Warnung vor gefakter Plakette im Waffenschrank

There are 68 replies in this Thread which has previously been viewed 2,931 times. The latest Post (February 5, 2026 at 8:02 AM) was by Ingo.M.

  • da geht es im Wesentlichen um die Rückabwicklung.

    Das bringt bestimmt noch mal einige Seiten Stimmung

    Nein! Ich mag keine Forumsbeiträge, in denen Leute sogar grafische Ausrufezeichen verwenden um die angenommene Bedeutung ihrer Beiträge hervorzuheben. Das ist direkt noch unerträglicher als diese Sucht, immer 3+ Frage- oder Ausrufezeichen zu verwenden.

    Ich wollte mit meinem Post andere User vor einem Fehler und den möglicherweise verheerenden Folgen für ihre waffenrechtliche Erlaubnis bewahren.

    Evetuelle Probleme bei der Rückabwicklung wären zwar Teil so eines Threads, aber ich informiere lieber gerne in PMs darüber, wenn das jemandem hilft. Das vermeidet Konflikte.

    Ich bedanke mich sehr für die konstruktiven Beiträge und Informationen. Ich bin sicher, dass hier für viele einige neue Aspekte deutlich geworden sind, worauf man nicht hereinfallen darf. Für mich war es auf jeden Fall sehr informativ!

  •  
     

    Ich war also sicher unerfahren, aber vollkommen naiv bin da nicht rangegangen. Mir war bei der Bestellung klar, dass ich möglicherweise einen Fakeschrank kaufe. Ich war sogar direkt überrascht in der Tür dann dieses Typenschild vorzufinden.

    Hallo Leute,
    wie wäre es mit B t T, der Keks mit der "gefakten Plakette" ist doch längst gegessen ( Seite 1, Post # 9 )
    ab da geht es im Wesentlichen um die Rückabwicklung.

    Das bringt bestimmt noch mal einige Seiten Stimmung. 8)

    Und ich mag es nicht, wenn Zitate so aus dem Zusammenhang gerissen werden
    daß sie eine völlig andere Bedeutung bekommen !

    Die " ...." habe ich gesetzt, weil nach meiner pers. Meinung du nicht zu entscheiden hast
    wie diese Plakkete rechtlich zu bewerten ist.

    Edited once, last by EL LOBO (February 4, 2026 at 12:35 PM).

  • du nicht zu entscheiden hast
    wie diese Plakkete rechtlich zu bewerten ist.

    Richtig. Das würde ich mir auch niemals anmaßen! Es steht in der Norm EN 1143-1 selbst, welche Angaben die Plakette enthalten muss. Ich bestimme da gar nichts. Wie käme ich dazu?

    Ich bin aber natürlich kein Anwalt! Möglicherweise könnte man das Fehlen der Zertifizierungsstelle vor Gericht weg argumentieren. Vielleicht mit einem großen Ausrufezeichen im Antrag? 🤷🏻‍♂️

  • Auf diesen Käse sind die Innenminister einiger Bundesländer gekommen. Stichwort "Schlüsselaufbewahrung".

    Kurz: Ist der Schlüssel nicht ständig am Mann muss er in einem Behältnis mit mindestens der gleichen Sicherheitsstufe wie der Schrank aufbewahrt werden. Sonst reduziert sich die Sicherheitsstufe des Schrankes auf die die der Schlüsselaufbewahrung ?(

    Da kommts ja schon mal auf das Bundesland an. Hier gings ja um den zusätzlichen Schlüssel zum Zahlenschloss, den kann man ja auch zur Not im Schrank einsperren. Ansonsten nen zweiten Schrank mit der gleichen Sicherheitsstufe und dann "über Kreuz" die Notschlüssel aufbewahren.

    Und deswegen ist der Schrank ja immer noch ein "0er" oder "1er" und nicht gleich ein alter Klasse 2...

    Viele Schränke sind mit Schlüssel, wie und wo man den Schlüssel verwahrt, geht niemanden was an, auch nicht die Behörde bei einer Kontrolle. Man ist nicht verpflichtet darüber Auskunft zu geben.

    das scheinen tatsächlich manche Sachbearbeiter anders zu sehen ?(

    Anektdote: Unsere bemängelte bei bei der Aufbewahrungskontrolle bei einem Schützenkolllegen, daß die Lupi im Koffer neben dem Tresor stand. Der Koffer war für sie kein verschließbares Behältnis :whistling:

  • Dann hatte der Sachbearbeiter entweder keine Ahnung, oder der Koffer war nicht geschlossen bzw. mit einem Schloss gesichert.

    Mal davon abgesehen das den irgendwelche Koffer, Taschen oder Schränke/Schubladen auch überhaupt nicht zu interessieren hat. Einzig und alleine ist deren Aufgabe zu kontrollieren ob die bei der Behörde und in der WBK eingetragenen Waffen, ordnungsgemäß in dem beim Amt gemeldeten Waffenschrank gelagert werden.

    Man sollte natürlich auf dem Weg bzw. in Sichtweite zum Waffenschrank keine anderen Waffen offen sichtbar lagern, zum Beispiel an der Wand hängen haben. Damit ist ein "Verdacht" gegeben und dann dürfen auch diese kontrolliert werden oder stellen gar eine falsche Lagerung von freien Waffen da.

  • Heisst, als WBK Inhaber:
    Bevor ich irgendwann irgendwem die Türe öffne muss ich "alles" wegräumen?

    Der Einfachheit ist der Waffenschrank im "Bastelraum" genannt Keller. Mit der richtigen Klasse usw.
    Ohne grossen Weg , Tür auf Treppe runter.

    Wenn ich gerade eine neue Schiene für die Waffe1 habe, und auch noch ein Red-Dot für Waffe2 weils so schön ist, und am Basteln bin...

    Dann habe ich beide Waffen also da offen liegen, schraube, stelle ein.. und es klingelt...Keller abschließen.
    Ich gehe also mit ohne Waffe hoch zur Tür,
    die 2 Waffen liegen abgeschlossen save..

    Die Herrn Behörde wollen sofort eine unangekündigte Kontrolle machen oder?
    Ich bekomme nicht noch Zeit "alles" wegräumen, oder?

    Und ohne WBK wie ich:
    Heisst das auch, das Polizei, die ein LG/LP offen sieht, das automatisch beschlagnahmt (oder das eben kann) weil das nicht im verschlossenen Koffer ist?

    Ich hab doch ne neue Herr Polizei! Extralang!
    :D


  • Bevor ich irgendwann irgendwem die Türe öffne muss ich "alles" wegräumen?

    Ja! Das solltest du unbedingt machen! Da verstehen die keinen Spaß!

    Der Einfachheit ist der Waffenschrank im "Bastelraum" genannt Keller.

    Das wären dann "unbewohnte Räume". Das geht schon, aber man darf (so wie ich es grad im Kopf habe) nur Langwaffen in begrenzter Anzahl darin lagern.

    Dann habe ich beide Waffen also da offen liegen, schraube, stelle ein.. und es klingelt...Keller abschließen.
    Ich gehe also mit ohne Waffe hoch zur Tür,
    die 2 Waffen liegen abgeschlossen save..

    Das würde dann wohl ziemlich sicher den Verlust deiner WBK nach sich ziehen!

    Die Herrn Behörde wollen sofort eine unangekündigte Kontrolle machen oder?
    Ich bekomme nicht noch Zeit "alles" wegräumen, oder?

    Naja, mein Tipp: zieh auf dem Weg zur Tür die Hose aus und bitte dann um eine Minute Geduld, bis "du dir eine Hose angezogen hast"!

    Und ohne WBK wie ich:
    Heisst das auch, das Polizei, die ein LG/LP offen sieht, das automatisch beschlagnahmt (oder das eben kann) weil das nicht im verschlossenen Koffer ist?

    Theoretisch schon, aber ohne WBK bräuchten die schon einen sehr guten Grund überhaupt in deine Wohnung zu kommen.

    Für die Bastelei an den LGs ist das tatsächlich ein wenig doof. Andererseits hat man ja schon Zeit und Geld in die Erlangung einer WBK investiert. Und je nach Sachbearbeiter weiß man auch, dass man sich da absolut nicht den kleinsten Schnitzer leisten darf. Und wenn jemand sehr aktiv engargiert ist, dann ist sehr schnell ein Fehler passiert und die Anwälte sind dran. So ist das bei uns hier leider.

    Rechtschutz ist also in jedem Fall empfehlenswert! Aber noch besser ist es, man ändert seine Arbeitsweise dahingehend, dass alles mit wenigen Handgriffen im Waffenschrank verschwinden kann! Ob das Zeug da dann mit oder ohne Schaft und mitsamt Werkzeug drin steht, ist ja egal!

    Und auch wenn der Sachbearbeiter falsch liegen sollte und das Schwert der Exekutive zu Unrecht auf den Waffenbesitzer herab sausen lässt: die Probleme (und nicht zu knapp) hat man ja erstmal!

  • Heisst, als WBK Inhaber:
    Bevor ich irgendwann irgendwem die Türe öffne muss ich "alles" wegräumen?

    Dann habe ich beide Waffen also da offen liegen, schraube, stelle ein.. und es klingelt...Keller abschließen.
    Ich gehe also mit ohne Waffe hoch zur Tür,
    die 2 Waffen liegen abgeschlossen save..

    Die Herrn Behörde wollen sofort eine unangekündigte Kontrolle machen oder?
    Ich bekomme nicht noch Zeit "alles" wegräumen, oder?

    Dir wird bei der Kontrolle niemand sagen "Sie haben jetzt 5 Minuten Zeit, aufzuräumen, dann starten wir die Kontrolle". Es geht ja bei der unangekündigten Aufbewahrungskontrolle genau darum.
    Und wenn du nur den Keller abschließt, sind die Waffen nicht gesetzeskonform aufbewahrt. Bekommt die Behörde das mit, bist du deine Zuverlässigkeit wahrscheinlich los.

    Das wären dann "unbewohnte Räume". Das geht schon, aber man darf (so wie ich es grad im Kopf habe) nur Langwaffen in begrenzter Anzahl darin lagern.

    Es geht im Gesetz (bzw. der AWaffV) um "nicht dauerhaft bewohnte Gebäude", nicht um einzelne Räume. Ein Ferienhaus oder eine Schrebergartenhütte wäre so ein Fall.
    Dort ist ein Klasse 1 Schrankt Pflicht und es dürfen nur 3 Langwaffen gelagert werden. Der Keller ist Teil des Wohnhauses und zählt zum dauerhaft bewohnten Gebäude.

    Wenn du an deinen Waffen bastelst, zwingt dich ja niemand, die Tür zu öffnen. Das Problem kommt ja erst auf, wenn du zur Tür gehst und die Waffenkontrolleure ohne stichhaltige Begründung abweist.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Wenn es klingelt, entweder wegpacken, notfalls in den Nebenraum und Tür zu, wobei wenn es ersichtlich ist dass du gerade dran bastelst, wird da wahrscheinlich auch keiner was von machen. Oder gleich in einem anderen Raum als da wo der Waffenschrank steht basteln, 3te Möglichkeit, wenn man bastelt nicht an die Tür gehen. Man muss ja auch keine Hausführung machen, direkter Weg zum Waffenschrank und dann auch wieder zurück. Die machen auch nur ihren Job, wissen auch dass solche Kontrollen eher sinnlos sind, aber die Politik hat es halt so beschlossen und die müssen Folgen. Teilweise haben die auch nicht wirklich Ahnung, die Kommen mit ihrem Klemmbrett mit den eingetragenen Seriennummern und gleichen die halt ab, machen noch nen Foto vom Schrank und Typenschild und hauen wieder ab, die Rechnung folgt dann ein paar Tage darauf.