Acta Non Verba Z200 plus

There are 9 replies in this Thread which has previously been viewed 1,151 times. The latest Post (August 19, 2025 at 10:51 PM) was by bestgun.

  • Das angeblich 42a konvorme ANV Z200+ ist ja momentan in aller Munde.

    Z200 PLUS - ACTA NON VERBA
    Z200 PLUS. Eine Klinge, zwei Öffnungsarten.
    www.anvknives.com

    Wie wir alle Wissen, sind verbotene Messer trotzdem verboten, wenn sie zerlegt sind.

    Nun kann man den Flipper bei dem Messer mit einem Fingerschnipp entfernen. Was ich mich daher Frage..

    Wenn ich nun durchsucht werde und sie den losen Flipper in der Hosentasche finden. Führe ich dann ein Zweihandmesser oder Einhandmesser?

    In den bekannten Fällen ging es um verbotene Waffen. Hier geht es hingegen um ein Führverbot.

    Da diese Neuentwicklung einen Präzedenzfall darstellt, bin ich mal auf eure Einschätzung gespannt.

    Liebe Grüße

    :modo:

  • Hmm… ist doch eigentlich nix anderes als wenn man einen Daumenpin rausschraubt und separat wo anders verstaut, vorausgesetzt das Messer lässt sich dann wirklich nur noch zweihändig öffnen.
    Für mich wäre das rechtlich okay, aber k.A. wie es das komplizierte 42a Gesetz mit all seinen “wenns und abers“ sieht :/  

    Ich hätte da eher das Problem das so ein winziges Teil verloren geht, oder zb. versehentlich in der Waschmaschine landet.
    Den gelochten Flipper könnte vl. am Schlüsselbund oder so befestigt werden, aber einen schraubbaren Daumenpin… da müsste man wohl ein größeres Neodym in der Tasche haben, oder ab ins Portmonee damit…

    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.

  • Gute Idee , WilliWedel , hier separat diese Frage zu stellen bevor erneut (unberechtigte) Kritik bei meiner Vorstellung der Details meines neuen Messers laut wird.
    Meine Meinung: Das Messer darf geführt werden ohne aufgesetzten Flipper. Der Öffnungswiderstand ist so groß dass es nur beidhändig geht! Auch den Daumen mit Druck an den großen „Nagelhau“ angesetzt bekommt man es nicht geöffnet. Der Flipper darf separat in der gleichen oder einer anderen Tasche sein. Natürlich darf man es nicht mit eingesetzten Flipper führen und im Falle eines Falles schnell unbemerkt entfernen, was aber ginge. Ob diese Sicht korrekt ist weiß ich nicht.
    Mir gefällt es dass es multifunktional durch diese Erfindung ist.

    Und Giftick , der Flipperaufsatz kann natürlich verloren gehen , ist aber für 1€ sofort als Ersatzteil verfügbar.

    Edited 2 times, last by bestgun (August 18, 2025 at 3:34 PM).

  • Also , ich schaffe es nicht und bin weder Bewegungslegastheniker noch habe ich Muskelschwund 😉. Die Klinge sitzt recht stramm im eingeklappten Zustand und die Öffnungshilfe ( Nagelhau) an der Seite ist zwar lang aber nicht so tief .

    Edited once, last by bestgun (August 18, 2025 at 5:45 PM).

  • Meine Meinung: Das Messer darf geführt werden ohne aufgesetzten Flipper. Der Öffnungswiderstand ist so groß dass es nur beidhändig geht! Auch den Daumen mit Druck an den großen „Nagelhau“ angesetzt bekommt man es nicht geöffnet. Der Flipper darf separat in der gleichen oder einer anderen Tasche sein. Natürlich darf man es nicht mit eingesetzten Flipper führen und im Falle eines Falles schnell unbemerkt entfernen, was aber ginge.

    Hab mal die KI recherchieren lassen. Urteile, wo der Pin eines Einhandmessers Beilagen fand sie keine. Sie beharrt aber drauf, dass der Pin nicht einfach aufgesteckt werden darf.

    Mein Böker hat sich jetzt nen Splitter gefangen. 🙈

    :modo:

  • Ich glaube dieses Messer wird in der Einschätzung spannend bleiben.
    Die Beurteilung der KI klingt nicht unlogisch . Und ja , das sehe ich genau so:

    Flipper dran : Einhandmesser , keine Frage.

    Flipper entfernt (sauber ? temporär ? Schwierige Frage der Definition) , kein einhändiges Öffnen mehr möglich ( so isses ! ) : Führen erlaubt.

    Flipper in der Tasche mal schnell abgeschnippt: Lohnende Promotionsarbeit eines juristischen Doktoranden. 😁