie folgt:
    Zuerst mal gilt der Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Es kann also kein Richter dir vorhalten, du hättest fliehen sollen, um Gewalt zu vermeiden.
    Es gibt wohl eine gewisse Verhältnismäßigkeit, die ist aber sehr eingeschränkt. Natürlich darfst du einen Fünfjährigen, der dich mit seiner Plastikschüppe hauen will, nicht mit dem Knüppel umschmieren.
    Aber sieht man mal auf das Gerichtsverfahren, in dem ein Hells Angel einen SEK-Beamten durch die geschlossene erschoss, weil er dachte, es wären verfeindete Bandidos und wegen Putativnotwehr freigesprochen wurde, wird schon deutlich, dass man sich durchaus mit Schusswaffen gegen Einbrecher wehren darf.
    Du musst ja dich nicht selbst in Gefahr bringen oder Chancengleichheit herstellen.

    Nun zu meinen Ansichten über die Sinnhaftigkeit.
    Zuerst mal halte ich es für sehr unwahrscheinlich, überhaupt in die Situation zu kommen. Möglich ist es.
    Nur brechen Einbrecher meist dann ein, wenn niemand im Haus ist oder sein sollte und sie unbemerkt arbeiten können.
    Nachts sind die meisten Menschen aber zum einen zuhause und zum anderen ist es draußen sehr still.
    Das Risiko ist also sehr hoch. Der typische Einbrecher, der schnell rein und mit Bargeld und Schmuck wieder raus will, bricht tagsüber ein, statistisch vor allem am späten Nachmittag oder frühen Abend, vor allem im Herbst/Winter. Dann ist es dunkel und die Leute sind oft unterwegs z.B. zum einkaufen.
    Gegen den muss und kann man sich nicht verteidigen, weil man ihn nicht sieht.
    Bei denen, die kommen, weil jemand zuhause ist, ist halt die Frage, ob du sie überhaupt früh genug bemerkst. Dann wissen die aber auch, dass dort vermutlich was zu holen ist. Und in diesem Fall würde ich mein Haus oder Wohnung auf jeden Fall erstmal passiv sichern mit einbruchsicheren Fenstern, Türen, Beleuchtung, Kameras und Alarmanlage.
    Wer immer noch rein will, braucht zumindest mehr Zeit.
    Wenn ich dann die Zeit hätte, würde ich auf jeden Fall erstmal den Notruf wählen.
    Ob ich die Waffe aus dem Tresor holen würde oder lieber ein Messer aus der Küche, ich weiß es nicht.
    Eine Sache sollte man nicht außer Acht lassen.
    Schießen ist eine Tätigkeit, die Feinmotorik verlangt.
    Die geht aber unter Stress schnell verloren.
    Und ein sich bewegendes Ziel zu treffen, ist nicht leicht. Zumal in den Raumverhältnissen einer Wohnung.
    Dazu kommt das Risiko, ein Familienmitglied zu treffen, weil der Einbrecher dann doch nur die Tochter war, die sich was zu trinken aus der Küche holen wollte oder der Sohn, der von der Party nach Hause kommt.
    Dann ein Risiko durch Abpraller beim Schießen und natürlich den Lärm. Und auch in Deutschland ist ja nicht jede Wand gemauert. Auf die Durchschusssicherheit einer Trockennauwand würde ich nicht setzen.
    Und zu guter Letzt: Wenn ich Einbruchgeräusche höre, wüsste ich nicht, ob mein erster Weg in den Keller ginge...
    Einbrecher steigen schließlich gerne dort ein, wo sie unbeobachtet sind und leicht reinkommen.
    Kellerfenster sind da prädestiniert.
    Blöd, wenn man sich dann an der halboffenen Schranktür im Keller trifft...

    Vielleicht ist die Option, den Notruf zu wählen und die Bude leise zu verlassen, nicht die heroischste, aber die gesündeste. Den finanziellen Schaden regelt die Versicherung. Einen Toten kann die nicht zurückbringen und auch ein Einbrecher wird wahrscheinlich auf deiner Seele schwer lasten.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Wenn man einen Einbrecher in der eigenen Wohnung von vorne erwischt, wird das in den meisten Fällen wohl als Notwehr gelten (da er da ja auf einen zugeht "angreift"), wenn man den Einbrecher in den Rücken schießt (Flucht) halt nicht, da gab es ja schon ein paar bekannte Fälle.

    Besser ist es natürlich es gar nicht so weit kommen zu lassen, wenn man Licht an macht und vielleicht auch noch etwas Lärm, werden die meisten Einbrecher sicherlich auch den Rückzug antreten, idealerweise vorher noch die Polizei anrufen, wobei das leider selbst bei der 110 gefühlt Ewigkeiten dauern kann bis da einer ran geht, zumindest hab ich vor einiger Zeit die Erfahrung machen müssen, als ein Besoffener oder unter Drogen stehender Autofahrer nachts diverse Autos und unseren Gartenzaun im Zickzack zerdeppert hat, die Straße war ein Schlachtfeld.

  • Nur so am Rande... Es gibt eine Verhältnismäßigkeit des dienstlichen Handelns. Also nichts für Max Mustermann. Und im Gesetz zur Notwehr steht auch nichts von "angemessen". Da steht "erforderlich".

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • Ich habe ja erst gar keine WBK Waffe, jedoch auch dabei Gedanken um meine weitere Existenz. Im Falle einer späteren Verurteilung, kann ich mich eventuell vom Status und dem damit verbundenen Ruhegehalt verabschieden.

    Vielleicht ist die Option, den Notruf zu wählen

    Auch meine erste Wahl, auf jeden Fall. Wenn der Rückzugsweg blockiert ist, Fenster auf und Krach machen. Andere haben die Komode am Bett mit anderen Sachen gefüllt. Bei mir ist sowas drin.

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    Fenster auf und Nachbarschaft wecken. Ein Einbrecher wird mich hoffentlich nicht verklagen wegen eines erlittenen Knalltraumas 🙃😉.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Ganz davon ab was schon richtigerweise geschrieben wurde. Du kannst ja mal eine Schusswaffe im geschlossenen Raum abfeuern. Das machst du genau einmal ohne Ohrenschutz. Sollte man kein Aktivgehörschutz besitzen ist der normale Gehörschutz eher kontraproduktiv, da man eben den Einbrecher auch nichtmehr hört..

    Gibt genug leise Möglichkeiten. Die einzigste Laute sollte die Alarmanlage sein, wenn man eine hat.

  • Pfefferspray. Durch und durch legal, effektiv, und muß nicht mal außer Reichweite weggeschlossen werden.

    Hab ich übrigens sogar mal ein Video drüber gemacht.

    Die deutscheste aller Fragen: "Dürfen Sie das?"
    Mein Video für LG-Anfänger.
    Fördermitglied im VDB.

  • UuNur so am Rande... Es gibt eine Verhältnismäßigkeit des dienstlichen Handelns. Also nichts für Max Mustermann. Und im Gesetz zur Notwehr steht auch nichts von "angemessen". Da steht "erforderlich".uu

    Ja, stimmt. Aber das impliziert ja auch eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit.
    Wie ich schon schrieb, wäre es bei einem kleinen Kind mit Plastikschüppe nicht erforderlich, den "Angriff" durch einen Schlag mit dem Eschenholzknüppel zu beenden.
    Da reicht es, dem Kind die Schüppe wegzunehmen.
    Aber wenn du akut angegriffen wirst, musst du nicht erst lang überlegen. Da kannst du nehmen, was du findest.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson