Western Percussion LEP

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  • Klar ist also schon mal, daß man sich jemanden beiseite nehmen muß, der sich rechtlich auf dem Gebiet auskennt

    und in dieser Situation Erfahrung hat. Das könnten in diesem Fall eventuell sogar mehrere Leute sein.

    Dann muß auch geregelt sein, ob diese Waffen an scheinlose Freunde abgegeben werden können/dürfen.

    Auch noch, ob es ein Neubau oder auch ein Umbau sein kann.

    Eisen zu Staub ist da die eine Seite, und aus einem CLA ein LEP-CLA machen ist da die eventuell andere Seite.

    Einige Erfahrung mit Voodoo-Puppen oder ein befreundeter Voodoo-Meister im Bezug auf den SB könnte sicherlich auch nicht schaden.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

  • Klar ist also schon mal, daß man sich jemanden beiseite nehmen muß, der sich rechtlich auf dem Gebiet auskennt...

    "auskennt"... ich würde dazu raten einen Fachanwalt und kein "jemand" zu nehmen.

    Das könnten in diesem Fall eventuell sogar mehrere Leute sein.

    Ein Büma zur Beratung /Unterstützung, ist mit Sicherheit in der Sache auch förderlich. Und evtl. noch einen fragen wie Jörg JMBFan der das Prozedere schon mal "mitgemacht" hat.

  • Hier findet Ihr meinen (anonymisierten) Antrag, der letztlich erfolgreich war.

    Ja gibts ja nicht... Dich wollte ich eigentlich noch vorsorglich an den Ohren ziehen, falls zukünftig in DE alle Hülsenauswerfer verboten und keine neuen mehr importiert werden dürfen! ^^

    Als Wiedergutmachung schicke ich dir dann einfach meine ganzen CNC-LEP Teilesätze für den letzen Schritt.


    Aber natürlich trotzdem besten Dank! Den bisherigen Erfahrungen nach wirds spannend.

  • ... Ist da im
    Antrag ein falscher Satz und der SB mauert
    hat sich das erledigt.

    Beispiel aus dem Verkehrsrecht:
    ...

    Das Verfahrensrecht gibt jedem die Chance seine Rechte zu wahren - zumindest in solch einfachgesetzlichen Verfahren.
    Die Frage ist nur für wen es wann warum vorzeitig erledigt wäre, wenn ein SB mauert.

  • Wenn der Antragsteller durch einen unbedachten
    Satz die Voraussetzungen negiert. Da hilft dann
    auch kein Verfahrensrecht mehr.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn der Antragsteller durch einen unbedachten Satz die Voraussetzungen negiert. Da hilft dann auch kein Verfahrensrecht mehr.

    Ist da im Antrag ein falscher Satz und der SB mauert hat sich das erledigt.

    Ehrlich NC9210 ich frage mich woher du das alles so genau weiß, wie ein SB reagiert. Hast du jemals mit einen SB zu tun gehabt, du hast doch keine WBK, hast du überhaupt irgendeine EWB ? hast du jemals persönlich mit einem SB gesprochen ?

    Edited once, last by Paramags (August 5, 2026 at 11:30 PM).

  • ich würde dazu raten einen Fachanwalt zu nehmen.

    Leider gibt es keinen Fachanwalt für Waffenrecht.
    Ich sehe auch weniger ein juristisches Problem.
    Aber ein Sachverständiger der Gutachten für Sammler
    erstellt wird aufgrund seiner Erfahrung mit den SBs
    bei der richtigen Formulierung helfen.
    Ich würde z.B. den Herrn Seel in Trier empfehlen, der
    kennt die Behörden von innen, war jahrzehnte lang
    in höherer Position dort tätig (im Bereich Waffen).

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ehrlich NC9210 ich frage mich woher du das alles so genau weiß, wie ein SB reagiert. Hast du jemals mit einen SB zu tun gehabt, du hast doch keine WBK, hast du überhaupt irgendeine EWB ? hast du jemals persönlich mit einem SB gesprochen ?

    Interesante Annahmen du triffst. Leider völlig
    daneben. Musst du weiter spekulieren.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

    Edited once, last by Paramags (August 5, 2026 at 11:31 PM).

  • Leider gibt es keinen Fachanwalt für Waffenrecht.

    Doch gibt es bei uns im Verband der vertritt auch den Verband in allen Rechtsfragen zum Thema Waffen. Aber gut ich sollte das präziser Ausdrücken, es ist ein Anwalt der sich auf Waffenrecht und alles was damit zu tun hat spezialisiert hat. (zugegeben davon gibt es ganz wenige)

    Interesante Annahmen du triffst. Leider völlig
    daneben. Musst du weiter spekulieren.

    Nö muss ich nicht, kannst mich aber gern überzeugen nicht nur mit einem Spruch sondern mit deiner EWB/WBK die du mir per PN schickst kannst du auch gern schwärzen. ;)

    Aber interessant finde ich wie du immer ausweichst wenn Fragen kommen ob du Anwalt bist oder eine WBK hast. Das macht halt stutzig. ;)

    Edited once, last by thomas magnum (August 6, 2026 at 8:38 AM).

  • Fachanwalt ist eine erlaubnispflichtige Bezeichnung
    für einen Rechtsanwalt. Es gibt 24 Fächer; Waffenrecht
    gehört nicht dazu.
    Es gibt Anwälte die sich häufiger damit befassen. Das
    sind deshalb keine Fachanwälte. Das setzt eine spezielle
    Ausbildung und 3 umfassende Prüfungen voraus.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Du musst jedes Wort auf die Goldwagen legen oder (ich meinte einen Anwalt der davon wirklich was versteht, das ist für mich ein Anwalt vom Fach) und danach noch einen klugen Text schreiben sonst bist du scheinbar nicht zufrieden.

    Und wieder ignorierst du die Fragen zu deiner Kompetenz, ich wollte deine Texte einfach einordnen können um zu wissen in wie weit man dir vertrauen/glauben kann.

    Edited 2 times, last by thomas magnum (August 6, 2026 at 8:19 AM).

  • Was die Anwälte betrifft: Meine absolute Empfehlung sind die VDB-Anwälte. Die sind handverlesen und richtig gut. Ich selbst arbeite mit Michael Winkler und das ist nicht nur ein echter Waffenrechts-Experte - sondern auch genial im Verfassen von Texten. Seine Schriftsätze sind gefürchtet und seine Track Liste beeindruckend.

    Aber auch Jens Müller und Nina Naske sind sehr zu empfehlen.

    "Normale" Anwälte - auch Strafrechtler - sind dagegen leider meist überfordert mit waffenrechtlichen Themen. Im Studium findet das Waffenrecht keine spezifische Beachtung und wie wir alle wissen - ohne intensive Einarbeitung kann man die relevanten Vorschriften weder verstehen noch nachvollziehen. Meine Einarbeitungszeit begann vor 40 Jahren und ich bin lange noch nicht am Ziel :)