Waffentransport 42 A im geschlossenes Behältnis

There are 5 replies in this Thread which has previously been viewed 932 times. The latest Post (April 15, 2026 at 11:35 AM) was by MAUSER08.


  • Moin Leute,

    ich brauche eure Hilfe, da ich die Nase voll habe von halbgaren Lösungen und Provisorien. Ich suche eine robuste Gürteltasche, die ich jeden Tag an der Hüfte tragen kann (muss also feste, stabile Gürtelschlaufen haben!).

    Das Problem: Ich muss mein Set rechtssicher im Sinne des § 42a WaffG transportieren (Lübeck, Bus/Bahn). Ich suche aber keine kleine Messertasche, wo nur eine Klinge reinpasst.

    Meine Anforderungen – bitte genau lesen:

    Kapazität: Da muss ordentlich was rein. Mein Victorinox SwissTool (inkl. Bit-Satz im originalen Lederholster!), zwei weitere Klappmesser und eine Taschenlampe. Das Ganze wiegt was und braucht Platz – ich will das Victorinox nicht aus seinem Lederholster nehmen müssen!

    Verschluss: Die Tasche muss ab Werk so gedacht sein, dass man sie verschließen kann. Also entweder ein fest verbautes Schloss oder massive Metall-Ösen am Reißverschluss, die extra für ein Vorhängeschloss vorgesehen sind. Ich will keinen Schlüsselring durch den Stoff fummeln oder irgendwas rumbasteln.

    Stabilität: Das Teil muss an den Gürtel. Es darf keine glatte Rückseite haben, wo ich erst Schlitze reinritzen muss. Die Schlaufen müssen das Gewicht von meinem Set halten, ohne auszuleiern oder abzureißen.

    Kein Provisorium: Ich suche eine Profilösung, die im Ernstfall bei einer Kontrolle als "verschlossenes Behältnis" anerkannt wird, weil sie genau dafür gebaut wurde.

    Hat jemand einen Tipp für eine Tasche, die groß genug für so ein Set ist und ein vernünftiges Schloss-System hat? Preis ist erstmal zweitrangig, solange es kein Billig-Nylon-Schrott ist, der nach zwei Wochen auseinanderfällt.

    Vielen Dank im Voraus!


    Und meine zweite das hier gesetzeskonform, was ich da jetzt habe oder ist das nicht so gut, wenn ich das so transportiere?



    da wird man das ein bisschen besser verstehen tut, erkläre ich ganz genau was ich getan diese Ich habe diesen Ring ein Loch in den Stoff den Ring aber jetzt auf der anderen Seite rauskommt wie man sieht durch das ist der Ring sehr stramm im Stoff drinnen. Anschließend den Schloss durchgemacht und durch die Metallösen selber nicht durch den Zipper, wo man dran zieht, sondern durch den Zipper da wo die Dinger sind. Diese Metalldinger das sieht dem Foto so

    Ich habe da sehr große Schwierigkeiten, da ich leider Gottes schwer krank bin und deswegen fiel es nicht sehr gut verstehe daher bitte ich euch habe auch eine Lese und Schreib Erkrankung keine schwäche sondern wirklich ne

  • Vielleicht eine normale Gürteltasche mit Vorhängeschloss. Da reicht es übrigens wenn das Schloss die beiden Zipper zusammen hält. Den zusätzlichen Ring kannst du dir sparen.

    Vielleicht was aus dem jagdlichen Bereich. Robust, Wasserdicht und von der Größe her noch sehr kompakt, der Stauraum sollte für die genannten Sachen aber reichen.

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    Oder eher eine Bauchtasche. Da gibt es Lösungen mit integriertem Schloss und die bieten mehr Stauraum. Hier sehe ich den Vorteil darin dass man die Tasche unabhängig von der Kleidung trägt.

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    Es gibt auch klassische Ledertaschen für den Gürtel mit integriertem Schloss, aber da hier nur die Lasche geschlossen gehalten wird und man theoretisch an den Seiten drunter durchgreifen könnte, bin ich mir nicht sicher ob damit die Zugriffssicherung gewährleistet ist. Zudem ist der Stauraum recht klein.

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    Es gibt übrigens auch Zahlenschlösser für Reißverschlüsse die sich an jeder Tasche fest installieren lassen.

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  • Und zum Rechtlichen. Da gibt es mehrere Fälle. Hier Schnipsel der mir dazu angezeigten Texte:

    1. In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs ist das Führen von Messern verboten, ausgenommen sind aber Personen, die ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern. „Ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann“. Von verschlossen steht da nichts.

    2. Anders liegt es bei § 42a WaffG, also dem allgemeinen Führverbot für Einhandmesser sowie feststehende Messer über 12 cm. Dort nennt das Gesetz ausdrücklich als Ausnahme „den Transport in einem verschlossenen Behältnis“. Das ist der Wortlaut des § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2.

    3. Personennahverkehr (Beispiel Bremen): Im VBN selbst finde ich in den Beförderungsbedingungen keine eigene allgemeine Sonderregel „Messer nur im verschlossenen Behältnis“. Dort steht zum einen, dass Personen mit Waffen im Sinne des Waffengesetzes von der Beförderung ausgeschlossen sein können, sofern sie nicht zum Führen berechtigt sind.

    4. Waffenverbotszonen (in jeder Stadt anders). In Bremen ist alles verboten, außer bei "nicht zugriffsbereit".

    5. Hieb- und Stoßwaffen (z.B. Bajonett): Der Ausgangspunkt ist § 42a WaffG. Dort ist das Führen von „Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1“ verboten. Die Ausnahme lautet wörtlich: „Absatz 1 gilt nicht … für den Transport in einem verschlossenen Behältnis“. Das ist der einschlägige Bundeswortlaut für Hieb- und Stoßwaffen im allgemeinen öffentlichen Raum.

    6. Verbotene Waffen: Für verbotene Waffen gibt es keinen allgemeinen „legalen Transport“ wie bei normalen Waffen im verschlossenen Behältnis. Legal wird der Transport nur, wenn eine spezielle Ausnahme eingreift, etwa die gesetzliche Jäger-Ausnahme für Faustmesser nach § 40 Abs. 3 WaffG oder eine Ausnahmegenehmigung des BKA nach § 40 Abs. 4 WaffG. Das BKA kann „von den Verboten der Anlage 2 Abschnitt 1 allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen“. Ein Faustmesser muß der Jäger aber außerhalb der Jagdausübung wie jede andere Maschinenpistole auch in einem Panzerschrank Stufe 1 lagern. ;)

    Willkommen im Deutschen Paragraphendschungel. Und nein, alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr und dies ist keine Rechtsberatung, weil ich kein Anwalt bin.

    Die deutscheste aller Fragen: "Dürfen Sie das?"
    Mein Video für LG-Anfänger.
    Fördermitglied im VDB.

  • Da bin ich gleicher Meinung. Drei Handgriffe, drei Sekunden bei Klappmessern, Multitools etc., welche man am Körper trägt.
    Bei allen anderen Dingen würde ich eher zu einem klassischen Behältnis raten - Rucksack, Umhängetasche etc., und da reicht ein Kabelbinder. Der fällt auch nicht so auf wie ein Schloß, welches, wenn sichtbar, erst Begehrlichkeiten erwecken könnte.

    Ich habe da so das Bild des Aktenkoffers vorm Auge, welcher mittels Handschelle befestigt ist. Ich würde niemanden mit der Nase draufstoßen.

  • Brandneu aus dem Ministerium Niedersachsen:

    https://www.blattzeit-ohz.me/.cm4all/uproc.php/0/2026/Vorstand/20260331_nds-gvbl-2026-27.pdf?cdp=a&_=19d62091298

    Edit: ich empfehle unabhängig von der Gesetzeslage immer ein verschlossenes Behältnis. Der Ärger, den man bekommen kann, steht in keinem Verhältnis zum ersparten Aufwand. Außerdem will man nicht mit einem Dorfsheriff über Feinheiten irgendwelcher Verordnungen diskutieren müssen.

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  • Richtig - so sehe ich das auch! Es lohnt sich in keinster Weise, da irgendwelche Abstriche zu machen.

    Das führt nur zu sinnlosen Diskussionen und zum Einzug des "Mitgeführten".

    Selbst wenn man im Recht ist; Recht haben und Recht bekommen sind wie immer zweierlei.

    "GUT GEMEINT" IST MEISTENS DAS GEGENTEIL VON "GUT GEMACHT" !!