Anfrage zum Projekt: Hochleistungs-Abschussbecher für Signalmittel

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  • Hallo liebe Community,

    als Waffenkonstrukteur aus Bulgarien arbeite ich an der Optimierung ballistischer Systeme für zivile Sicherheitszwecke. Heute möchte ich euch ein spezielles Projekt vorstellen: Einen Hochleistungs-Abschussbecher aus Stahl, der gezielt für manuelle Notsignalgeber (Signalstifte mit Zentralfeuer) entwickelt wurde.

    Handelsübliche Signalstifte leiden oft unter einer zu kurzen Bauweise des Bechers, wodurch das Energiepotenzial der Treibladung ungenutzt bleibt. Mein Entwurf optimiert die Innenballistik durch ein angepasstes Expansionsvolumen und präzise Fertigungstoleranzen, um die Effizienz deutlich zu steigern.

    Technische Eckdaten des Prototyps:

    • Material: Hochfester Stahl (brüniert), keine Zinklegierung.
    • Antrieb: Optimiert für Zentralfeuer-Zündhütchen (z. B. Nobel Sport 686 / 209).
    • Anschlussgewinde: Standardmäßig M9x1 (andere Gewindemaße sind konstruktiv möglich).
    • Leistung: Mit einem stabilisierten 11g-Projektil erreicht das System ein Apogäum von ca. 120 Metern. Das übertrifft die Leistung konventioneller Geräte bei weitem.

    Rechtliche Fragestellung für den deutschen Markt:
    In Bulgarien ist die Verwendung solcher optimierten Signalmittel zur Seenot- oder Bergrettung etabliert. Für Deutschland stellt sich mir jedoch eine wichtige Frage:

    Da dieser Becher nicht für Gaspistolen, sondern ausschließlich als Zubehör für manuelle Notsignalgeber (Signalstifte) konzipiert ist – wie wird er rechtlich eingestuft? Ist für ein reines Stahlbauteil, das als Zubehör für technische Signalmittel verkauft wird, eine PTB-Zulassung zwingend erforderlich, wenn es kein Bestandteil einer klassischen Schreckschusswaffe ist?

    Ich freue mich auf einen fachlichen Austausch und eure Einschätzung zur rechtlichen Lage in Deutschland.

    Beste Grüße aus Bulgarien,
    Naiden

  • Ich stelle mir dieses Bauteil wie einen aufschraubbaren kleinen Lauf vor.
    (angepasstes Expansionsvolumen)

    Durch das verwendete Gewinde und dem Hinweis auf mögliche Varianten ist es vermutlich sehr einfach mißbräuchlich für "normale" Pyro Geschosse in SSW einzusetzen.

    Eine PTB-Zulassung wird daher erforderlich sein, ich bin gespannt wie sich das entwickelt!