Moin zusammen!
Ich hoffe mit meinem ersten Anliegen treffe ich hier keine zu kontroversen Themen.
Wie sicher einige hier, kaufe ich manchmal auf egun oder ähnlichen Plattformen. Dort hatte ich zuletzt allerdings folgendes Erlebnis: Ich ging zu einem Verkäufer, weil er zufällig in der Nähe war. Es ging um eine F-Waffe mit Luftdruck.
Vor Ort stellte sich allerdings im Nebenbei heraus, dass der Verkäufer an der Waffe herumgebastelt hatte zwecks Leistungssteigerung. Er erklärte mir zu meiner Verwunderung sogar noch vollkommen überzeugt, das sei zulässig, eine spätere Recherche zeigte aber natürlich das Gegenteil. Ich hab die Waffe nicht gekauft und mich gewundert, wie man so etwas auch noch online reinstellen kann. Wie auch immer, nun stellt sich mir die Frage: Wenn ich, wie sonst immer, mit Versand bestellt hätte, wie agiere ich? Dann würde ich die Manipulation ja erst bei mir zu Hause erkennen, in meinem Besitz.
Versuche ich eine Rückgabe? In diesem Falle zeigte sich der Verkäufer ja wenig einsichtig.
Gebe ich die Waffe ab? Dann ist Waffe und Geld weg und ich involviert in einem Verfahren, das mich gar nicht betreffen sollte.
Versuche ich, sie zurückzubauen? Wenn nicht-destruktive Methoden benutzt wurden, wie zB. Feder- oder Ventilwechsel?
Ich weiss, dass das sicher eine seltene Situation ist, die auch manche Waffen mehr betrifft als andere. Aber wenn ich in den Fall komme, was ist der beste Weg? Ich möchte gerne Spass am Luftgewehr haben und nicht den gesetzlichen Grenzgang irgendwelcher selbsternannten Büchsenmacher ausbaden ![]()
Vielen dank schon einmal und liebe Grüße!
Rechtliche Absicherung beim Gebrauchtkauf
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Wenn Du sie zurück gibst, überlässt Du eine scharfe Schusswaffe, Du kannst also eigentlich nur das Ding mit der Flex zerlegen und unauffällig entsorgen oder die Polizei anrufen. Auf keinen Fall zur Polizei hin bringen, sonst kommt noch Führen dazu, die sollen es selber abholen.
Der Erwerb wird wohl straffrei sein weil kein Vorsatz vorlag. Der Verkäufer bekommt dann natürlich Ärger.
"Einem Berechtigten überlassen" ginge auch noch, aber da käme wohl nur der BüMa in Frage, und der muß im Zweifel auch irgendwann irgendwem erklären, wo das Ding her kommt.
Ein Restrisiko gibt´s beim Gebrauchtkauf leider immer. 99% der Verkäufer sind grundehrlich, das restliche Prozent nervt.
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Wenn du sicher gehen willst kaufe neu.
Wenn du gebraucht kaufst und es selber feststellst liegt die Waffe ja schon bei dir, und du hast erst mal die Popo Karte gezogen.
Sicher sein kannst du nur wenn du die Waffe probeschiessen kannst und ein Messgerät (Chrony) vor Ort ist.
Gruss,Patrick
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Kommt darauf an was genau gemacht wurde ("Recherche ergab das Gegenteil") mit welchem Ergebnis.
Ansonsten kann kein Mensch im Vorfeld erahnen, was zwar verschwiegener Beschreibung durchgeführt wurde. Wie man dann damit umgeht liegt wohl stark am vorhandenen Tatbestand. -
Ein Restrisiko gibt´s beim Gebrauchtkauf leider immer. 99% der Verkäufer sind grundehrlich, das restliche Prozent nervt.
99%?
Aber sicher nicht bei eGun, aus meinen persönlichen Erfahrungen der letzten Zeit, leider deutlich weniger.
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Danke schonmal für die Beteiligung!
Ich halte fest, abholen lassen & ärgern würde es wohl sein. Leitung testen vor Ort ist sicherlich die beste Lösung, aber am Ende wahrscheinlich zu viel Aufwand um realistisch zu sein.
In diesem Falle habe ich mich natürlich bewusst vage gehalten, da ich keinen direkten Stress mit dem Verkäufer haben will, der ja möglicherweise auch hier unterwegs ist. Wir sprechen ja immerhin über Waffen, und er scheint eine andere Einstellung zum Gesetz zu haben als ich.
Ich kann sagen, in diesem Falle wurde ein E-Kit verbaut, und afaik musste man dafür Sicherheitsschrauben entfernen. Es ließe sich also die ursprüngliche Leistung wiederherstellen, nicht aber der Ursprungszustand, in dem die Waffe original in DE verkauft wurde. So wie ich das verstehe, wäre die Waffe damit aber genauso unzulässig.
Liebe Grüße -
Ein BüMa könnte das richten, aber erstens will der dafür Geld sehen, und zweitens müßtest Du die jetzt illegale Waffe da ja erst mal hin schaffen.
Unterm Strich ist entsorgen und ärgern der entspannteste Weg, der mit der Polizei der legalste, aber nervigste.
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Wenn die Originalteile oder Original Ersatzteile der
-Version verbaut werden ist die Waffe wieder
legal, Das Export-Kit muss natürlich komplett ausgebaut werden! Wenn das der jetzige Besitzer machen
würde kann er die normal legal verkaufen. In der Exportversion macht sich der Verkäufer strafbar wg.
Verstoß gegen das Waffengesetz
Gruß
Thomas -
Aber wenn ich in den Fall komme, was ist der beste Weg?
Vor einigen Jahren hatte ich einen ähnlichen Fall mit einem Schreckschussrevolver (Kal. .22). Als der per Post bei mir ankam habe ich gesehen, dass die Trommelbohrungen durchgebohrt und der Lauf angebohrt war. Ich habe natürlich sofort den Verkäufer angeschrieben. Als der am nächsten Tag noch noch nicht reagiert hatte habe ich im örtlichen Polizeirevier angerufen, die Situation geschildert und gefragt, wie ich am besten weiter vorgehen soll.
Der Polizist sah das überraschend locker, hat nur gefragt ob der Revolver so scharf schussfähig wäre, was ich wegen dem nicht komplett durchgebohrten Lauf verneinte. Da meinte er, dass ich das zunächst mit dem Verkäufer klären solle.
Ich habe also den Verkäufer noch mal angeschrieben, geschrieben dass ich deswegen bereits Kontakt mit der Polizei hatte und auch meine Bedenken zum Rückversand geäußert. Daraufhin meinte er, er habe den Revolver so bekommen und vor dem Verkauf nicht näher angesehen. Er würde mir das Geld erstatten und ich solle den Revolver vernichten. Das habe ich getan und ihm Fotos nach Bearbeitung mit dem Vorschlaghammer gemailt.
Wenn wie in deinem Fall ein einfacher und legaler Rückbau möglich gewesen wäre hätte ich abgewogen, ob es mir das wert wäre oder ob ich auf Rückabwicklung bestehen würde.
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Danke schonmal für die Beteiligung!
Ich halte fest, abholen lassen & ärgern würde es wohl sein. Leistung testen vor Ort ist sicherlich die beste Lösung, aber am Ende wahrscheinlich zu viel Aufwand um realistisch zu sein.Ein Chrony kostet ~30 € bei Aliexpress und ist in 5 Minuten auf- und abgebaut, inklusive Testschüssen. Als mobiler und diskreter Kugelfang eignet sich ein Katalog oder ein Telefonbuch.
Wenn sich der Rückbau mit haushaltsüblichen Mitteln bewerkstelligen lässt, wäre das mMn. der stressfreieste Weg. Die Kosten für Neu- oder Ersatzteile wären selbstverständlich vom Verkäufer zu tragen. Ich denke, dass auch widerspenstige Gesellen nach eingehender Belehrung über die alternativen Verfahrensweisen und deren Konsequenzen einsichtig werden dürften.
Der Doktrin „Schweigen ist Gold“ sollte in Kombination mit dem Zeugnisverweigerungsrecht stets besondere Aufmerksamkeit entgegengebracht werden.
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Das Ganze auf dem kleinen Dienstweg zu klären ist die eleganteste Lösung. Nicht vergessen sollte man aber auch, daß eine "eingehende Belehrung über die Alternativen" von mißgünstigen Gesellen als Nötigung ausgelegt werden könnte, und daß das Zeugnisverweigerungsrecht...
Sowas triggert mich ja immer und ich mußte das gleich mal nachlesen.
"Der Beschuldigte selbst hat kein Zeugnisverweigerungsrecht, sondern ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht nach § 136 StPO."
"Nach § 55 StPO darf jeder Zeuge die Antwort auf einzelne Fragen verweigern, wenn er sich dadurch selbst oder einen Angehörigen der Gefahr aussetzen würde, strafrechtlich verfolgt zu werden. Das ist kein vollständiges Schweigerecht, sondern gilt nur für die konkrete Frage, die belastend wäre. Nach § 55 StPO darf jeder Zeuge die Antwort auf einzelne Fragen verweigern, wenn er sich dadurch selbst oder einen Angehörigen der Gefahr aussetzen würde, strafrechtlich verfolgt zu werden. Das ist kein vollständiges Schweigerecht, sondern gilt nur für die konkrete Frage, die belastend wäre."...womit man sich ja selber belastet, wenn man mit dieser Begründung die Aussage verweigert.

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Vorsicht. Gericht und das Private auseinanderhalten, sonst gibts Kuddelmuddel.
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Ich wollte lediglich darauf hinaus, dass es im Zweifel für gewöhnlich besser ist, wenn man dafür sorgt, dass die Lippen in engstem Kontakt verbleiben.
Dem Delinquenten aufzuzeigen, dass man nicht gewillt ist seinen Murks mit Selbstbehalt zu beseitigen, ist mMn. absolut legitim. Wenn derjenige seine Verantwortung nicht übernehmen möchte, wird er eben zu Verantwortung gezogen. Wenn man das als Nötigung auslegt, kann man dem Verkäufer ebenso einen Betrugsversuch unterstellen. Die Ware ist schließlich nicht in einwandfreiem Zustand.
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In der heutigen Zeit sollte man sich ernsthaft überlegen, ob eine Rechtschutzversicherung nicht doch eine lohnenswerte Investition ist. Die rechtlichen Informationen aus bestimmten Ecken des Webs sind oftmals nur erheiternd und wenig nützlich.👀
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Nun, wenn man da finanziell ein Auge zudrücken kann, dann natürlich zerstören.
Frage ist, was kommt auf mich zu, wenn ich den Rechtsweg gehe? Wie viel verlorenes Geld würde den Aufwand dann rechtfertigen?
Drohen werde ich auf jeden Fall niemandem, ich halte das dann doch eher für einen weniger ernst gemeinten Vorschlag, hoffentlich. Dem Kollegen noch mitteilen, dass er sich damit selber vor weiteren Konsequenzen schützen könnte, hab ich tatsächlich aber überlegt. Ist ja auch die Frage, ab welchem Punkt man dann etwas sagen muss, ich will ja auch niemanden anders in Gefahr bringen, wenn auch nur peripher.
Zurückbauen wäre ja optimal, aber da ist das ja sicherlich extrem Fallabhängig, was genau gemacht wurde. Und man möchte es nicht darauf anlegen, denn wenn der Verkäufer aus offensichtlichen Gründen mal Probleme bekommt, wird sicherlich auch seinen Kunden, ob nun verdient oder unverdient, mal ein Besuch abgestattet.
Was, wenn der Rückbau eines F-Ventils zwar möglich, Im Ursprung die Schraube aber mal abgeschliffen wurde? Was, wenn der Umbau nur eine Einstellung war, die grundsätzlich möglich aber in der F-Variante baulich verhindert wurde? Wer trägt die Schuld, wenn der Verkäufer zurückgebaut, aber dabei Fehler gemacht hat? Man kann sich das ordentlich zerdenken auf jeden Fall
Ich merke schon, am besten einfach wirklich aufpassen und nur mit grosser Vorsicht per Versand bestellen... -
Wenn du die Kiste wieder zurück baust , nimm halt Originalteile die für D müsste es beim Hersteller geben.
Nach Umbau darf die dann max 7,5 Joule haben und damit ist sie wieder im Originalzustand.
