Noch was zum § 26, rechtzeitig bevor die Erlaubnis abläuft muss man sich drum kümmern wo die Waffen danach verbleiben. Denn man hat dann keine EWB mehr und muss eine normale WBK beantragen wie jeder andere auch, als Sammler, Sportschütze oder Jäger und dieses Bedürfnis nachweisen.
Gut das trifft in diesem Fall ja nicht zu da es sich um freie Waffen handelt die "gebaut" werden sollen. Ein Tipp ich würde nur dringend darauf achten das sie auch alle Vorgaben für eine freie Waffe erfüllen (wie z.B. das
), für nachher, sodass man sie legal behalten darf .
Ist schon skurril in DE du darfst dir mit der Erlaubnis eine Waffe bauen, darfst sie aber nicht behalten.![]()
