Warnung vor gefakter Plakette im Waffenschrank

There are 68 replies in this Thread which has previously been viewed 2,932 times. The latest Post (February 5, 2026 at 8:02 AM) was by Ingo.M.

  • Hallo beieinander :)

    Ich möchte hier nur kurz eine Erfahrung schildern, die ich mit einem Händler gemacht habe, bei dem ich einen Waffenschrank gekauft hatte.
    Es geht um den Waffenschrank "Trekker AS600 V2" der Firma "hobbiebox.de". Das Modell ist angegeben mit dem Standard "EN 1143-1 Widerstandsgrad II". So steht es auf der Seite des Herstellers und ebenfalls auch auf der in der Tür angebrachten Plakette!

    Da der Schrank sehr günstig ist und ich sehr arm bin, habe ich mir gedacht, ich gehe das Risiko ein. Sollten die Angaben nicht den Tatsachen entsprechen, könnte ich mich ja auf das Verbraucherrecht berufen und auf einer Rückabwicklung bestehen.

    Der Schrank kam und im Türinneren fand ich folgende Plakette angebracht:

    Da ich bisher noch keinen Waffenschrank nach EN1143-1 benötigt habe, hatte ich jetzt natürlich nicht wirklich eine Ahnung, was auf dieser Plakette alles drauf stehen muss. Allerdings war dem Tresor bezüglich der Sicherheitsstufe nur eine Produktbeschreibung des Herstellers beigelegt, aber keinerlei unabhängiger Nachweis der Zertifizierung.
    Ich habe deshalb den Händler / Importeur angeschrieben und um eine Kopie des Zertifikates gebeten um es den Behörden vorzulegen. Mir wurde dann mitgeteilt, dass man mir das leider nicht zur Verfügung stellen könne, den Behörden aber auch ein Bild der Plakette zum Nachweis ausreicht.

    Das wusste ich auch. Aber es fällt sofort auf, dass auf "echten" Plaketten ausnahmslos ein Logo der Zertifizierungsstelle auf die Plakette mit aufgedruckt ist. Und die Tatsache, dass mir auf Nachfrage kein Nachweis einer unabhängigen Zertifizierung zur Verfügung gestellt wurde, hat mich dann aufgewühlt und ich habe begonnen, weiter zu recherchieren. Zudem habe ich dieses Bild hier an die Waffenbehörde geschickt und dort um Auskunft gebeten.

    Das kuriose nun: die hiesige Waffenbehörde hat mir bestätigt, dass dieser Schrank die Anforderungen erfüllt! Allerdings hat sich der Sachbearbeiter dabei ausgiebig über Standards und Anforderungen ergangen - auf das Fehlen des VdS / ECB-S / SZU/CZ etc Logos ging er nicht ein. Und da ich mich im Zweifelsfall nicht auf die Aussage der Waffenbehörde berufen kann, hab ich nochmal den Hersteller angeschrieben und ihn diesmal nur gebeten, mir wenigstens die Zertifizierungsstelle zu nennen, damit ich dort selbst einen Nachweis anfordern könne. Auch das wurde allerdings abgelehnt.

    Man hat mir dann "großmütig" angeboten den Schrank zurück zu nehmen (innerhalb der Rückgabefrist), ich müsse allerdings die Transportkosten übernehmen. Bei einem Waffenschrank nach Finnland ...

    Ich habe dann zurückgeschrieben, dass ich das Angebot einer kostenpflichtigen Rücksendung erst durch das Europäische Verbraucherzentrum prüfen lassen will. Keine zwei Minuten später kam wieder eine Email, in der sie mir die Übernahme der Rücksendekosten anboten!

    Da sie die nächste Mail von mir, wie die Abwicklung stattfinden soll (damit ich den Schrank für die Spedition vorbereiten und aus dem Haus schaffen kann) wurde dann aber wieder ignoriert. Deshalb liegt das Ganze jetzt auch noch bei Paypal.

    Unterm Strich:
    Es handelt sich hier um einen inner-euröpäischen Handel. Der Anbieter hat die meisten der absolut nötigen Bedingungen für Internethändler erfüllt (nicht alle!). Hat allerdings eine echte, physikalische Adresse. Man ist hier rechtlich durch die üblichen Mechanismen geschützt und ich bin eigentlich zuversichtlich, dass ich mein Geld wieder sehen werde.

    Dennoch will hier hier jeden warnen, dieses Experiment zu versuchen! Die Plakette ist definitiv gefälscht, da das Prüfinstitut darauf eine Pflichtangabe ist! Es hat sich gezeigt, dass das auch nicht jede Waffenbehörde weiß. Ich bin aber der Meinung, dass sie das auch nicht unbedingt muss. Niemand kann alles wissen und wenn es um sowas wichtiges geht, dann ist man als Waffenbesitzer selbst gefordert für die Einhaltung der Gesetze zu sorgen! Der Hersteller hat noch versucht, sich auf einen Satz auf der Webseite zu berufen! Er schreibt:

    "Der Schrank erfüllt Standard EN 1143-1. informieren sie sich, was das Waffengesetz im jeweiligen Land vorschreibt!"

    Was sie nicht schreiben: dieser Standard ist hier eine reine Herstellerbehauptung" (scheinbar ein Rechtsbegriff) - die weder einer Behörde, noch einer Versicherung ausreicht!

    Deshalb: Finger weg von Trekker Waffenschränken, die angeblich EN 1143-1 erfüllen! Und Finger weg vom Händler "hobbiebox.de"! Denn dieser ist auch Importeur und verwendet durchaus einen gewissen Aufwand darauf, die tatsächliche Herkunft des Schrankes (CN) zu verschleiern! Es fehlt jedwede Kennzeichnung zur Konformität (CE) oder wer Hersteller ist oder wo dieser sitzt.

    Ich hoffe mit diesem Post den ein oder Anderen vor dem Ärger zu bewahren, der auch mir sicher entstanden wäre, wenn ich in diesem Schrank tatsächlich WBK-pflichtige Waffen aufbewahrt hätte.

    Immerhin weiß ich jetzt dadurch genau, welche Größe ich tatsächlich brauche. Falls jemanden das interessiert: in diesen Schrank, der für sechs Waffen ausgelegt ist, bekommt man entweder sechs Waffen ohne Optik rein, oder vier Waffen mit montiertem ZF plus einer ohne. Bei 39cm Breite und 26 cm Tiefe innen.


  • .
    "Der Schrank erfüllt Standard EN 1143-1. informieren sie sich, was das Waffengesetz im jeweiligen Land vorschreibt!"
    .

    Moin,
    was genau willst du jetzt mitteilen :?:

    Du hast ein Experiment gemacht = OK
    Zuerst wußtest du nix = OK
    Danach wußtest du alles, (teilweise sogar besser) = auch Ok

    Was macht dich jetzt so sicher, das die Plakette gefakt ist, was genau wird denn nach EN 1143-1 geprüft ?
    Der von dir bestellte Schrank zB. bringt nur 46 Kg auf die Waage,
    ein 1143-1 Gun Safe 0-4 (für 4 Langwaffen) der dem deutschen Waffengesetz genügt
    hat 117 kg und den gibt es ab 549,00 €.

    Hättest du dich also vorher informiert was du brauchst, hättest du dir allen Ärger sparen können.

    Gruß Wolf

  • Hab mir eben mal die Beschreibung durchgelesen, einwandig 2mm Stahl. Das ist eher ein A Schrank. Selbst B Schränke sind schon doppelwandig. Wie solch ein Schrank eine 0/1 Zulassung bekommen haben soll? Vielleicht wird das in Finnland ja etwas anders gehandhabt.

    Die Behörde geht nach dem angebrachten Schild, die überprüfen nicht ob der Hersteller da was gedreht hat.

  • was genau willst du jetzt mitteilen

    Hab ich geschrieben.

    Was macht dich jetzt so sicher, das die Plakette gefakt

    Hab ich auch geschrieben.

    Hättest du dich also vorher informiert was du brauchst, hättest du dir allen Ärger sparen können.

    Ich hatte wirklich NIRGENDS etwas anderes als die Vorgabe EN 1143-1 gefunden. Aber ich bin sicher, du hast da zuverlässig besser Quellen oder bist einfach nur sehr viel klüger als ich. 🤷🏻‍♂️

    Ich hab drauf geachtet innerhalb der EU zu kaufen um abgesichert zu sein und bin das Risik bewusst eingegangen.

    Klugscheißer würden jetzt sagen "Selber schuld!". Weil sie halt sowieso alles besser wissen. Andere würden sagen: "Danke für Info! Also kann man sich nichts sparen, indem man einen finnischen Anbieter ausprobiert. Zumindest nicht diesen!"

    Ich hab diese Erfahrung hier rein geschrieben, um sie euch mitzuteilen. Jeder kann seine Meinung äußern. Aber dann bitte auch die Aussage lesen anstatt sie provokativ von eben herab nachzufragen, Herr Vorums-Veteran!

  • Woody: Danke für das Mitteilen der Story. Nun weiß ich wo eventuelle Probleme lauern können. Ich drücke dir die Daumen, das du dein Geld zurück bekommst. Der Shop von Hobbiebox scheint so gut wie Alles zu verkaufen. Typischer Import-Shop. Sowas macht mich immer etwas misstrauisch. Kleinigkeiten kaufe ich dort schonmal. Aber nix Teures.

    Alles Gute+Gruß bolz

    dort wo mein sofa ist , fühle ich mich wohl.

  • Gut, bei 46 Kg für einen Langwaffenschrank für 6 Langwaffen .. mein alter A- Schrank für 5 Waffen von Praktiker aus den 90ern ist schwerer, da ja aus 3mm Blech ... Damit ist die Abweichung zwischen Plakette und physischem Schrank zum Beispiel offensichtlich -- Im Extremfall unterstellt einem die Behörde bei etwaigen Kontrollen in 5 Jahren oder später, wenn es den Importeur nicht mehr gibt, man hätte die Plakette selbst gefälscht, um einen alten A- Schrank zu "recyceln" ..

    Da der Preis von mehr als 500 Euro für einen maximal als Munitionsschrank oder zum Aufbewahren von freien Waffen / Vorderladen viel zu hoch ist ( bei 200 Euro hätt ich gesagt, okay, nehm ich für andere Zwecke und spar mir den Ärger), würde ich über eine Klage gegen den Importeur nachdenken, wegen falscher Beschreibung der Ware bezüglich wesentlicher Eigenschaften. Widerstandsklasse 2 verlangt einen doppelwandigen Korpus - wenn der nicht vorhanden ist, ist eine Artikeleigenschaft nicht erfüllt. Damit ist das gesamte Geschäft hinfällig .... Ich denke mal, das sollte sogar ohne Rechtsschutzversicherung funktionieren ( Es sei denn, der Beklagte hebt den Finger und da ist nichts zu holen, dann bleibt man auf den Kosten sitzen).


    Interessant - wenn man den Schrank zum Beispiel hier anschaut : Trekker Waffenschrank für 6 Waffen AS600, weiß - 549,00 EUR - Nordic ProStore - findet man zwar, das der Schrank der EN 1143-1 entspricht , aber sie geben schlauerweise keine Einstufung an ...

    Hobbibox behauptet allerdings, der wäre Schutzklasse 2 ( würde mir die Seite als Screenshot mit Datum als Beweis gut wegspeichern):

  • Da der Preis von mehr als 500 Euro für einen maximal als Munitionsschrank oder zum Aufbewahren von freien Waffen / Vorderladen viel zu hoch ist

    Durchaus. Und genau darin liegt diese Versuchung! Irgendwie unplausibel für beides sozusagen.

    Widerstandsklasse 2 verlangt einen doppelwandigen Korpus - wenn der nicht vorhanden ist, ist eine Artikeleigenschaft

    Das zum Beispiel wusste ich nicht! Das ist tatsächlich der bisher deutlichste Hinweis! Aber ich hatte diese Information nicht. Auch weil die Schutzklasse für mich als einfacher Waffenbesitzer ja nur sekundär von Bedeutung ist.

    Hobbibox behauptet allerdings, der wäre Schutzklasse 2 ( würde mir die Seite als Screenshot mit Datum als Beweis gut wegspeichern):

    Allerdings steht sie so auch tatsächlich auf den Typenschild.

    Ich denke mal, das sollte sogar ohne Rechtsschutzversicherung funktionieren ( Es sei denn, der Beklagte hebt den Finger und da ist nichts

    Gott sei Dank, ja. Da hatte ich mich aber tatsächlich vorher ausreichend abgesichert was Firmensitz usw angeht. Und, dass es sich nicht um eine Briefkastenfirma handelt.

    Ich war also sicher unerfahren, aber vollkommen naiv bin da nicht rangegangen. Mir war bei der Bestellung klar, dass ich möglicherweise einen Fakeschrank kaufe. Ich war sogar direkt überrascht in der Tür dann dieses Typenschild vorzufinden.

    Mein Post sollte aber auch kein Gejammere darstellen, sondern nur eine Information. Denn ich konnte vorher absolut keine Informationen (oder Erfahrungsberichte) über die beiden Vertriebswebseiten (ist die gleiche Firma) hinaus finden. Das ist jetzt ja hoffentlich anders. :)

  • Hobbibox behauptet allerdings, der wäre Schutzklasse 2 ( würde mir die Seite als Screenshot mit Datum als Beweis gut wegspeichern):

    Einspruch ..Euer Ehren.
    .

    .
    Auch das Kleingedruckte lesen,
    als Büroschrank hat er 2019 sicherlich Schutzklasse 2 erfüllt. :whistling:

    Gruß Wolf

  • Was macht dich jetzt so sicher, das die Plakette gefakt

    Hab ich auch geschrieben.

    Ich hatte wirklich NIRGENDS etwas anderes als die Vorgabe EN 1143-1 gefunden. Aber ich bin sicher, du hast da zuverlässig besser Quellen oder bist einfach nur sehr viel klüger als ich. 🤷🏻‍♂️

    Nun denn, Oh Quell der Weisheit.
    Zu 1) Wenn Zitat dann ganz, also: ..., was genau wird denn bei EN 1143-1 geprüft ?

    Du wirst staunen, dem Forum Veteran sagt diese Norm absolut nix und wie es ausschaut
    ist die auch sonst nicht übermäßig bekannt

    Zu 2) Ich bin nicht "viel klüger", ich habe einfach mehr Erfahrung.
    ( Erfahrung ist die Summe aller Mißerfolge ... ^^ )
    Deshalb hätte ich mich auch nicht auf eine mir unbekannte Norm verlassen,
    sonder mich an dem orientiert was in Deutschland gefordert wird.

  • Deshalb hätte ich mich auch nicht auf eine mir unbekannte Norm verlassen,
    sonder mich an dem orientiert was in Deutschland gefordert wird.

    Lesen? Die Waffenbehörde hat mir bestätigt, dass der Schrank die Anforderungen erfüllt. Hätte mir das dann genügen sollen? Oder .. hast du das überhaupt gelesen? Erfahrung ist nur so viel wert, wie sie einen lehrt.

    Ansonsten - Widerstandsgrad 2, Screenshot, Zusicherung .. :


    Was in der Norm EN 1143-1 genau gefordert wird, kann man nachlesen.. wenn man 140,-EUR über den Tisch des Hauses flattern lässt. Das gleiche gilt für die Norm (deren Nummer ich nicht mehr weiß), in der festgeschrieben steht, welche Daten auf die Plaketten müssen. Beide habe ich deshalb auch nicht gelesen. Es wäre wirklich hilfreich, wenn solche Regelungen den Bürgern, die sich danach richten müssen, kostenfrei zugänglich wären. Sind sie leider nicht.

    Man hat also wirklich nur ein paar wenige Möglichkeiten, die Echtheit so einer Plakette wenigstens grob abzuschätzen.

    Und weil das so ist, möge mein Post oben dazu beitragen, das ein paar mehr Informationen dazu durch Netz gangstern. :)

    Edited once, last by WoodyWester (February 1, 2026 at 2:30 PM).

  • Auch das Kleingedruckte lesen

    Das musst du genauer erklären.

    Natürlich ist der Schrank zu leicht. Auf dem Typenschield wie auch der Beschreibung steht aber EN 1143-1 Resistance Grade II.

    Als Käufer muss ich erst mal davon ausgehen, dass das stimmt. Es kann nicht erwartet werden, dass sich ein Käufer vorab erst mal eine Norm bestellt.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Laut Schild und Beschreibung ist der "Tresor" ja mit Grad 2, sicherer als ein Schrank mit 0 oder 1, das kann bei som etwas stabileren Umkleidespint mit 2mm Wandstärke bzw. früherem A Schrank, aber ja eigentlich nicht sein. Als Käufer muss ich mich ja erstmal auf die Angaben des Herstellers verlassen können, nur hier stimmt definitiv irgendwas nicht. Wobei wenn man sich vor der Bestellung die Beschreibung durchgelesen hat, hätte einem schon auffallen können dass die Angaben nicht stimmen können.

  • Nur zur Info ... :!:

    Quelle: https://tresore.ch/tresor-was-bedeutet-din-en-1143-1/

    Der RU-Wert

    RU steht für „Resistance Units“, also die Widerstandseinheit. Mit diesem RU-Wert wird konkret angegeben, wie widerstandsfähig ein Tresor ist. Jedes Angriffs-Werkzeug hat einen zugeteilten RU-Wert pro Minute, welcher sich je nach Intensität und Gefahrenpotenzial des Werkzeuges unterscheidet. Ein Vorschlaghammer beispielsweise hat einen viel tieferen RU-Wert als ein Diamantkronenbohrer. Dieser RU-Wert wird mit der Anzahl Minuten multipliziert, für die ein Tresor mit dem entsprechenden Werkzeug bearbeitet wird. Für jede Widerstandsklasse muss ein anderer RU-Wert erreicht werden. Gelingt es, diesen Wert bei der Prüfung zu erreichen, ohne dass es vorher zu einem Teil- oder Vollzugriff auf das Tresorinnere kommt, so gilt die Prüfung als bestanden.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    In der von "ulli s" eingestellten Beschreibung für den Trekker "Waffenschrank" gibt es einen interesssanten Punkt
    ... Beinhaltet eine Projektilbox ... falls damit ein seperat abschließbares Innenfach gemeint ist,
    erreicht diese Blechkiste (als Büroschrank) locker RU 2 im Herstellerland.

    Deswegen auch der deutliche Hinweis, daß jeder Käufer selber klären muß ,
    ob er in seinem Land darin (scharfe) Waffen aufbewahren darf.

    Gruß Wolf

  • Der Hersteller schreibt aber "Resistance Grade" nicht "Resistance Units". Letztere werden üblicherweise auch nicht auf dem Typenschild angegeben.

    Deswegen auch der deutliche Hinweis, daß jeder Käufer selber klären muß ,
    ob er in seinem Land darin (scharfe) Waffen aufbewahren darf.

    Das erfolgt üblicherweise durch den Vergleich des geforderten Widerstandsgrad mit dem des Schrankes. Von daher bleibt für mich das Typenschild Betrug.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates


  • Zu 1) Wenn Zitat dann ganz, also: ..., was genau wird denn bei EN 1143-1 geprüft ?

    Du wirst staunen, dem Forum Veteran sagt diese Norm absolut nix und wie es ausschaut
    ist die auch sonst nicht übermäßig bekannt

    Die EN 1143-1 ist keine Prüfnorm. Sie regelt die Anforderungen an Wertschutzschränke - und auch die einzelnen Schutzklassen. Die Zertifizierung ist eine ganz andere Sache - da muss nicht der Hersteller erklären, das ein Gegenstand der Norm entspricht, sondern die Prüfung muss durch ein unabhängiges Prüfinstitut erfolgen. Ich kann als Hersteller relativ gefahrlos behaupten, das der Schrank dieser Norm entspricht (Tut er mit Sicherheit ... der S1 vermutlich, was den früheren A- Schränken entspricht, die aber zur Aufbewahrung scharfer Waffen - außer Altbesitz - nicht mehr zulässig sind. Dafür ist mindestens der Widerstandsgrad "0" erforderlich.

    Die Normen kosten in der Tat Geld, und seitdem ich nicht mehr Konstrukteur bin, hab ich auch keinen direkten Zugriff, aber Hartmann Tresore hat freundlicherweise eine Zusammenfassung parat - und danach müsste für die "II" der Korpus und die Tür sogar dreiwandig sein :

    Sicherheitsstufen und Widerstandsgrade | HARTMANN TRESORE


    Den Hinweis, das der Käufer selbst klären muß, ob der Schrank für das jeweilige Land ausreicht, ist okay - nicht alle Länder fordern die Standards, die Deutschland fordert - aber das kann sich nur darauf beziehen, was der Hersteller für einen Standard angibt, nicht, ob der Schrank dem Standard tatsächlich entspricht.

  • Ich kann als Hersteller relativ gefahrlos behaupten, das der Schrank dieser Norm entspricht

    Ja, das stimmt, wenn NUR die Norm angegeben wird.

    Allerdings wird hier auch der angebliche Widerstandsgrad II entsprechend dieser Norm angegeben. Und da der Schrank nicht mal den entsprechenden Bauvorschriften entspricht verstehe ich diese Angabe als Täuschung.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates