Waffenrechtsänderung Österreich

There are 8 replies in this Thread which has previously been viewed 620 times. The latest Post (October 30, 2025 at 4:09 PM) was by Eastwood.

  • Hallo zusammen!

    Österreich hat wohl kürzlich auch sein Waffengesetz verschärft.

    Hier gibt es ein Video zu den Änderungen, die es richtig in sich haben. Z.B. sind Schäfte nun auch erlaubnispflichtige Waffenteile!

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    Wer bisher gerne gedacht hat, er/sie würde gerne in Österreich wohnen, weil da die Rechtslage so entspannt ist, dürfte nach dem Video froh sein, hier in DE zu wohnen.

    Bitte bleibt sachlich in der Diskussion und bedenkt, dass es sich hier um die österreichische Gesetzgebung handelt!

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

    Edited once, last by Esti (October 29, 2025 at 3:17 PM).

  • Bin erst bei Minute 16, bisher ein herrlich objektives Video.

    Eine Entgleisungsgefahr ist immer gegeben, hier ist zusätzlich noch eventuell schwierig, dass wir eventuell nicht ganz so firm mit den Gesetzen in Österreich sind und wir eventuell Schwierigkeiten hätten, der Diskussion wirklich folgen zu können.

    Aber die leider zunehmend unsinnigen Gesetze sollten wir schon irgendwie behandeln.

  • Ja hier sind wir jetzt leider auch richtig im Popes was das Thema Waffen betrifft.

    Gut das mich der Mist nicht mehr trifft weil ich vor 2 Jahren schon mangels Geld und Interesse alles verkauft habe.

    Edited 2 times, last by MarioKartKing (October 29, 2025 at 7:17 PM).

  • So wie es aussieht sind Griffstücke und sogar Schäfte jetzt Eintragungspflichtig was ich bei den Griffstücken und bei einem AR Lower nachvollziehen kann aber ein oller Holzschaft oder ein Synthetikschaft mit verstellbarer Schaftbacke für einen Repetierer wo der Schütze vielleicht zwischen jagdlicher und sportlicher Anwendung wechseln will das verstehe ich jetzt nicht so ganz.

    Das mit den Griffstücken und den Wechselsystemen war auch ein Schindluder weil man durch eine Gesetzeslücke sich für jede WBK Waffe auf die beiden Zubehörplätze sich Wechselsysteme eintragen konnte die NICHT zur Waffe passen mussten die auf der WBK eingetragen war.
    Also wer am Anfang 2 WBK Plätze hatte der konnte theoretisch 6 WBK pflichtige Waffen besitzen wenn er das passende Griffstück dazu gekauft hat.
    Es gab ja auch Händler die das so als Set mit Wechselsystem und Griffstück den Kunden verkauft haben.

    Daher ist zumindest das sehr verständlich warum der Gesetzgeber das so radikal abgedreht hat mit dem neuen österreichischen Waffengesetz.

  • Es ist verständlich, wenn der Gesetzgeber mal eine Lücke schließt. Wenn man den Ausführungen des Anwalts zuhört, hat da aber keiner versucht, sinnvoll eine Lücke zu schließen, sondern einfach wild und ohne Sinn und Verstand verschärft.

    Ein Stück Holz erlaubnispflichtig zu machen ist eines der Beispiele. Oder die Abkühlphasen vor jedem Ersterwerb einer Kategorie. Das heißt ja, ich habe zuhause schon ein AR15 (Kat. B) stehen und möchte mir noch einen KK-Einzellader kaufen und muss 14 Tage nach dem Kauf warten, bis ich es abholen kann, weil es eine andere Kategorie ist, nämlich C.

    Oder die genannten Rückwirkungen auf Erlaubnisse, die nicht mehr als zwei Jahre vor Inkrafttreten erteilt wurden.

    Der österreichische "Vorteil" beim Waffenrecht gegenüber Deutschland ist aus meiner Sicht erstmal dahin.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Das Problem waren nicht die Leute die so ihre Plätze "kreativ" erweitert haben, sondern das Griffstück in Länder Exportiert worden sind worden Verschlüsse und Läufer freie Waffenteile waren und so illegale Waffen entstanden sind.

    Ob jetzt ein Wbk Bestitzer 2 Waffen oder 6 besitzt, ist sicherheittechnisch völlig egal. Und eigentlich nur eine Gänglung gesetztsteuer Bürger.

  • Das ist halt das Thema von gut gemeint vs. gut gemacht: imho. ist das Griffstück dann ein relevantes Teil, wenn es konstruktiv die anderen relevanten Teile zusammen hält, siehe Pistole oder AR lower.

    Ist es lediglich ein Teil zum festhalten der sonst auch ohne dieses Griffstück/ diesen Schaft funktionstüchtigen Waffe, dann nicht.

    Aber da ich weder Österreicher noch Gesetzgeber bin, hat meine Meinung hier kein Gewicht .

  • Ja, die Tschechen sind da ziemlich liberal. Das betrifft nicht nur den Erwerb - auch ein Waffenschein zum Führen ist da relativ einfach zu bekommen. Wobei Waffen der Kategorie D auch so einfach ab 18 gekauft und geführt werden dürfen: https://www.czech-tourist.de/waffen.htm
    "historische Schusswaffen, die bis spätestens 31. Dezember 1890" ... also ein Colt SAA z.Bsp.
    Und zweischüssige Vorderlader? Wie wäre es mit einem modernen Inline-VL von Detonics? https://www.detonics.com/en/products/pistols-2 :huldige: