Transport von SSW Abschussbecher und Magazin

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  • Hallo in die Runde,


    ich habe für meinen Freund einen Abschussbecher und ein neues Magazin für eine Zoraki 914 bei Schneider bestellt. Diese möchte er gerne an Silvester verwenden. Nun wohnt er ein Stück weit entfernt und ich würde gerne mit der Bahn hinfahren.
    Kann ich diese Sachen einfach so im Rucksack oder in der Hosentasche transportieren, oder brauche ich dafür ein verschlossenes Behältnis? Auf dem Abschussbecher ist ja eine PTB-Nummer drauf, und ein „echtes“ Magazin einfach so bei sich zu haben, wäre bei einer Kontrolle auch etwas komisch.
    Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?

  • minusdefi November 28, 2025 at 7:31 AM

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  • "Magazine sind keine waffenrechtlich relevanten Teile, da sie im Waffengesetz nicht unter den „wesentlichen Teilen“ einer Schusswaffe aufgeführt sind; insofern können sie frei erworben werden."

    Also auch transportiert (nicht weil frei erworben, sondern weil nicht relevant).

    wyrd bið ful aræd

    ColtBlue

  • Edit: Ich habe mal wieder zu langsam gelesen und zu schnell geschrieben und übersehen, daß es nur um Abschussbecher und Magazin geht. ;)

    Ich konnte auf die Schnelle nicht herausfinden, ob ein Abschussbecher der dazugehörigen SSW rechtlich gleichgestellt ist (wie z.B. ein Schalldämpfer), da muß jemand antworten, der schlauer als ich ist. :)
    Magazine sind meines Wissens, auch für scharfe Waffen, völlig frei (so lange unter 11 bzw. 21 Patronen Kapazität).

    Nur wenn eine SSW mitgeführt wird:
    Trotz KWS würde ich in jedem Falle ein verschlossenes Behältnis verwenden. "Ganz unten im Rucksack" wäre vermutlich auch legal, aber wozu eine Diskussion mit irgendwelchen mangelhaft ausgebildeten Bedenkenträgern riskieren? Außerdem schließen ja die Beförderungsbestimmungen mittlerweile so ziemlich alles aus, und viele Bahnhöfe liegen ja auch noch in Waffenverbotszonen. "Ganz unten im Rucksack im verschlossenen Behältnis" wäre wohl die sicherste option. ;)

    Typisch deutscher Hinweis: auch zu Sylvester ist das schießen auch mit SSW außerhalb des befriedeten Besitztums verboten und somit WBK-Inhabern nicht zu empfehlen.

    Die deutscheste aller Fragen: "Dürfen Sie das?"
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    Fördermitglied im VDB.

  • So viel mir bekannt ist, gilt die Beschränkung der Kapazität von Magazinen nur für scharfe Waffen; nicht für SSW, da es sich ohnehin nur um Kartuschen ohne Geschoss handelt.

    Ich würde es mir grundsätzlich überlegen, so etwas durch WVZ zu schleppen, da es oft Auslegungssache ist und wenn sich die kontrollierende Einheit nicht sofort fachlich damit auskennt (was recht häufig ist), unnötig zusätzlichen Ärger mit sich ziehen kann.

    Auch wenn man rechtlich letztendlich auf der sicheren Seite ist, stellt sich die Frage, ob man sich das antun möchte und "schlafende Hunde wecken".

    Ich würde mir andere Wege überlegen!

    Aber - nur meine Meinung - jeder wie er mag.

    "GUT GEMEINT" IST MEISTENS DAS GEGENTEIL VON "GUT GEMACHT" !!

  • Ich würde die Sachen, aus den schon beschriebenen Gründen, im Rucksack transpotieren. Viel wichtiger ist, das ihr dann nicht im öffentlichem Raum rumballert, weil so ein Verhalten dann allen auf die Füße fällt.

    Mauser08 hat recht, die Magazinkapazität ist für Katuschenmunition unbeschränkt.

    Kann dann z.B. so enden.....

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  • Erstmal vielen Dank für eure Antworten. Ich werde es so machen und diese Dinge in einem Rucksack ganz unten in einem Karton transportieren. Wir sind uns der Nutzung von SSWs durchaus bewusst und haben auch noch nie Probleme gehabt.

    Bei solchen Sachen frage ich lieber einmal mehr nach, bevor es ein Missverständnis gibt. Momentan sind halt alle etwas nervös, und ich möchte kein Risiko eingehen.

    Was mich aber noch interessiert, ist, wie es rechtlich mit dem BTP-Abschussbecher aussieht. Der wird ja gestempelt, weil er ein Geschoss durch den Lauf transportiert und auf 7,5 Joule beschränkt ist. Gilt er daher nicht auch wie ein Luftgewehr und müsste somit verschlossen transportiert werden?

  • Ich habe immer irgendwelche Muttern, Schräubchen und Unterlegscheiben in den Hosentaschen.

    Und meistens noch einen 10er und 13er Maul-Ring-Schlüssel.

    Wenn bei dem Sammelsurium jetzt ein kleines Abschussbecherchen dabei wäre, würde ich mir deswegen nicht in die Hose machen.

    Man muss sich ja kein Schild um den Hals hängen, wo draufsteht ICH HABE EINEN PTB ABSCHUSSBECHER FÜR EINE SCHRECKSCHUSSWAFFE IN DER HOSENTASCHE.

    Man kann die Gesetze auch deutlich überstrapazieren und aus jedem Furz einen riesen Zirkus machen.

    Pack die Sachen in deine Tasche wie sonstiges Zeugs auch und fertig.

    Mein Gott...

    Fördermitgliedschaft im VDB

  • Edit: Ich habe mal wieder zu langsam gelesen und zu schnell geschrieben und übersehen, daß es nur um Abschussbecher und Magazin geht. ;)

    Ich konnte auf die Schnelle nicht herausfinden, ob ein Abschussbecher der dazugehörigen SSW rechtlich gleichgestellt ist (wie z.B. ein Schalldämpfer), da muß jemand antworten, der schlauer als ich ist. :)
    Magazine sind meines Wissens, auch für scharfe Waffen, völlig frei (so lange unter 11 bzw. 21 Patronen Kapazität).

    Nur wenn eine SSW mitgeführt wird:
    Trotz KWS würde ich in jedem Falle ein verschlossenes Behältnis verwenden. "Ganz unten im Rucksack" wäre vermutlich auch legal, aber wozu eine Diskussion mit irgendwelchen mangelhaft ausgebildeten Bedenkenträgern riskieren? Außerdem schließen ja die Beförderungsbestimmungen mittlerweile so ziemlich alles aus, und viele Bahnhöfe liegen ja auch noch in Waffenverbotszonen. "Ganz unten im Rucksack im verschlossenen Behältnis" wäre wohl die sicherste option. ;)

    Typisch deutscher Hinweis: auch zu Sylvester ist das schießen auch mit SSW außerhalb des befriedeten Besitztums verboten und somit WBK-Inhabern nicht zu empfehlen.

    In der Bahn ist es egal ob KWS oder nicht der Transport von Waffen und Gefährlichen Gegenständen ist dort komplett untersagt .

    Einzig Inhaber eines richtigen Waffenscheins ( nicht WBK ) dürfen ihre Waffe dort auch führen .

  • Oha, jetzt sind wir schon beim Waffenschein....

    Leute, echt jetzt???

    So steht es halt nun mal in den Beförderungsbedingungen ,davon ab wurde ja schon gesagt das weder ein Magazin noch ein Abschussbecher irgendeine Bewandnis hätte .

    Alles andere muss jeder für sich selbst entscheinden .

    Koffer oder Rucksack mit Schloss in den Tiefen vergraben das ganze noch getrennt von der Munition ist hat ein Verstoß gegen diese Bedingungen.

    Heißt man wird rausgeworfen wenn jemand Wind von bekommt und man hat wahrscheinlich auch so noch zusätzlich etwas ärger .

    Transport rechtlich ja einwandfrei aber eben viel Disskutiererei.

  • "...Transport rechtlich ja einwandfrei aber eben viel Disskutiererei..."

    Genau das habe ich gemeint.

    Ist aber eh egal; ich denke, der TE hat sich nur angemeldet, um die Info abzugreifen und schon wieder weg!

    "GUT GEMEINT" IST MEISTENS DAS GEGENTEIL VON "GUT GEMACHT" !!

  • Oha, jetzt sind wir schon beim Waffenschein....

    Leute, echt jetzt???

    So steht es halt nun mal in den Beförderungsbedingungen ,davon ab wurde ja schon gesagt das weder ein Magazin noch ein Abschussbecher irgendeine Bewandnis hätte .

    Und warum bringst du dann noch Waffen, gefährliche Gegenstände und Waffenschein hier hinein, wenn doch schon alles über SSW Magazin und Abschussbecher gesagt wurde? Das fördert doch nur wieder eine nicht zielführende Kraut und Rüben Diskussion......

  • So, um die angespannte Stimmung etwas zu entschärfen:
    Nochmal vielen Dank für die ganzen Antworten, aber ich wollte das einfach mal genau wissen.

    Mir gefällt es auch nicht, Bahn zu fahren, aber manchmal hat man einfach keine andere Möglichkeit.

    Ich habe mich angemeldet, um genau das zu fragen, ja. Aber wenn man auf normale Fragen teilweise solche ablehnenden oder sogar schnippischen Antworten bekommt, braucht ihr euch nicht zu wundern, wenn hier nur wenige bleiben. Gebt den neuen Usern doch mal eine Chance.

  • Du siehst ja dass ds geht. Bei dem kleinen Karton - falls Du das so machst ist der Clou eben das Klebeband.

    Das gilt als fester Verschluss,

    so im Karton mit Tesa als Verschluss werden auch andere Waffen (F oder PTB) verkauft.

    Das Tesa hat eine geringe tatsächliche Wirkung, dennoch ist es vor Gericht ein Verschluss, wie der weiße Strich auf der Straße (Fahrbahnbegrenzung) eine "Mauer" ist.

  • Mal als kleine Erklärung:

    Die Sache mit dem verschlossenen Transport kommt aus §12 im Waffengesetz. Das ist die Ausnahmeregelung, die das Führen einer Waffe erlaubnisfrei macht. Sonst müsste man auch für jeden Transport eine Führerlaubnis haben. Im §12 steht, dass jemand keine Führerlaubnis braucht, der eine Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit führt.

    Zum einen führst du ja keine Waffe, sondern nur (ohne die Waffe völlig nutzlose) Teile und zum anderen kannst diese Teile nicht "in den Anschlag bringen", was mit zugriffsbereit gemeint ist.

    In der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz wird definiert, dass eine Waffe automatisch als nicht zugriffsbereit gilt, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird. Ansonsten muss gewährleistet sein, dass man mehr als drei Handgriffe und drei Sekunden brauchen müsste, um die Waffe in Anschlag zu bringen. Es geht also bei diesen Vorgaben eindeutig nicht um Schutz vor Diebstahl, sondern darum, dass der "Transporteur" nicht plötzlich die Waffe benutzen kann.

    Daraus ergibt sich, dass du deinen Abschussbecher und das Magazin prinzipiell bedenkenlos so in die Tasche stecken kannst.

    Aber da wie schon hier geschrieben, eventuelle Kontrollorgane, sich in den Details des Waffenrechts nicht so gut auskennen, schadet es nicht, z.B. Küchenpapier drumzuwickeln und ein Stück Tesa drüber zu kleben. Schützt auch vor Macken.

    Ansonsten scheint es manchen Usern hier schon mal zu entfallen, dass nicht jeder User seit zig Jahren hier aktiv ist und sich mit diesen Dingen auskennt.

    Diese Themen kommen halt immer mal wieder auf. Aber ich stimme dir zu, auch nach dem zehnten Mal, wo ein solches Thema auftaucht, kann man auch entspannt antworten oder halt die Finger ruhig lassen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • dass der "Transporteur" nicht plötzlich die Waffe benutzen kann.

    Heute ist es leider alles vollkommen richtig!

    1978 wurde unsere kleine Dorf "GST OG" im 3 Anlauf Kreismeister 3 Stellungkampf mit KK Gewehr (3 x 20 Schuss).

    Zuvor wurden wir trotz dem bestem Ergebnisen 2x gesperrt, einmal wegen schlechter Meldungen und einmal wegen schlechter Uniformordnung.

    Wir hatten keinen Betrieb noch reiche Eltern in der Hinterhand, also mussten wir mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Bezirksstadt fahren.

    Also GST Unifom in die Tasche + 1000 Schuss KK-Munition und das KK Gewehr (Haenel KK V) auf den Rücken.

    Bis zum Bahnhof 10 km im Bus, dann mit der Deutschen Reichsbahn zuerst ca.20 km bis Falkenberg zum Umsteigen nach Cottbus. Im Waggon wurden die KK Gewehre einfach an den Kleiderhacken aufgehangen. Wir bemerkten keine Reaktionen weder von anderen Fahrgästen , noch beim Schaffner. Erst in der Cottbuser Strassenbahn ernteten wir komische Blicke. Auf dem Schießstand stellen wir fest das unsere KK Gewehre die Ältesten Waffen waren und "Keiner Schönebecker ROT" verwendete. Als wir unsere 3x 20 Schuß hinter uns hatten waren die anderen Schützen noch bei ihren ersten 20 Schuß. Wir wurden dann leider nur 2. Bezirksmeister.

    Wir hatten damals auch gegen keine DDR Gesetze verstoßen. (OK, in einem Unrechtsstaat geht das wohl auch nicht!) .